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2084.2 - Antwort des Regierungsrates
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Siedlungen die Betreiber einer Leitung verpflichtet würden, die Leitungen unterirdisch zu führen. Die bestehende Leitung zerschneide den Kanton Zug und belege Bauland mit einem Bauverbot auf einem 120 bis 160 Erdverlegungen kommen. Jüngst haben Private am nördlichen Siedlungs- rand von Steinhausen eine bestehende Starkstromleitung in die Erde verlegt, um eine Bauzone zu nutzen. Im Verlauf des Jahres 2011 bewegte von überirdisch geführten Starkstromleitungen auf Kantonsgebiet zu vermindern; dabei kann es um bestehende Leitungen gehen oder um solche, die erst vorgemerkt sind, wie die 380 kV-NOK-Leitung Obfelden-
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2085.2 - Antwort des Regierungsrates
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Anmeldung klar ist, an welchem Standort sie künftig unterrichtet werden. Ein schwerwiegender Nachteil besteht darin, dass damit ungünstige Verteilungen und mangelnde Auslastungen resp. Überlastungen nicht a
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2226.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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zwischen Anstalten, Körperschaften und Organen des Kantons und der Gemeinden. Eine Körperschaft besteht aus Mitgliedern, während eine An- stalt lediglich Destinatäre aufweist. Ein Beispiel einer Anstalt
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1456.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1456.1 (Laufnummer 12099) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND DEFIZITDECKUNGSBEITRAG AN DAS VERKEHRSHAUS DER SCHWEIZ BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 20. JUNI 2006 Sehr ge
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1460.1a - Beilage
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führen. Die Bestimmung unter Art. 9 soll dem vorbeugen. 10 Art. 10 Fachkommission ¹Die Konferenz bestellt die Fachkommission gemäss Art. 62d Abs. 2 StGB und bezeichnet den Vorsitz. ²Die Fachkommission beurteilt bisher einem Jahr auf neu bis zu vier Jahren. Geeignete Institutionen für den Vollzug solcher Strafen bestehen nicht. Aus Kreisen des Jugendstrafvollzugs ist auf dieses Manko hingewiesen und das Konkordat ersucht verbundene Aufwand lässt sich vor diesem Hintergrund nicht rechtfertigen. Art. 7 Fachkonferenzen ¹Es bestehen folgende Fachkonferenzen: • Fachkonferenz der Einweisungs- und Vollzugsbehörden (FKE) • Fachkonferenz
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1460.2 - Antrag des Regierungsrates
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gemäss Art. 10, unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Art. 10 Fachkommission 1 Die Konferenz bestellt die Fachkommission gemäss Art. 62d Abs. 2 StGB und bezeichnet den Vorsitz. 2 Die Fachkommission eines Kantons prüft jährlich die im Konkordat ge- führten Rechnungen. Art. 7 Fachkonferenzen 1 Es bestehen folgende Fachkonferenzen: – Fachkonferenz der Einweisungs- und Vollzugsbehörden (FKE) – Fachkonferenz Konkordatskonferenz 1 Oberstes Organ ist die Konkordatskonferenz (im Folgenden Konferenz genannt). Sie besteht aus je einem Regierungsmitglied der beteiligten Kanto- ne. 2 Der Konferenz obliegen namentlich: a)
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1458.2 - Antwort des Regierungsrates
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gehal- ten werden?). Ein Standort, der innerhalb der aktuellen Bauzonen liegt und die Existenz bestehender landwirtschaftlicher Betriebe nicht gefährdet. Antwort: Ein Streethockeyfeld gehört in die Bauzone für geeignet, um allenfalls einen neuen Freizeit- und Sportplatz zu erstellen? Ein Standort, der bestehende oder künftige Wohngebiete nicht übermässig mit Verkehrs- und Lärmemissio- nen belastet (mit welchen insbeson- dere Zonen des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen ausgeschlos- sen. Vorliegend besteht auch kein Handlungsspielraum, ein bis zwei Bautiefen über die Siedlungsbegrenzungslinien hinauszugehen
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1460.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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Zug - wie auch für alle anderen Kantone - ein Alleingang unmöglich. Der Anschluss an ein anderes bestehendes Strafvollzugskonkordat wäre zwar theoretisch denkbar, indes sind keine Gründe ersichtlich, die solche Vorgehensweise sprechen würden. Somit ist in der Kommission der Verbleib des Kantons Zug im bestehenden Konkordat der Nordwest- und Innerschweiz unbestritten. Die Konkordatskommission behandelte am 2
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1460.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Kraft. Der geltende Konkordatstext ist heute in weiten Teilen überholt. Die Konkor- datskonferenz, bestehend aus den zuständigen Regierungsrätinnen und Regierungs- räten der Mitgliedskantone, hat deshalb im
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1460.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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gemäss Art. 10, unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Art. 10 Fachkommission 1 Die Konferenz bestellt die Fachkommission gemäss Art. 62d Abs. 2 StGB und bezeichnet den Vorsitz. 2 Die Fachkommission eines Kantons prüft jährlich die im Konkordat ge- führten Rechnungen. Art. 7 Fachkonferenzen 1 Es bestehen folgende Fachkonferenzen: – Fachkonferenz der Einweisungs- und Vollzugsbehörden (FKE) – Fachkonferenz Konkordatskonferenz 1 Oberstes Organ ist die Konkordatskonferenz (im Folgenden Konferenz genannt). Sie besteht aus je einem Regierungsmitglied der beteiligten Kanto- ne. 2 Der Konferenz obliegen namentlich: a)