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1395.7 - Antrag von Markus Jans zur 2. Lesung
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1395.7 (Laufnummer 12240) ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE SOZIALHILFE IM KANTON ZUG ANTRAG VON MARKUS JANS ZUR 2. LESUNG VOM 2. NOVEMBER 2006 Gemäss § 56 der Geschäftsordnung ste
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1404.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, ist Art. 970a ZGB erneut geändert worden. Die Neuerung besteht darin, dass die Kantone frei darüber bestimmen können, ob eine Publikation erfolgen muss oder nicht ung des Erwerbs des Eigentums an Grundstücken vorsehen. Bezüg- lich der zu publizierenden Daten besteht heute ein grösserer Spielraum. Das geän- derte Bundesrecht hält lediglich fest, dass die Gegenleistung Begründung abgewiesen werden, dass das Bundesrecht die Publikation zwingend vorschreibe. Diese Situation besteht heute nicht mehr, weshalb auf die Publikation verzichtet werden kann. F. Antrag Gestützt auf diese
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1401.1 - Postulatstext
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fahrbaren Mehrzweckmaschinen, die beim Saugen und Reinigen Staub aufwirbeln. Begründung: Feinstaub besteht aus Partikeln in der Luft mit einem aerodynamischen Durchmesser von weniger als 10 Mikrometern (10
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1413.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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werden kann. Änderungen des Anhanges sind von der Gemeindepräsidenten-Konferenz als heute bereits bestehendes Organ und seitens des Kantons auf Stufe Regierungsrat im gegenseitigen Einvernehmen zu regeln. Handelns beschrieben werden, die polizeilichen Massnahmen werden aufgeführt, die im Wesentlichen bestehen aus Personennachforschung und Perso- nenkontrolle, der Möglichkeit, Personen in polizeilichen Gewahrsam Kommission wollte in Bezug auf die 0,2 befristeten Stellen für die Ausarbeitung und Anpassung der bestehenden Verträge der Polizei für private Sicherheitseinrich- tungen nicht darüber entscheiden, ob 0,1 oder
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1413.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
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schützen, ver- hältnismässig zu handeln und meine Pflichten ohne Ansehen der Person un- bestechlich und nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und mich an die Wahrheit zu halten.» 3. Abschnitt Besondere Übergangs- und Schlussbestimmungen § 23 Übergangsbestimmung Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehenden Verträge mit der Polizei für private Sicherheitseinrichtungen müssen bis 31. Dezember 2010 den maximal 934,6 Personalstellen bewilligt. 2 unverändert 3 (neu) Für die Dauer der Anpassung der bestehenden Verträge mit der Polizei für private Sicherheitseinrichtungen werden 0,2 zusätzliche Per- sonalstellen
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1413.06 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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schützen, ver- hältnismässig zu handeln und meine Pflichten ohne Ansehen der Person un- bestechlich und nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und mich an die Wahrheit zu halten.» 3. Abschnitt Besondere Übergangs- und Schlussbestimmungen § 26 Übergangsbestimmung Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehenden Verträge mit der Polizei für private Sicherheitseinrichtungen müssen bis 31. Dezember 2010 den maximal 934,6 Personalstellen bewilligt. 2 unverändert 3 (neu) Für die Dauer der Anpassung der bestehenden Verträge mit der Polizei für private Sicherheitseinrichtungen werden 0,2 zusätzliche Per- sonalstellen
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1413.02 - Antrag des Regierungsrates
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schützen, ver- hältnismässig zu handeln und meine Pflichten ohne Ansehen der Person un- bestechlich und nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und mich an die Wahrheit zu halten.» 3. Abschnitt Besondere Übergangs- und Schlussbestimmungen § 23 Übergangsbestimmung Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehenden Verträge mit der Polizei für private Sicherheitseinrichtungen müssen bis 31. Dezember 2010 den maximal 934,6 Personalstellen bewilligt. 2 unverändert 3 (neu) Für die Dauer der Anpassung der bestehenden Verträge mit der Polizei für private Sicherheitseinrichtungen werden 0,2 zusätzliche Per- sonalstellen
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1413.05 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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g und das Inkassowesen; 0.2 neue befristete Stellen ausserhalb des Plafonds zur Anpassung der bestehenden Verträge mit der Polizei für private Sicherheitseinrichtungen. Zusammengefasst beantragt der R g und das Inkassowesen sowie 0.2 befristete Stellen ausserhalb des Plafonds zur Anpassung der bestehenden Verträge für private Sicherheitseinrichtungen. Es ist aus Sicht der Stawiko eine permanente Aufgabe Im Rahmen solcher Anpassungen muss es möglich sein, die notwendigen Personalressourcen aus dem bestehenden Personal-Pool zu rekrutieren und für eine andere Aufgabe einzusetzen. Wir halten fest, dass der
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1413.03b - Beilage 2
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Beilage 2 Kommandant Durch Veranstalter zu erbringende bzw. zu vergütende Leistungen, wenn diese durch die Polizei erbracht werden Vorbemerkungen • Grundsätzlich sollen Veranstalter Leistungen selber
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3281.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbau und Gewässer
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henes» handelt es sich um effektiv 3281.3 - 16785 Seite 3/4 versteckte Risiken, die bei einem bestehenden Gebäude oder Bauwerk zutage kommen kön- nen. d) Suizidschutz Ein Kommissionsmitglied thematisierte