-
2074.5a - Beilage 1: Revisionsbericht 42-2018 (Durchmesserlinie)
-
Finanzkontrolle Bericht Nr. 42-2018 30: M^ 2018' REVISIONSBERICHT Volkswirtschaftsdirektion Amt für öffentlichen Verkehr (2035) Prüfung Kredit-Schlussabrechnung Projekt: Darlehen Vorfinanzierung Durch
-
2074.5 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
derhergestellt und enthält zum Projektabschluss die ursprünglichen 400 Mio. Franken. Die DML Zürich, bestehend aus dem unterirdischen Durchgangsbahnhof Löwenstrasse, dem Weinbergtunnel nach Oerlikon sowie den und SBB vor, sodass der Kanton Zug nicht vorfinanzieren musste. Mit dem Bahninfrastrukturfonds BIF besteht seit 2016 ein Finanzierungsgefäss, das neben Betrieb, Unterhalt und Erneuerung der Bahninfrastruktur
-
2074.6 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
Seite 2/2 1855.8 / 2074.6 - 16569 2. Weitere Finanzierung der Bahninfrastruktur Seit dem Jahr 2016 besteht der Bahninfrastrukturfonds (BIF), mit welchem der Betrieb, der Un- terhalt und die Erneuerung der
-
2077.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
unverhältnismässig. Sie unterstützt ei- ne Ausweitung der Einsprachefrist von 5 auf 20 Jahre. Im Übrigen bestehe kein Handlungsbe- darf. Die Gemeinde Baar lehnt die Verlängerung der Einspruchsfrist sowie ein u oder missbräuchliche Rechtsausübung empfunden werden. Es wäre stossend, wenn Bäume, die seit alters bestehen und von der Eigentümerschaft des Nachbargrundstücks stillschweigend oder ausdrücklich geduldet wurden die Ein- spruchsfrist lediglich verlängert oder die Einsprachemöglichkeit zeitlich unbeschränkt bestehen soll, äussert sich die Gemeinde Oberägeri nicht explizit. Die Gemeinden Neuheim und Stein- hausen
-
2075.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
die Produktion von So- larenergie aufzeigt. Mit einem Solarkataster kann die Dachlandschaft auf bestehende Potenzia- le zur Nutzung der Sonnenenergie hin ermittelt werden. Dies geschieht auf der Grundlage
-
2076.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Lehrpläne mit den Stundentafeln der gemeindlichen Schulen. Diese Zuständigkeit des Bildungsrates besteht unabhängig vom geplanten Lehrplan 21. Das Reglement zum Schulgesetz vom 10. Juni 1992 (BGS 412.112)
-
2081.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
ihrer mutmasslichen Entwicklung derjenigen Schulart der Sekundarstufe I zuzuweisen, in der sie am besten gefördert werden können. Das Zuger Bildungssystem zeichnet sich durch eine hohe Durchlässigkeit aus sondern auch dank der hohen Durchlässigkeit zwischen den Schularten adäquat begegnet werden. So bestehen verschiedene Übertrittsmöglichkeiten zwischen den Schularten und die Lehrplä- ne der Sekundarschule zusätzlichen 40 bis 60 Schülerinnen und Schülern auszugehen. Ob angesichts dieser Grössenordnungen die bestehenden kommunalen Infrastrukturen ausreichen, ist fraglich. Bei den grossen beiden Gemeinden würden z
-
2079.2 - Antwort des Regierungsrates
-
durch die Ausführungen zur Frage 3 beantwortet, mit welcher die be- reits bestehende regelmässige Beurteilung der bestehender Konkordate aufgezeigt wird. Auf eine zusätzliche Berichterstattung ist zu einem Konkordat die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen mit Sitz im Kanton Zug oder des Kantons als Besteller stärkt. Erleichtert eine einheitliche Regelung den wirtschaftlichen Verkehr zwi- schen Kantonen Regierungsrat konkret die bestehenden Konkordate aus Sicht des Kantons Zug: Vorteilhaft, Neutral, Nachteilig? Der Regierungsrat sieht die Beurteilung nach dem Nutzen eines bestehenden Konkordats als Dauerauftrag
-
2079.1 - Interpellationstext
-
ihrer Vorteile für den Kanton Zug zu beurteilen? 3. Wie beurteilt der Regierungsrat konkret die bestehenden Konkordate aus Sicht des Kantons Zug: Vorteilhaft, Neutral, Nachteilig? 4. Ist der Regierungsrat
-
2086.2 - Antwort des Regierungsrates
-
über die Tripar- tite Kommission zuständig ist, als auch im Bereich des Schwarzarbeitsgesetzes. Es bestehen keine Anzeichen auf ein breites Sozial- und Lohndumping. Selbstverständlich werden aufge- deckte