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2194.3a - Beilage 1
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Datenschutzstelle Datenschutzstelle, Postfach 156, 6301 Zug T direkt 041 728 31 87 rene.huber@zg.ch Zug, 25. Januar 2013 HREE Revision des Gesetzes über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Pers
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2194.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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und an denen ein öf- fentliches Geheimhaltungsinteresse oder ein Persönlichkeitsschutzinteresse besteht oder die gemäss besonderer Vorschrift geheim zu halten sind. 3 Zur Mitteilung geheim zu haltender Aufgehoben. Bei unverschuldeter Beendigung des Dienstverhältnisses vor Ablauf der Verpflichtungszeit besteht keine Rückzahlungspflicht. § 51 Abs. 1 (geändert) 1 Das Gehalt basiert auf einem Landesindex der
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2194.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. Januar 2014
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und an denen ein öf- fentliches Geheimhaltungsinteresse oder ein Persönlichkeitsschutzinteresse besteht oder die gemäss besonderer Vorschrift geheim zu halten sind. 3 Zur Mitteilung geheim zu haltender Aufgehoben. Bei unverschuldeter Beendigung des Dienstverhältnisses vor Ablauf der Verpflichtungszeit besteht keine Rückzahlungspflicht. § 51 Abs. 1 (geändert) 1 Das Gehalt basiert auf einem Landesindex der
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2217.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung bei Neu- bauten und bei wesentlichen Erneuerungen bestehender Gebäude, wofür wir auf § 4 Abs. 2 unseres kantonalen Energiegesetzes verweisen können. Auch die sie verschiedene Detailvorschläge. Die SP will ab sofort auf Heizöl Extra-leicht verzichten. Wo bestehende Öl- und Gasheizungen ersetzt werden sollen, soll es eine Bewilligungspflicht geben. Auch macht in ihren Bauvorschriften und R e- gelwerken für neue Gebäude und für grössere Renovierungen bei bestehenden Gebäuden ein Mindestmass an Energie aus erneuerbaren Quellen vorschreiben müssten, auch und vor
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2216.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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im Kanton Bern Fr. 831.8 Mio., während etwa in den Kantonen Waadt oder Zug eine Kostenüberdeckung besteht (Fr. 602.3 Mio. bzw. Fr. 1.7 Mio.). Für die Zukunft wird angestrebt, dass die Prämien konsequent gsforderung vorstellig zu werden. Mit Blick auf die vorgesehene Regelung von Art. 106 (neu) KVG besteht im Gegenteil das Risi- ko, dass die Zuger Bevölkerung statt Prämienabschlägen Prämienzuschläge zu
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2055.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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ISOV-Grundbuch gibt es seit Jahren Schwierigkeiten. Es geht dabei um die Weiterentwicklung der bestehenden IBM-Software, die von den Kantonen Zürich, Lu- zern, Schaffhausen, Solothurn und Zug sowie von
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2052.2 - Antwort des Regierungsrates
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en System mit seinen weitreichenden dezentralen Befugnissen insbesondere im Steuerbereich die am besten geeignete Einheit zur Messung des frei verfügbaren Einkommens. Sie werden in der CS-Studie separat
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2051.2 - Antwort des Regierungsrates
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Herr Christian Sauter die Erarbeitung des Wirksamkeitsberichts. Herr Sauter kennt den Kanton Zug bestens aus den Arbeiten zu ZFA und NFA. Zur Begleitung der Firma Ernst & Young AG wurde die Arbeitsgruppe Vorgehen befinden. 2. Besteht die Möglichkeit, den massgebenden Normsteuersatz (BGS 621.1 § 3 Abs. 3) an die aktuelle Entwicklung anzupassen und ihn von 80% auf 70% zu senken? 3. Besteht die Bereitschaft, 2010 entwickelt? Hat eine Annäherung zwischen den Geber- und den Nehmergemein- den stattgefunden? − Bestehen in einzelnen Gemeinden Sonderlasten, die im Finanzausgleich berücksichtigt werden sollten? − Wie
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2051.1 - Interpellationstext
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2051.1 - 13787 2. Besteht die Möglichkeit, den massgebenden Normsteuersatz (BGS 621.1 § 3 Abs. 3) an die aktuelle Entwicklung anzupassen und ihn von 80 % auf 70 % zu senken? 3. Besteht die Bereitschaft , die Abschöpfungsquote (BGS 621.1 § 8) von 40 % nach unten an- zupassen? 4. Besteht die Bereitschaft, den jährlichen Finanzierungsbeitrag der Einwohnergemeinden (BGS 621.2 § 3 Abs. 1) von 6 % ihres K
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2050.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Wohnnutzung sollen nicht vom Kanton getragen wer- den. Seite 2/5 2050.4 - 13985 Die Aufgabe der Stawiko besteht in erster Linie darin, die finanziellen Auswirkungen zu beurtei- len. In Ziff. 5 äussern wir uns erwähnt: Bevölkerung +18%, Beschäftigung + 18%, Raumbedarf kantonale Verwaltung +25%. So oder so besteht eine Diskrepanz und die Stawiko wird die Entwicklung der Verwal- tungsstellen mit grossem Interesse