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1413.05 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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g und das Inkassowesen; 0.2 neue befristete Stellen ausserhalb des Plafonds zur Anpassung der bestehenden Verträge mit der Polizei für private Sicherheitseinrichtungen. Zusammengefasst beantragt der R g und das Inkassowesen sowie 0.2 befristete Stellen ausserhalb des Plafonds zur Anpassung der bestehenden Verträge für private Sicherheitseinrichtungen. Es ist aus Sicht der Stawiko eine permanente Aufgabe Im Rahmen solcher Anpassungen muss es möglich sein, die notwendigen Personalressourcen aus dem bestehenden Personal-Pool zu rekrutieren und für eine andere Aufgabe einzusetzen. Wir halten fest, dass der
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1413.03b - Beilage 2
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Beilage 2 Kommandant Durch Veranstalter zu erbringende bzw. zu vergütende Leistungen, wenn diese durch die Polizei erbracht werden Vorbemerkungen • Grundsätzlich sollen Veranstalter Leistungen selber
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3281.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbau und Gewässer
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henes» handelt es sich um effektiv 3281.3 - 16785 Seite 3/4 versteckte Risiken, die bei einem bestehenden Gebäude oder Bauwerk zutage kommen kön- nen. d) Suizidschutz Ein Kommissionsmitglied thematisierte
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1488.1 - Interpellationstext
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unsere raren Deponien mit giftigem Sondermüll aus anderen Ländern aufgefüllt werden. Und drittens besteht da auch ein gesundheitliche Risiko. Damit keine gesundheit- lichen Risiken bestehen, muss der As
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1493.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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der Finanzstrategie festzuhalten, mit Nachdruck relevante Zusatzinformationen einzufordern und Bestehendes wie Neues kritisch auf seine Notwendigkeit zu hinterfragen. Bericht des Regierungsrates (Seiten
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1491.1 - Motionstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1491.1 (Laufnummer 12243) MOTION VON THOMAS LÖTSCHER BETREFFEND "NOTFALLKONZEPT FEINSTAUB" VOM 2. NOVEMBER 2006 Kantonsrat Thomas Lötscher, Neuheim, hat am 2. November 2006 folg
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2251.06 - Antrag der Staatswirtschaftskommission (resp. Diverse)
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Staatskanzlei zu- handen des Ratspräsidenten hievon Kenntnis zu geben. 1 Kommissionsminderheiten, bestehend aus einem oder mehreren Mitgliedern, sind ermächtigt, mit denselben Fristen wie für den Kommiss ausgewogenen Bericht. Die Kommissionen beschliessen, wer ihre Anträge vor dem Kantonsrat vertritt. 2 …, bestehend aus mehreren Mitgliedern, sind… Das Büro stimmt der Kommission zu. Das Büro stimmt der Kommission Antrag, der innert sechs Monaten seit der Einreichung der Initiative vorliegt. 4 Der Kantonsrat bestellt danach eine Kommission, die dem Kantonsrat innert neun Monaten seit der Einreichung der Initiative
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2254.2a - Wirksamkeitsbericht Zuger Finanzausgleich (ZFA) - Evaluation des Zuger Finanzausgleichs 2006-2011 vom 30. April 2012
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Arbeitsgruppe kommt zum Schluss, dass sich das bestehende Modell des ZFA grundsätzlich bewährt hat. Die Arbeitsgruppe schlägt deshalb vor, grundsätzlich am bestehenden Modell festzuhalten, jedoch eine leichte . dem Ausgleich entwickelt haben. 3.4.1 Ergebnisse der Datenanalyse Vor Ausgleich durch den ZFA bestehen wesentliche Unterschiede zwischen den effektiven Steuererträgen pro Einwohner der einzelnen Gemeinden werden kann. Die Arbeitsgruppe schlägt deshalb (per Mehrheitsentscheid) vor, grundsätzlich am bestehenden Modell festzuhalten, jedoch eine leichte Anpassung bei der Höhe des Normsteuerfusses vorzunehmen
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2254.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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wurden die Auswirkungen einer starren Obergrenze von 20 % berechnet. Die Beitragszahlungen gemäss bestehendem Finanzausgleichsmodell und bei der Variante «Normsteuerfuss 75 %» liegen bei der Stadt Zug (für am 9. November 2012 zur Vernehmlassung unterbreitet. Im Anschluss daran hat eine Arbeitsgruppe, bestehend aus je drei Vertretern der Gemeinde- präsidentenkonferenz und der Konferenz der Finanzchefinnen finanzschwächsten Nehmergemeinden – erreicht werden kann. Die Arbeitsgruppe schlägt deshalb vor, am bestehenden Modell festzuhalten, jedoch eine leich- te Anpassung bei der Höhe des Normsteuerfusses vorzunehmen
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2266.2 - Antwort des Regierungsrates
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Fahrtrichtung Baar: Wie der Regierungsrat nachstehend unter Frage 4 darlegt, will er an den heute bestehenden öffentlichen Abstellflächen und -plätzen, die dem Kanton gehören, im bisherigen Rahmen fest- halten umweltrechtlichen Gründen wohl nicht in Frage kämen. Der Regierungsrat lehnt es aber auch ab, auf den bestehenden Abstellflächen, die dem Kanton gehören, neben den geltenden Einschränkungen, weitergehende neue Nr. 2415, sondern auf Grund und Boden der Korporation Baar-Dorf (GS Nr. 2370). Auf diesen Flächen besteht ein privatrechtliches Parkverbot gemäss Art. 15 des Bundesgesetzes über den Wald vom 4. Oktober 1991