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1473.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
wurde von der Sicherheitsdirektion eine interdepartementale Arbeitsgruppe „Jugendgewalt“ gebildet, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Kanton (Sicherheitsdirektion, Direktion des Innern, Direktion Anforderungen zu berücksichtigen. Der Datenaustausch zwischen den Behörden ist teilweise bereits durch bestehende Gesetze vorgesehen (vgl. insbesondere die oben er- wähnten Bestimmungen im Ausländergesetz, aber die Sicherheitsdirektion das Projekt "Gemeinsam gegen Gewalt", das in diesem Bereich die bereits bestehenden Bemühungen aller Organisationen vernetzen und unterstützen soll, ein Anliegen, das auch die vorliegende
1474.1 - Motionstext
könne aufgrund bundesgesetzlicher Bestimmungen keine Änderungen ihrer Praxis vornehmen, alles sei in bester Art geregelt. 4. Die Erfahrungen zeigen ein anderes Bild und machen insbesondere deutlich, dass alles automatisch aufschiebende Wirkung zukommt. Hat die Behörde den Entscheid bereits einmal überprüft, besteht kein Grund beim Weiterzug von Entscheiden, die aufschiebende Wirkung automatisch eintreten zu lassen
1473.1 - Motionstext
die Zusammenarbeit unter den Gemeinden und von den Gemeinden mit dem Kanton soll gefördert werden. Bestehen Hindernisse im Informationsaus- tausch aus datenrechtlichen Gründen, sollen diese überprüft und Kooperation mit den jeweiligen Behörden und Polizeiorganen muss auch durchgesetzt werden können. Hier besteht heute noch ein Vakuum. Art. 219 StGB ist nur für extreme Fälle wie Kindsmissbrauch oder -misshandlung
1478.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Spitalfragen
Totalun- ternehmergemeinschaft HRS Hauser Rutishauser Suter AG und Peikert Contract AG, die Bestellerinteressen des Kantons, der in dieser Funktion sowohl für die Kosten- einhaltung wie auch für die Sic Einbezug der Baudirektion, der Gesundheitsdirektion und des Kantonsspitals sämtliche bis dahin noch bestehenden Meinungsverschiedenheiten, Unklarheiten und Differenzen auszu- räumen und gemeinsame Anträge zu finden, liessen sich die anvisierten 66 Prozent per September 2006 nicht ganz einhalten. Al- lerdings besteht seitens der Baudirektion die Zuversicht, dass der versprochene Ver- gabeanteil mit den noch ausstehenden
1478.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1478.4 (Laufnummer 12225) KANTONSRATSBESCHLUSS ÜBER EINEN ZUSATZKREDIT FÜR DEN NEUBAU DES ZENTRALSPITALS IN BAAR BERICHT UND ANTRAG DER STAATSWIRTSCHAFTSKOMMISSION VOM 7. NOVEMB
1483.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
1483.3 - 12385 7 § 8 Abs. 2 lit. b Der Kanton führt neu sämtliche Brückenangebote. Nebst dem bestehenden Schuli- schen Brückenangebot (SBA) und dem kombinierten Brückenangebot (KBA) wird auch das Int seit langem verlangte Heimgesetz nach wie vor nicht vorliegt und damit eine kantonale Lösung nicht besteht und Grundlagen für Leistungsvereinba- rungen fehlen. Dennoch ist es notwendig, im heutigen Zeitpunkt
1481.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
- Die Planung ist seit rund 30 Jahren im Gang, ursprünglich wollten die Leitungs- betreiber die bestehende Leitung auf dem bisherigen Trassee durch eine neue Leitung ersetzen. Wegen einer Wegleitung des Lösung möglich ist, wie etwa in städtischen Gebieten (konkret kann Dank der neuen Leitung eine bestehende Leitung in der Stadt Zürich, wel- che die gesetzlichen Anforderungen nicht mehr erfüllt, abgebrochen Chrüzegg sprechen. Es sind im Wesentlichen die gute Erschliessung, die Lage am Rande einer schon bestehenden Industriezone sowie die bisherige Nutzung des Geländes als Kieslagerplatz. Für eine Verlegung des
1344.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
Insolvenzerklärungen vielfach Gerichtsgebühren nicht mehr eingebracht werden können. In diesem Bereich besteht auch ein nicht unerhebliches Abschreibungsrisiko, da die aufgelaufenen Gerichtsgebühren und Verf
1335.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Gründen der Verwaltungsökonomie sind keine Kleinstbeiträge auszurichten. Weiterer Regelungsbedarf besteht namentlich gegenüber den Gemeinden, deren analoge Leistungen und Anspruchsberechtigung gegenwärtig Kanalisation und einer natürlichen Kläranlage belaufen sich auf Fr. 1'941'660.–. Die Kläranlage besteht aus: - einem Regenüberlauf mit Schilfbett; - einer ersten Klärstufe mit bepflanztem Filterboden und amme", "Bekämpfung von Infektionskrankheiten" sowie "Aids-Präventionsarbeit". Der Projektansatz besteht in der Förderung der Eigeninitiative der Bevölkerung, damit die medizinischen Dienstleistungen nicht
1344.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
12366 7 G. Für das mit der Publikation verbundene Bestellwesen ist technisch nur eine Printversion möglich. Andernfalls müsste das gesamte Bestellwesen online organisiert werden, was mit zusätzlichen Kosten

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