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1395.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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direkt bei Privatunternehmungen platziert werden, wenn: a) der Arbeitgeber zu diesem Zweck kein bestehendes Arbeitsverhältnis auf- löst; b) der Arbeitsvertrag bei einer Probezeit von in der Regel drei bis wirtschaftlicher Sozialhilfe kann davon abhän- gig gemacht werden, dass die oder der Hilfe Suchende bestehende oder künf- tige vermögensrechtliche Ansprüche gegenüber Dritten bis zur Höhe der empfangenen Leistungen
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1395.9 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2007
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direkt bei Privatunternehmungen platziert werden, wenn a) der Arbeitgeber zu diesem Zweck kein bestehendes Arbeitsverhältnis auf- löst; b) der Arbeitsvertrag bei einer Probezeit von in der Regel drei bis wirtschaftlicher Sozialhilfe kann davon abhän- gig gemacht werden, dass die oder der Hilfe Suchende bestehende oder künf- tige vermögensrechtliche Ansprüche gegenüber Dritten bis zur Höhe der empfangenen Leistungen
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1395.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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auf die Einwohnergemeinden zu konzentrieren. Die Aufgabenerfüllung soll dort erfolgen, wo sie am besten und günstigsten erfolgen kann, das heisst, bei einer einzigen Institution. Interessanterweise folgt erbringen und dafür entschädigt werden. Der Regierungsrat schreibt dazu auf Seite 36: „Entweder bestehen Leistungs- vereinbarungen bzw. Subventionsverträge oder sie sind in Vorbereitung.“ Die Stawiko wollte
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1395.7 - Antrag von Markus Jans zur 2. Lesung
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1395.7 (Laufnummer 12240) ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE SOZIALHILFE IM KANTON ZUG ANTRAG VON MARKUS JANS ZUR 2. LESUNG VOM 2. NOVEMBER 2006 Gemäss § 56 der Geschäftsordnung ste
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1404.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, ist Art. 970a ZGB erneut geändert worden. Die Neuerung besteht darin, dass die Kantone frei darüber bestimmen können, ob eine Publikation erfolgen muss oder nicht ung des Erwerbs des Eigentums an Grundstücken vorsehen. Bezüg- lich der zu publizierenden Daten besteht heute ein grösserer Spielraum. Das geän- derte Bundesrecht hält lediglich fest, dass die Gegenleistung Begründung abgewiesen werden, dass das Bundesrecht die Publikation zwingend vorschreibe. Diese Situation besteht heute nicht mehr, weshalb auf die Publikation verzichtet werden kann. F. Antrag Gestützt auf diese
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1401.1 - Postulatstext
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fahrbaren Mehrzweckmaschinen, die beim Saugen und Reinigen Staub aufwirbeln. Begründung: Feinstaub besteht aus Partikeln in der Luft mit einem aerodynamischen Durchmesser von weniger als 10 Mikrometern (10
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1413.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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werden kann. Änderungen des Anhanges sind von der Gemeindepräsidenten-Konferenz als heute bereits bestehendes Organ und seitens des Kantons auf Stufe Regierungsrat im gegenseitigen Einvernehmen zu regeln. Handelns beschrieben werden, die polizeilichen Massnahmen werden aufgeführt, die im Wesentlichen bestehen aus Personennachforschung und Perso- nenkontrolle, der Möglichkeit, Personen in polizeilichen Gewahrsam Kommission wollte in Bezug auf die 0,2 befristeten Stellen für die Ausarbeitung und Anpassung der bestehenden Verträge der Polizei für private Sicherheitseinrich- tungen nicht darüber entscheiden, ob 0,1 oder
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1413.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
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schützen, ver- hältnismässig zu handeln und meine Pflichten ohne Ansehen der Person un- bestechlich und nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und mich an die Wahrheit zu halten.» 3. Abschnitt Besondere Übergangs- und Schlussbestimmungen § 23 Übergangsbestimmung Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehenden Verträge mit der Polizei für private Sicherheitseinrichtungen müssen bis 31. Dezember 2010 den maximal 934,6 Personalstellen bewilligt. 2 unverändert 3 (neu) Für die Dauer der Anpassung der bestehenden Verträge mit der Polizei für private Sicherheitseinrichtungen werden 0,2 zusätzliche Per- sonalstellen
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1413.06 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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schützen, ver- hältnismässig zu handeln und meine Pflichten ohne Ansehen der Person un- bestechlich und nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und mich an die Wahrheit zu halten.» 3. Abschnitt Besondere Übergangs- und Schlussbestimmungen § 26 Übergangsbestimmung Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehenden Verträge mit der Polizei für private Sicherheitseinrichtungen müssen bis 31. Dezember 2010 den maximal 934,6 Personalstellen bewilligt. 2 unverändert 3 (neu) Für die Dauer der Anpassung der bestehenden Verträge mit der Polizei für private Sicherheitseinrichtungen werden 0,2 zusätzliche Per- sonalstellen
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1413.02 - Antrag des Regierungsrates
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schützen, ver- hältnismässig zu handeln und meine Pflichten ohne Ansehen der Person un- bestechlich und nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und mich an die Wahrheit zu halten.» 3. Abschnitt Besondere Übergangs- und Schlussbestimmungen § 23 Übergangsbestimmung Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehenden Verträge mit der Polizei für private Sicherheitseinrichtungen müssen bis 31. Dezember 2010 den maximal 934,6 Personalstellen bewilligt. 2 unverändert 3 (neu) Für die Dauer der Anpassung der bestehenden Verträge mit der Polizei für private Sicherheitseinrichtungen werden 0,2 zusätzliche Per- sonalstellen