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2165.09 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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so weit be- kanntgeben, als es zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Das Amts- geheimnis besteht nach Beendigung des Dienstverhältnisses weiter. 2 Zur Mitteilung geheim zu haltender Tatsachen und
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2165.10 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 907) Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat vom 7. November 2013; inkl. Änderungen der Redaktionskommission vom 8. Januar 2014; Vorlage Nr. 2165.10 (Laufnummer 14499) Po
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2170.16b - Volksabstimmung am 22. September 2013, Variante B (Vom Bundesgericht mit Urteil vom 10. Juli 2013 aufgehoben: Fall Nr. 1C_561/2013)
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(geändert), Abs. 3 (neu) 1 Die gesetzgebende und aufsehende Gewalt übt der Kantonsrat aus. Der- selbe besteht aus 80 Mitgliedern. 2 Die Gesamterneuerungswahlen des Kantonsrats richten sich nach dem Grundsatz
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2177.10a - Beilage: Revisionsbericht 19-2021
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en. Für den Neubau und die Erstausstattung des Trakt 5 war das Hochbauamt zuständig. Der dafür bestehende Kredit wurde separat bewilligt (KRB vom 23. August 2013) und durch das Hochbauamt abgerechnet. werden kann. 9 Bei der Ausschreibung für die Neuausrüstung des Audio-/Videoinfrastruktur in den bestehenden Gebäuden des GIBZ wurde aus Kostengründen ebenfalls die Erstausstattung des zu diesem Zeitpunkt vom 11. Juli 2017 betreffend Zuschlagskompetenz beim Ersatz der Audio-/Videoinfrastruktur in den bestehenden Gebäuden nicht berücksichtigt. Das Hochbauamt ist der Meinung, dass, obwohl das Verfahren als
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2177.5a - Beilage
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vergleichbar mit dem m3 Preis vom Trakt 5. Bei einem Umbau resp. einer Aufstockung im Zusammenhang mit bestehender Substanz werden die Kosten BKP 2 immer durch Anpassungs- und Rückbauarbeiten beeinflusst. Eine
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2177.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Ausgangslage Das Gewerblich-industrielle Bildungszentrum Zug (GIBZ) an der Baarerstrasse in Zug besteht aus vier Gebäudetrakten und einer Einstellhalle. Der Regierungsrat beantragt für den Ausbau folgende
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2188.2 - Antwort des Regierungsrates
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Erwerbstätigkeit in der Schweiz keine Besteuerung nach dem Aufwand möglich wäre. Bei der Prüfung von Gesuchen um Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen an nach Aufwand besteuerte ausländische Personen holt das E r- werbstätigkeit in der Schweiz erlaubt, sich einer Besteuerung nach dem Aufwand zu unterwer- fen, sofern der Kanton diese Art der Besteuerung kennt. Seit Jahrzehnten kennt die grosse Mehrheit der Schweizer Einleitende Bemerkungen Im plakativen Titel seines Vorstosses bezeichnet der Interpellant pauschal besteuerte Perso- nen als «Steuerflüchtlinge». Aus Sicht des Regierungsrats geht dies nicht an. Auf Bundesebe-
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2193.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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grundlage für deren Tätigkeit wurde nicht geschaffen. Die Aktivitäten stützten sich auf d en be- reits bestehenden § 44 Ziff. 1 des Kantonsratsbeschlusses über die Geschäftsordnung des Re- gierungsrats und der
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2193.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Vorlage Nr. 2193.3 Laufnummer 14252 Gesetz über die Wirtschaftspflege im Kanton Zug (Wirtschaftspflegegesetz) Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission vom 28. Januar 2013 Sehr geehrter Herr Prä
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2194.2 - Antrag des Regierungsrates
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und an denen ein öf- fentliches Geheimhaltungsinteresse oder ein Persönlichkeitsschutzinteresse besteht oder die gemäss besonderer Vorschrift geheim zu halten sind. 3 Zur Mitteilung geheimzuhaltender Tatsachen aufgehoben. Bei unverschuldeter Beendigung des Dienstverhältnisses vor Ablauf der Ver- pflichtungszeit besteht keine Rückzahlungspflicht. 2 § 51 Abs. 1 1 Das Gehalt basiert auf einem Landesindex der Konsumentenpreise