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2193.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
grundlage für deren Tätigkeit wurde nicht geschaffen. Die Aktivitäten stützten sich auf d en be- reits bestehenden § 44 Ziff. 1 des Kantonsratsbeschlusses über die Geschäftsordnung des Re- gierungsrats und der
2193.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Vorlage Nr. 2193.3 Laufnummer 14252 Gesetz über die Wirtschaftspflege im Kanton Zug (Wirtschaftspflegegesetz) Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission vom 28. Januar 2013 Sehr geehrter Herr Prä
2194.2 - Antrag des Regierungsrates
und an denen ein öf- fentliches Geheimhaltungsinteresse oder ein Persönlichkeitsschutzinteresse besteht oder die gemäss besonderer Vorschrift geheim zu halten sind. 3 Zur Mitteilung geheimzuhaltender Tatsachen aufgehoben. Bei unverschuldeter Beendigung des Dienstverhältnisses vor Ablauf der Ver- pflichtungszeit besteht keine Rückzahlungspflicht. 2 § 51 Abs. 1 1 Das Gehalt basiert auf einem Landesindex der Konsumentenpreise
2201.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Steuerbelastung für ordentlich besteuerte Pe r- sonen und für quellenbesteuerte Personen weitgehend gleich hoch ausfällt. Zwischen der Quellenbesteuerung und der ordentlichen Besteuerung gibt es neben der er- wähnten dass deren ordentlich besteuerte Einwohnerinnen und Einwohner nicht benachteiligt werden. In den Gemeinden, deren Steuerfuss unter dem «gewogenen» liegt, zahlen ordentlich besteuerte Person etwas weniger im Kanton Zug bereits heute weitgehend realisierten – Gleichstellung von quellen- besteuerten und ordentlich besteuerten Personen ist auf Bundesebene also bereits aufgegleist. Je nach den Ergebnissen des
2203.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
technischen Installationen für das W-LAN waren bereits vor Einreichung des Vorstosses evaluiert und bestellt worden; sie konnten im Januar 2013 abgeschlossen werden. Die Swisscom hat das neue W-LAN am 18.
2201.1 - Motionstext
Ausländern durch die Besteuerung an der Quelle gegenüber inländischen Steuerpflichtigen beseitigt wird. Begründung: 1. Die Mehrheit der Ausländerinnen und Ausländer, die an der Quelle besteuert werden, kommen ist nicht sachgerecht, dass inländische Steuerpflichtige teilweise gegenüber den an der Quelle besteuerten Auslän- derinnen und Ausländern schlechter gestellt sind. Im Kanton Zug werden ausländische, in Wicki betreffend Beseitigung steuerlicher Begünstigung von Ausländerinnen und Ausländern durch die Besteuerung an der Quelle vom 28. November 2012 Kantonsrat André Wicki, Zug, hat am 28. November 2012 folgende
2210.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Material, Fahrzeuge und den Fahrzeugunterhalt ersetzt werden muss. Räumliche und funktionale Mängel bestehen auch im Gastrobereich, wo die Cafeteria mit ihren 60 Plätzen dem aktuellen Bedarf bei Weitem nicht t nutzbar sein. Der grosse logistische Aufwand für die Bereitstellung der Kursunterlagen bleibt bestehen und das Essen muss weiterhin von Hand via Rampe auf eine Länge von ca. 200 m ins Erdgeschoss tr Feuerschutz genutzt wird, entspricht nicht den gesetzlichen Grundlagen des Brandschutzes. Der heute bestehende Materialunterstand ist durch eine grössere Halle inkl. Werkplatz und Waschraum für den Fahrzeu
2207.6 - Zusatzbericht und Antrag der vorberatenden Kommission zu den Paragrafen 9, 10 und 11
9:2 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Es wurden keine weiteren Wortmeldungen eingebracht. Die bestehenden Absätze 1 und (neu) 3 wurden nicht hinterfragt. Beschluss: Paragraf 10 (vorher 9) wird unter Ergänzung ohne Ermittlung des Gegenmehrs abgelehnt. Es wurden keine weiteren Wortmeldungen eingebracht. Die bestehenden Absätze 1 und 2 wu r- den nicht angefochten. Beschluss: Paragraf 11 (vorher 10) wird inhaltlich 3.3. Beratung der Neustrukturierung der Paragrafen 9, 10 und 11 Für die vorgeschlagene Struktur besteht Einigkeit. Die Kommission spricht sich im Konsens für die Neugliederung aus. Beschluss: Die Kommission
2208.2 - Antwort des Regierungsrates
. 6. Welches sind die Erledigungsfristen der Neueingänge? Auch bezüglich der Erledigungsfristen bestehen keine ergebnisorientierten Vorgaben. Die B e- arbeitungsfrist eines Leistungsgesuchs richtet sich die IV-Stelle keinen Einfluss darauf, ob der Gutachter künftig für sie tätig sein wird. Allerdings besteht für Versicherte auch in einem solchen Fall die Möglichkeit, Ausstands- und Ablehnungsgründe vorzubringen
2209.1 - Interpellationstext
Regierungsrat in diesem Zusammenhang auch bereit, allenfalls erforderliche Anpas- sungen an der heute bestehenden und in der öffentlichen Projektauflage publizierten Planva- riante vorzunehmen, wobei dies insbesondere

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