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1479.3 - Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrates
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141.1). 3. Übrige Kommissionen Das Büro möchte die bisherigen ständigen Kommissionen unverändert bestehen las- sen. Sie haben sich bewährt. Die ad-hoc-Kommissionen sollen unverändert in der Regel 15 Mitglieder
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1481.1a - Beilage
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Hünenberg: Richtplantext alt Richtplantext neu V 3 Kantonsstrassen V 3.2 An den nachfolgenden Vorhaben besteht ein kantona- les Interesse. Sie sind räumlich abgestimmt und wer- den festgesetzt: Nr. Vorhaben Plan- Neubau Ostumfahrung Rotkreuz N 4, O 5 V 3.3 An der Weiterbearbeitung der nachfolgenden Vorha- ben besteht ein kantonales Interesse. Sie werden da- her als Zwischenergebnis aufgenommen: Nr. Vorhaben Plan- Chamerstrasse (Schlatt)-Bösch K 4, M 4 V 3 Kantonsstrassen V 3.2 An den nachfolgenden Vorhaben besteht ein kantona- les Interesse. Sie sind räumlich abgestimmt und wer- den festgesetzt: Nr. Vorhaben Plan-
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1483.04 - Antrag der vorberatenden Kommission
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nach Massgabe der Unterrichtszeit besoldet. 2 Der ungekürzte Anspruch auf das gesetzliche Ge- halt besteht bei folgender Unterrichtszeit: a) Für Kindergartenlehrpersonen 201/2 Stunden b) Für Primarlehr- und
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1483.06 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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nach Massgabe der Unterrichtszeit besoldet. 2 Der ungekürzte Anspruch auf das gesetzliche Gehalt besteht bei folgen- der Unterrichtszeit: a) Für Kindergartenlehrpersonen 201/2 Stunden b) Für Primarlehr-
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1483.05 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Regierungsrates (Vorlage 1483.1 - 12214) erwähnt. 2 1483.5 - 12395 Das vorliegende zweite Paket der ZFA besteht aus folgenden drei Bereichen: a) Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden, b) Neugestaltung
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1483.07 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission zur 2. Lesung
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1483.7 (Laufnummer 12446) ZWEITES PAKET ZUGER FINANZ- UND AUFGABENREFORM (ZFA) BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION ZUR 2. LESUNG VOM 16. AUGUST 2007 Sehr geehrter He
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1483.08 - Antrag von Eusebius Spescha, Vreni Wicky, Alois Gössi, Rudolf Balsiger, Christina Bürgi Dellsperger, Hans Christen, Albert C. Iten, Anton Stöckli, Vroni Straub-Müller, Werner Villiger und Alice Landtwing zur 2. Lesung
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Steuerfuss einer Gebergemeinde. Auch wenn diese Kalkulationen nicht zwingend so eintreffen müssen, besteht doch eine grosse Wahrscheinlichkeit, dass eine Nehmergemeinde einen tieferen Steuerfuss als der höchste
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1483.12 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. November 2007
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nach Massgabe der Unterrichtszeit besoldet. 2 Der ungekürzte Anspruch auf das gesetzliche Gehalt besteht bei folgen- der Unterrichtszeit: a) Für Kindergartenlehrpersonen 201/2 Stunden b) Für Primarlehr-
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1484.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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und die Subventionen im Regionalverkehr reduziert, ergibt sich für die Gemeinden aufgrund der bestehenden Kostenteiler zwischen Kanton und Gemeinden eine Mehrbelastung von rund 7.0 Mio. Franken pro Jahr
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3281.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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herung. Der bestehende 3281.1 - 16680 Seite 13/17 Suizidschutzzaun (Metallkonstruktion, Höhe 1,80 m) wird demontiert und kann nicht wiederver- wendet werden. Der neue Suizidschutz besteht aus einem vertikalen Jahre gewährleistet. Gleichzeit ig wird auch der bestehende Suizidschutz verbessert. Das anfallende Oberflächenwasser wird gesammelt und über eine bestehende Hochwasserentlastungsleitung der Lorze zugeführt Dies ergibt sich aus den bestehenden Abmessungen und dem gewählten Instandsetzungsquerschnitt. Die neuen Betonbordüren weisen eine Breite von je 70 cm auf, gegenüber den bestehenden Bordü- ren, welche heute