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2072.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
der zu- sätzlichen Stimulation des Immunsystems durch die Impfung auftreten. Aus diesen Gründen bestehen in verschiedenen Kantonen Regelungen, die es ermöglichen, bei Schäden, die nach staatlichen Tie sollen jedoch weiterhin von Entschädigungen ausgeschlossen bleiben (sog. Folgeschäden). Denn hier besteht kaum ein direkter Zusammenhang mit der Impfung oder ei- ner staatlichen Präventionsmassnahme. Aufgrund
2074.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
wird durch den Kanton Zürich garantiert. 2. Die Durchmesserlinie Zürich Mit dem Bau der DML werden bestehende Kapazitätsengpässe im Bahnknoten Zürich für den Fern- und S-Bahnverkehr behoben und es können noch ken zu tragen. Personelle Auswirkungen Die Gewährung und Überwachung des Darlehens kann mit dem bestehenden Stellen- bzw. Personalbestand vom Amt für öffentlichen Verkehr begleitet werden. A Investitionsrechnung DML dehnt sich über 9.6 km vom Bahnhof Zürich Altstetten bis zum Bahnhof Zürich Oerlikon aus. Es besteht aus den Teilprojekten Letzigrabenbrücke, Koh- lendreieckbrücke, Durchgangsbahnhof Löwenstrasse, sowie
2074.5b - Beilage 2: Revisionsbericht 101-2020 (Bahnprojekte)
rolle Bericht Nr. 101 - 2020 18. November 2020 7 Begriffserläuterungen Begriffe Erläuterung «Es besteht Ordnungsmässigkeit» (o.ä.) «im Wesentlichen ordnungsgemäss» Prüfungstätigkeit und Bestätigung sind stichprobenweise durchgeführten Prüfun- gen wurden keine Abweichungen festgestellt (die Mög- lichkeit besteht jedoch, dass Abweichungen ausserhalb der Stichprobe nicht entdeckt wurden). Festgestellte Abweichungen
2074.5a - Beilage 1: Revisionsbericht 42-2018 (Durchmesserlinie)
Finanzkontrolle Bericht Nr. 42-2018 30: M^ 2018' REVISIONSBERICHT Volkswirtschaftsdirektion Amt für öffentlichen Verkehr (2035) Prüfung Kredit-Schlussabrechnung Projekt: Darlehen Vorfinanzierung Durch
2074.5 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
derhergestellt und enthält zum Projektabschluss die ursprünglichen 400 Mio. Franken. Die DML Zürich, bestehend aus dem unterirdischen Durchgangsbahnhof Löwenstrasse, dem Weinbergtunnel nach Oerlikon sowie den und SBB vor, sodass der Kanton Zug nicht vorfinanzieren musste. Mit dem Bahninfrastrukturfonds BIF besteht seit 2016 ein Finanzierungsgefäss, das neben Betrieb, Unterhalt und Erneuerung der Bahninfrastruktur
2074.6 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Seite 2/2 1855.8 / 2074.6 - 16569 2. Weitere Finanzierung der Bahninfrastruktur Seit dem Jahr 2016 besteht der Bahninfrastrukturfonds (BIF), mit welchem der Betrieb, der Un- terhalt und die Erneuerung der
2077.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
unverhältnismässig. Sie unterstützt ei- ne Ausweitung der Einsprachefrist von 5 auf 20 Jahre. Im Übrigen bestehe kein Handlungsbe- darf. Die Gemeinde Baar lehnt die Verlängerung der Einspruchsfrist sowie ein u oder missbräuchliche Rechtsausübung empfunden werden. Es wäre stossend, wenn Bäume, die seit alters bestehen und von der Eigentümerschaft des Nachbargrundstücks stillschweigend oder ausdrücklich geduldet wurden die Ein- spruchsfrist lediglich verlängert oder die Einsprachemöglichkeit zeitlich unbeschränkt bestehen soll, äussert sich die Gemeinde Oberägeri nicht explizit. Die Gemeinden Neuheim und Stein- hausen
2075.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
die Produktion von So- larenergie aufzeigt. Mit einem Solarkataster kann die Dachlandschaft auf bestehende Potenzia- le zur Nutzung der Sonnenenergie hin ermittelt werden. Dies geschieht auf der Grundlage
2076.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Lehrpläne mit den Stundentafeln der gemeindlichen Schulen. Diese Zuständigkeit des Bildungsrates besteht unabhängig vom geplanten Lehrplan 21. Das Reglement zum Schulgesetz vom 10. Juni 1992 (BGS 412.112)
2081.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ihrer mutmasslichen Entwicklung derjenigen Schulart der Sekundarstufe I zuzuweisen, in der sie am besten gefördert werden können. Das Zuger Bildungssystem zeichnet sich durch eine hohe Durchlässigkeit aus sondern auch dank der hohen Durchlässigkeit zwischen den Schularten adäquat begegnet werden. So bestehen verschiedene Übertrittsmöglichkeiten zwischen den Schularten und die Lehrplä- ne der Sekundarschule zusätzlichen 40 bis 60 Schülerinnen und Schülern auszugehen. Ob angesichts dieser Grössenordnungen die bestehenden kommunalen Infrastrukturen ausreichen, ist fraglich. Bei den grossen beiden Gemeinden würden z

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