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2165.09 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
so weit be- kanntgeben, als es zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Das Amts- geheimnis besteht nach Beendigung des Dienstverhältnisses weiter. 2 Zur Mitteilung geheim zu haltender Tatsachen und
2165.10 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 907) Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat vom 7. November 2013; inkl. Änderungen der Redaktionskommission vom 8. Januar 2014; Vorlage Nr. 2165.10 (Laufnummer 14499) Po
2170.16b - Volksabstimmung am 22. September 2013, Variante B (Vom Bundesgericht mit Urteil vom 10. Juli 2013 aufgehoben: Fall Nr. 1C_561/2013)
(geändert), Abs. 3 (neu) 1 Die gesetzgebende und aufsehende Gewalt übt der Kantonsrat aus. Der- selbe besteht aus 80 Mitgliedern. 2 Die Gesamterneuerungswahlen des Kantonsrats richten sich nach dem Grundsatz
2177.10a - Beilage: Revisionsbericht 19-2021
en. Für den Neubau und die Erstausstattung des Trakt 5 war das Hochbauamt zuständig. Der dafür bestehende Kredit wurde separat bewilligt (KRB vom 23. August 2013) und durch das Hochbauamt abgerechnet. werden kann. 9 Bei der Ausschreibung für die Neuausrüstung des Audio-/Videoinfrastruktur in den bestehenden Gebäuden des GIBZ wurde aus Kostengründen ebenfalls die Erstausstattung des zu diesem Zeitpunkt vom 11. Juli 2017 betreffend Zuschlagskompetenz beim Ersatz der Audio-/Videoinfrastruktur in den bestehenden Gebäuden nicht berücksichtigt. Das Hochbauamt ist der Meinung, dass, obwohl das Verfahren als
2177.5a - Beilage
vergleichbar mit dem m3 Preis vom Trakt 5. Bei einem Umbau resp. einer Aufstockung im Zusammenhang mit bestehender Substanz werden die Kosten BKP 2 immer durch Anpassungs- und Rückbauarbeiten beeinflusst. Eine
2177.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Ausgangslage Das Gewerblich-industrielle Bildungszentrum Zug (GIBZ) an der Baarerstrasse in Zug besteht aus vier Gebäudetrakten und einer Einstellhalle. Der Regierungsrat beantragt für den Ausbau folgende
2188.2 - Antwort des Regierungsrates
Erwerbstätigkeit in der Schweiz keine Besteuerung nach dem Aufwand möglich wäre. Bei der Prüfung von Gesuchen um Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen an nach Aufwand besteuerte ausländische Personen holt das E r- werbstätigkeit in der Schweiz erlaubt, sich einer Besteuerung nach dem Aufwand zu unterwer- fen, sofern der Kanton diese Art der Besteuerung kennt. Seit Jahrzehnten kennt die grosse Mehrheit der Schweizer Einleitende Bemerkungen Im plakativen Titel seines Vorstosses bezeichnet der Interpellant pauschal besteuerte Perso- nen als «Steuerflüchtlinge». Aus Sicht des Regierungsrats geht dies nicht an. Auf Bundesebe-
2193.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
grundlage für deren Tätigkeit wurde nicht geschaffen. Die Aktivitäten stützten sich auf d en be- reits bestehenden § 44 Ziff. 1 des Kantonsratsbeschlusses über die Geschäftsordnung des Re- gierungsrats und der
2193.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Vorlage Nr. 2193.3 Laufnummer 14252 Gesetz über die Wirtschaftspflege im Kanton Zug (Wirtschaftspflegegesetz) Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission vom 28. Januar 2013 Sehr geehrter Herr Prä
2194.2 - Antrag des Regierungsrates
und an denen ein öf- fentliches Geheimhaltungsinteresse oder ein Persönlichkeitsschutzinteresse besteht oder die gemäss besonderer Vorschrift geheim zu halten sind. 3 Zur Mitteilung geheimzuhaltender Tatsachen aufgehoben. Bei unverschuldeter Beendigung des Dienstverhältnisses vor Ablauf der Ver- pflichtungszeit besteht keine Rückzahlungspflicht. 2 § 51 Abs. 1 1 Das Gehalt basiert auf einem Landesindex der Konsumentenpreise

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