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1462.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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sverfahrens Die Direktion des Innern (Kantonsforstamt) verweist in ihrer Stellungnahme auf die bestehende gesetzliche Grundlage, um aus der Sicht des Waldes bei Waldbrandge- fahr Feuerverbote anzuordnen einander abweichende Feuerschutzmassnahmen anord- neten, stiess die unterschiedliche Beurteilung der bestehenden Gefahr und die darauf gestützten unterschiedlichen Massnahmen teilweise auf Unverständnis. Umso
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1464.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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weiterhin über das vom Kanton festgelegte Angebot hinaus Leistungen bei den Transportunternehmungen bestellen können. Die Kommission war klar der Auffassung, dass trotz Aufgabe der Monopolstellung der ZVB im Beteiligungsbestimmung aber kein Problem, nachdem künftig im Bundesrecht die Verbindung zwischen Besteller und Leistungserbringer im Rahmen der Bahnreform 2 neu definiert werden soll. Allerdings nahm die ermöglicht sie einen grundlegenden Systemwechsel, indem nur noch ein öffentliches Verkehrsnetz geplant, bestellt und bedient wird. Dieses Netz muss als Ganzes einen Mindestkostendeckungsgrad von 40 % erreichen
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1464.2 - Antrag des Regierungsrates
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Kanton die Haltestel- len mit Ausnahme jener gemäss § 4 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 Bst. a fest; b) bestellen und finanzieren die Leistungen im öffentlichen Verkehr, die über das vom Kanton festgelegte Angebot den Preis für eine Haltestellenabfahrt gemäss § 5 Abs. 3 fest; c) erlässt den Beschluss über die Bestellung des Angebots im öffentlichen Verkehr; d) kann mit Transportunternehmungen und Tarif- oder Verk
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1464.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Dabei werden die Bestimmungen der Bahnreform 2 zu beachten sein, welche die Verbindung zwischen Besteller und Leistungserbringer neu definieren wird. Bezüglich der finanziellen Auswirkungen hat die Stawiko liche Mehrkosten für den Kanton von rund 200'000 Franken verbunden, sofern 12 Kurspaare an Werktagen bestellt werden. Die Stawiko ist der Meinung, dass es nicht Aufgabe der öV-Gesetzgebung sein kann, den t
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1472.2 - Antwort des Regierungsrates
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Vogelfutter bestehen diese Vorkommen seit Jahren und beschränken sich meist auf einige wenige Pflanzen. Eine systematische Übersicht über die Verbreitung der Ambrosia im Kanton Zug besteht noch nicht.
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1471.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1471.3 (Laufnummer 12193) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND BETEILIGUNG DES KANTONS AM AUSGLEICH ZWISCHEN DEN GEMEINDEN ALS FOLGE FALSCH VERTEILTER KOSTEN BEI DEN KANTONALEN ERGÄN
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1478.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Gebäude- und Informationstechnik ausgerüstet sind. Das Projekt ist wie folgt organisiert: - Der Besteller (Regierungsrat, Lenkungsausschuss, Baudirektion, Hochbauamt, Kommission für Spitalfragen) Dem R kabelung war bislang beim Zentralspi- tal ein so genanntes geshartes System geplant. Inzwischen bestehen erhebli- che Zweifel an der mittel- und längerfristigen Leistungsfähigkeit eines nur ges- harten in Anbetracht des aktuellen Baufortschrittes erhebliche Kos- ten auslösen würden. Darüber hinaus bestehen auch noch gewisse Ungewissheiten hinsichtlich Entwick- lungen im Leistungsprogramm der Zuger Ka
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1477.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ihrer Interpel- lation vom 26. Juni 2006 dem Regierungsrat Fragen zum Nutzungskonflikt auf dem bestehenden Sportplatz mit den benachbarten Wohngebieten gestellt, sich nach möglichen Ersatzstandorten in zur Vorprüfung eingereicht. Im vorlie- genden Entwurf ist beabsichtigt, im Gebiet östlich des bestehenden Senioren- zentrums Mülimatt eine Zone öffentliches Interesse Bauten (OeIB) auszuscheiden, welche
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1477.1a - Beilage 1
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"Oberwil - Arena" mit Clubhaus Zonenplan Mst. 1:10'000 Bestehende Zonierung Vorgesehene Zonierung Impressionen und Illustrationen aus Machbarkeitsstudie
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1477.1b - Beilage 2
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"Oberwil - Arena" mit Clubhaus Richtplan bestehend Richtplan neu Auszug aus Richtplankarte Mst. 1:25'000