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1341.08 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Schweiz ihren Wohnsitz oder Aufenthalt, so steht dem Wohnsitz- oder Auf- enthaltskanton das Besteuerungsrecht im Verhältnis zur Dauer der Steuer- pflicht zu. 1) BGS 111.1 2) GS 26, 755 (BGS 632.1) 300 / Abs. 4 wird zu Abs. 5. § 8 3 … zugerechnet. Bei Kindern unter gemeinsamer Sorge nicht gemeinsam besteuerter Eltern erfolgt die Zurechnung bei demjenigen Elternteil, dem der Kinderabzug im Sinn von § 33 Abs von Gegenständen des betrieblichen Anlagevermögens auf eine Gesellschaft, die nach §§ 68 und 69 besteuert wird. 4 Werden im Fall einer Übertragung nach § 62 Abs. 3 während der nach- folgenden fünf Jahre
1341.11 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Juni 2006
Schweiz ihren Wohnsitz oder Aufenthalt, so steht dem Wohnsitz- oder Auf- enthaltskanton das Besteuerungsrecht im Verhältnis zur Dauer der Steuer- pflicht zu. 1) BGS 111.1 2) GS 26, 755 (BGS 632.1) 350 / Abs. 4 wird zu Abs. 5. § 8 3 … zugerechnet. Bei Kindern unter gemeinsamer Sorge nicht gemeinsam besteuerter Eltern erfolgt die Zurechnung bei demjenigen Elternteil, dem der Kinderabzug im Sinn von § 33 Abs von Gegenständen des betrieblichen Anlagevermögens auf eine Gesellschaft, die nach §§ 68 und 69 besteuert wird. 4 Werden im Fall einer Übertragung nach § 62 Abs. 3 während der nach- folgenden fünf Jahre
1352.2 - Antwort, Bericht und Antrag des Regierungsrates
dass die bestehenden Gebäude erhalten blei- ben und die freien Flächen überbaut werden. Die östlich angrenzende Parzelle der Stadt Zug ist in der Konzeptstudie nicht miteinbezogen. Die bestehende Bau- substanz Der grosse Wert des Landis & Gyr-Areals besteht aus der Kombination von gut nutzbaren Bauten und freien, überbaubaren Flächen. Eine Überbauung, die das Bestehende umnutzt und ergänzt, profitiert vom Vorhandenen - Eine wirtschaftliche Nutzung des Areals mit bestehenden und neuen Bauten setzt voraus, dass die bauliche Entwicklung unter Einbezug aller bestehenden und neuen Bauten geplant wird. 16 1324.2/1352.2
1351.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
entierten Verwaltungsführung verstossen. Für eine Änderung besteht kein sachlicher Grund. Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Kantonsrat, die bestehende Zuständigkeitsordnung für die Ausrichtung des Teuer aber die bestehende Entscheidungskompetenz des Regierungsrates in anderen Bereichen beschnitten werden soll. Ein geradezu akuter Handlungsbedarf 10 1351.2 - 11866 für solch eine Massnahme besteht gerade abgeschafft. Dem Vernehmen nach sind bei keiner Verwaltungseinheit Bestrebungen im Gange, die bestehende Kompetenzordnung zur Ausrichtung des Teuerungsausgleichs zu ändern. 1351.2 - 11866 9 4. Schlus
1352.1 - Motionstext
beantwortet. An der Kantonsratssitzung vom 2. Juni 2005 erklärte die Regierung überdies, an den bestehenden Kantonsratsbeschluss vom 24. Feb- ruar 2005 betreffend Sanierung der Gebäudehülle und Dächer der
1371.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Finanzen und Personal 8. Antrag 2 1371.1 - 11814 1. Das Wichtigste in Kürze In den zehn Jahren ihres Bestehens ist die Schreiner-Technikerschule (STZ) ihrem ursprünglich formulierten Auftrag nachgekommen und bei, Innovation zu ermöglichen. Ein sichtbarer Ausdruck davon ist das so genannte "DesignLab": Die besten Fach- leute des jeweiligen Studienganges haben die Möglichkeit, sich für die Mitarbeit im DesignLab Fachkräfte auf der Stufe Techniker TS zur Verfügung zu stellen, um gegen die ausländische Konkurrenz bestehen zu können.» 1371.1 - 11814 5 Mit ihrem Angebot richtete sich die zu gründende Schule ausschliesslich
1368.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Kürze Auf eine Sohlenbaggerung in der Reuss ist infolge der negativen Auswirkungen auf Grundwasser, bestehende Uferverbauungen, Brückenfundationen und der ökologi- schen Auswirkungen zu verzichten. Bei Schäden periodisch die Reusssohle und wertet die Daten aus. Im Abstand von 200 m werden Querprofile an bestehenden Standorten aufge- nommen und die Höhenlage der Sohlenpunkte im Abstand von ca. 2 m bestimmt. Die 2006 vor. Die Untersuchungen über die Stabilitätsverhältnisse und die Hoch- wassersicherheit des bestehenden Dammes sind in Bearbeitung und bilden die Grundlage für das Sanierungsprojekt Rüsshalden bis S
1368.1 - Motionstext
solche Lösung sehr effizient und belastet das Budget nicht so fest wie eine Erhöhung des Dammes. Besten Dank für die zügige Behandlung. 300/sk
1382.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
vermerkt, dass viel Geld für Publikationen, Inserate und Veranstaltungen ausgegeben werde. Im Weiteren bestehe die Gefahr, dass zu viele Lehrpersonen ausgebildet werden, welche dann im Arbeitsmarkt gar keine nen Stawiko-Delegationen wie folgt thematisiert: - bei den intern verrechneten Informatikkosten besteht in den Ämtern wenig Kostenbewusstsein, weil anscheinend keine Möglichkeit bestehe, die Höhe der vom
1384.2 - Antwort des Regierungsrates
neuen Werkzeugs. Der Nutzen für die einzelne Verwaltungsstelle (und auch für die Öffentlichkeit) besteht in der Trans- parenz der Geschäftstätigkeit, im raschen Informationszugriff und in der Vermeidung

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