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1412.03b - Beilage 2
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Beilage 2 Kommandant Durch Veranstalter zu erbringende bzw. zu vergütende Leistungen, wenn diese durch die Polizei erbracht werden Vorbemerkungen • Grundsätzlich sollen Veranstalter Leistungen selber
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1411.1 - Interpellationstext
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Personal? Wie hat der Vertreter des Kan- tons im Vorstand diese Aufgabe seit 2003 wahrgenommen? 3. Besteht eine Zusammenarbeit mit der Stadt zur Wahrnehmung der in der zweiten Frage angesprochenen Aufgabe
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1448.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Rekurskommission sollen anfechten können. Der gemäss geltender Diplomanerkennungsvereinbarung bestehende Rechtsschutz (staatsrechtliche Beschwerde ans Bundesgericht [Art. 10 Abs. 1]) vermag den Erfor- die Anstellung erfolgte) entzogen werden. Unab- hängig davon, ob eine explizite Rechtsgrundlage besteht oder nicht. Dieser Entzug der Unterrichtsberechtigung muss nicht identisch sein mit dem Entzug der
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1455.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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der neuen Ferienord- nung vielfach dem Bedürfnis der Ferienabreise entgegengekommen. Schliesslich bestehe für jede Gemeinde im Rahmen der Absenzenordnung genügend Spielraum, individuelle Absenzen zu bewilligen (auch Deutsch) gefördert werden müssen und dies, wenn immer möglich, in den Regelklassen. Da die bestehende Formulierung von Abs. 2 zu Missverständnissen führen kann, be- schloss die Kommission folgende an die Schule gestellt würden. Nach einge- hender Diskussion gelangte man zum Schluss, dass die bestehenden Bestimmun- gen von § 21 genügen, diese aber im Alltag auch umgesetzt werden müssten. Die Kommission
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1455.1a - Beilage
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letzter Satz und Abs. 2 zweiter Satz Klassengrössen 1 … Die Eröffnung neuer und die Aufhebung bestehender Abteilungen sind dem Schulinspektorat bekanntzugeben. 2 Die Einteilungen und Zuweisungen sind so gemeindlichen und kantonalen Behörden sowie den hiefür eingesetzten Amtsstellen wahrgenom- men. 2 Es bestehen folgende gemeindliche Schulbehörden: a) Gemeinderat; a) Schulkommission; b) Schulpräsidium; c) der Konferenz der gemeindlichen Schulpräsidenten zusammen. § 63 Schulrektorat 1 In jeder Gemeinde besteht ein Schulrektorat. 2 Das Rektorat erfüllt insbesondere folgende Aufgaben: a) Leitung und Koordination
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1451.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichtes
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Offenlegung staatlicher Vorgänge hin angelegt“ sei (K. Zwei- gert, a.a.O., S. 15), und Kontrolle am besten ermöglicht werde durch Publizität, durch Offenlegung des staatlichen Geschehens. „Öffentliche Au 4.2. Mögliche Formen der Transparenz und der Dissenting Opinion Im Falle abweichender Meinungen bestehen im Wesentlichen die folgenden Mög- lichkeiten: - Das Stimmenverhältnis in der Abstimmung wird v mässiges Organ der Recht- sprechung hat sich, unabhängig und unbeeinflusst von aussen, über das Bestehen oder Nichtbestehen rechtlicher Ansprüche auszusprechen. Die von den Motionären gewünschte, möglichst
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1455.4 - Anträge der vorberatenden Kommission
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mins einen Lehrer ausnahmsweise vor dem Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand versetzen. Es besteht Anspruch auf das rechtliche Gehör und auf Begründung der Verfügung. 2 Die dadurch bedingte Schmälerung
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1455.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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mins einen Lehrer ausnahmsweise vor dem Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand versetzen. Es besteht Anspruch auf das rechtliche Gehör und auf Begründung der Verfügung. 2 Die dadurch bedingte Schmälerung
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1455.2 - Antrag des Regierungsrates
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mins einen Lehrer ausnahmsweise vor dem Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand versetzen. Es besteht Anspruch auf das rechtliche Gehör und auf Begründung der Verfügung. 2 Die dadurch bedingte Schmälerung
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1464.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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abgestimmt auf das 2. Paket der Zuger Finanz- und Aufgabenreform (ZFA) in Kraft zu setzen. Um den Bestellprozess im öffentlichen Verkehr jedoch sauber abwickeln zu können, muss das Datum der Inkraftsetzung Gesamtheit der bestellten Leistungen im öffentli- chen Verkehr. Die Gesamtbelastung der öffentlichen Gemeinwesen des Kantons Zug für den Aufwand im öffentlichen Verkehr (Abgeltungen für die bestellten Verkehrsleis- zukunftsfähig. Wir weisen dabei vor allem auf folgende Schwachstellen hin: - Das Planungs- und Bestellverfahren im öffentlichen Regionalverkehr ist mit der Änderung des Eisenbahngesetzes des Bundes im Jahr