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754.09a - Beilage 1
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nicht nach dem objektiven Wertzuwachs im Vermögen des Bestellers zu berechnen, sondern danach, was die unbestellte Leistung gerade für diesen Besteller (unter Berücksichtigung seiner Vermögensplanung) wert der Zahlungsfrist und anschliessender Mahnung geschuldet. e. Nicht bestellte Mehrleistungen 1. Wie erwähnt, besteht für nicht bestellte Mehrleistungen grundsätzlich kein vertraglicher Vergütungsanspruch Zahlungsverzug des Bauherrn…………………. 33 d. Bestellte Mehrleistungen (unterschriebene Bestellungs- änderungen Nrn. 1 - 27)………………………………………………………………. 34 e. Nicht bestellte Mehrleistungen……………………………………………….....
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2379.1b - Beilage 2
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Mit Blick nach vorne auf den nächsten POLYCOM Day wünschen wir Ihnen einen guten Start und nur das Beste für 2014! S-PRO® – Kundeninformation | Atos 19 TETRAPOL International TETRAPOL kommuniziert auch sich auf innovative Produkte und Lösungen. Das Team von Michael Marti kümmert sich um bereits bestehende Pro dukte und Lösungen und unterstützt ausser dem die Logistik. Dank dieser Massnahmen sind wir laufend an neue Bedürfnisse und Möglich keiten angepasst. Dabei wurde die Kompatibilität zu den bestehenden Devices und Komponenten stets gewährleistet. Blicken wir in die Zukunft, sehen wir uns mit ganz
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2451.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Hundehalter be- aufsichtigt wird. Verantwortungsbewusste Hundehalterinnen und Hundehalter bieten die beste Gewähr dafür, dass eine Gefährdung oder Belästigung durch Hunde vermieden werden kann. Mit einem örtlich definierte Leinenpflichten festlegen. Die Gemeinden können die ihnen übertragenen Aufgaben am besten erfüllen, da sie mit den lokalen Verhältnissen ver- traut sind. Vorbehalten bleiben zudem weitere erlassen. Hunde die- ser Rassen dürfen sich nur vorübergehend in diesen Kantonen aufhalten; für bestehende Tiere existieren Vorschriften namentlich zur Sterilisation oder Kastration. Im Kanton ZH sind der
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2476.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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1: Abs. 1 widmet sich den "noch übungsgemäss bestehenden Tretrechten" und be- schränkt sich auf diese. Das Tretrecht beinhaltet das Recht, bei Bestellung der Felder das Grundstück einer anderen Person angepasst und besteht somit nunmehr seit 1911 unverändert. Die tech- nische Entwicklung in der Landwirtschaft hat dazu geführt, dass heute die Felder von grösse- ren Landwirtschaftsmaschinen bestellt werden. infolge ihrer engen Anwendungsbereiche eher theoretischer Natur, bestehen aber dennoch. Nach Ansicht des Regierungsrats bieten die bestehenden Rechtsbehelfe ausre ichend Schutz gegen Schädigungen, die § 108
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2476.3b - Beilage 2 (Synopse)
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– Das Recht zur Erstellung einer Brandmauer auf der Grenzlinie zwischen zwei bereits bestehenden Gebäuden besteht auch dann, wenn die Scheidewand den bau- und feuerpolizeili- chen Vorschriften nicht genügt einer Einfriedigung oder Ge- bäulichkeit, sowie zur Reinigung oder Wiederherstel- lung bereits bestehender Kloaken, Gräben, Abtrittgru- ben und Brunnen und Wiederherstellung defekter Leitungen ist, soweit betrof- fenen Grundstücke zu erfolgen. § 110 Tretrecht § 110 Aufgehoben. 1 Bei noch übungsgemäss bestehenden Tretrechten ist der Pflüger bei der Feldbestellung berechtigt, auf das nichtbepflanzte Land des
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2856.1 - Interpellationstext
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folgende Interpellation eingereicht: Zug ist der erste und einzige Kanton, der trotz des Anspruchs auf beste Lehrpersonen in den Fächern Sport, Bildnerisches Gestalten, Angewandtes Gestalten und Musik einen
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2794.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Chancen von neuen Verkehrsformen, lenkende und steuernde Massnahmen oder Leistungssteigerungen bestehender Infrastrukturen. Seite 4/39 2794.1 - 15591 2. Begründung und Vorschlag zur Anpassung der einzelnen -steuernde Massnahmen zur Glättung der Spitzenstunden; c. Leistungssteigerung und Ausbaupotential bestehender Infrastrukturen; d. Verzicht auf neue grosse Verkehrsinfrastrukturanlagen; e. Vernetzung der I erhalten gäbe. Die- ses Anliegen nimmt der Regierungsrat auf. Auf den Antrag zur sinnvollen Nutzung bestehender Bauten in der Naturlandschaft wird nicht eingegangen, da dies gegenwärtig im Rahmen der Revision
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2771.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Für ein solches Vorgehen ist die vorliegende Motion nach Auffassung des Regierungsrats nicht der beste Weg. Wie aufgezeigt, müssen standardisierte Leistungstests und damit verbundene Aufgabensammlungen 4. Erwägungen Hohe Erwartungen bei den Zuger Bildungsbehörden Mit «Beurteilen & Fördern» (B&F) bestehen im Kanton Zug verbindliche Grundsätze, welche Ziel und Funktion von Beurteilung und Förderung definieren auch unter dem Blickwinkel der Leis- tung fördern wollen. Solche Leistungsmessungen ergänzen die bestehenden Instrumente des QM sinnvoll, soweit sie in den Dienst der Schulqualität geste llt und mit Aufg
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2786.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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hancen haben, also vor allem jüngere Personen bis 45 Jahre. Der Kanton Zug verfügt über eine der besten Erwerbsquoten der Schweiz. Es handelt sich da- bei um diejenigen erwerbsfähigen Asylsuchenden, die umge- setzt werden könne. Es sei wichtig, dass die Sparprogramme nicht nur aus Aufwandreduktio- nen bestehen würden; auch die Fiskalerträge müssten gesteigert werden. 2786.2 - 15587 Seite 11/13 Dem wurde vorzunehmen und die beste- henden Reserven aufzulösen sind. Der Regierungsrat beantragt denn auch, die bestehende Bewertungsreserve von 52,5 Millionen Franken per 31. Dezember 2018 erfolgswirksam aufzu- lösen
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2845.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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senden. Damit wird der ganze § 6a ersatzlos gestrichen. 4.8. § 7 Organe Wie im heute geltenden Gesetz bestehen die gleichen vier Organe: die Generalversammlung, der Bankrat, die Geschäftsleitung und die akt überwiegenden Teil der bör- senkotierten Aktiengesellschaften – in Namenaktien aufgeteilt. Die bestehenden Inhaberaktien sollen in Namenaktien umgewandelt werden. Ein Kommissionsmitglied möchte der Bank