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1488.1 - Interpellationstext
unsere raren Deponien mit giftigem Sondermüll aus anderen Ländern aufgefüllt werden. Und drittens besteht da auch ein gesundheitliche Risiko. Damit keine gesundheit- lichen Risiken bestehen, muss der As
1493.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
der Finanzstrategie festzuhalten, mit Nachdruck relevante Zusatzinformationen einzufordern und Bestehendes wie Neues kritisch auf seine Notwendigkeit zu hinterfragen. Bericht des Regierungsrates (Seiten
1491.1 - Motionstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1491.1 (Laufnummer 12243) MOTION VON THOMAS LÖTSCHER BETREFFEND "NOTFALLKONZEPT FEINSTAUB" VOM 2. NOVEMBER 2006 Kantonsrat Thomas Lötscher, Neuheim, hat am 2. November 2006 folg
2251.06 - Antrag der Staatswirtschaftskommission (resp. Diverse)
Staatskanzlei zu- handen des Ratspräsidenten hievon Kenntnis zu geben. 1 Kommissionsminderheiten, bestehend aus einem oder mehreren Mitgliedern, sind ermächtigt, mit denselben Fristen wie für den Kommiss ausgewogenen Bericht. Die Kommissionen beschliessen, wer ihre Anträge vor dem Kantonsrat vertritt. 2 …, bestehend aus mehreren Mitgliedern, sind… Das Büro stimmt der Kommission zu. Das Büro stimmt der Kommission Antrag, der innert sechs Monaten seit der Einreichung der Initiative vorliegt. 4 Der Kantonsrat bestellt danach eine Kommission, die dem Kantonsrat innert neun Monaten seit der Einreichung der Initiative
2254.2a - Wirksamkeitsbericht Zuger Finanzausgleich (ZFA) - Evaluation des Zuger Finanzausgleichs 2006-2011 vom 30. April 2012
Arbeitsgruppe kommt zum Schluss, dass sich das bestehende Modell des ZFA grundsätzlich bewährt hat. Die Arbeitsgruppe schlägt deshalb vor, grundsätzlich am bestehenden Modell festzuhalten, jedoch eine leichte . dem Ausgleich entwickelt haben. 3.4.1 Ergebnisse der Datenanalyse Vor Ausgleich durch den ZFA bestehen wesentliche Unterschiede zwischen den effektiven Steuererträgen pro Einwohner der einzelnen Gemeinden werden kann. Die Arbeitsgruppe schlägt deshalb (per Mehrheitsentscheid) vor, grundsätzlich am bestehenden Modell festzuhalten, jedoch eine leichte Anpassung bei der Höhe des Normsteuerfusses vorzunehmen
2254.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
wurden die Auswirkungen einer starren Obergrenze von 20 % berechnet. Die Beitragszahlungen gemäss bestehendem Finanzausgleichsmodell und bei der Variante «Normsteuerfuss 75 %» liegen bei der Stadt Zug (für am 9. November 2012 zur Vernehmlassung unterbreitet. Im Anschluss daran hat eine Arbeitsgruppe, bestehend aus je drei Vertretern der Gemeinde- präsidentenkonferenz und der Konferenz der Finanzchefinnen finanzschwächsten Nehmergemeinden – erreicht werden kann. Die Arbeitsgruppe schlägt deshalb vor, am bestehenden Modell festzuhalten, jedoch eine leich- te Anpassung bei der Höhe des Normsteuerfusses vorzunehmen
2266.2 - Antwort des Regierungsrates
Fahrtrichtung Baar: Wie der Regierungsrat nachstehend unter Frage 4 darlegt, will er an den heute bestehenden öffentlichen Abstellflächen und -plätzen, die dem Kanton gehören, im bisherigen Rahmen fest- halten umweltrechtlichen Gründen wohl nicht in Frage kämen. Der Regierungsrat lehnt es aber auch ab, auf den bestehenden Abstellflächen, die dem Kanton gehören, neben den geltenden Einschränkungen, weitergehende neue Nr. 2415, sondern auf Grund und Boden der Korporation Baar-Dorf (GS Nr. 2370). Auf diesen Flächen besteht ein privatrechtliches Parkverbot gemäss Art. 15 des Bundesgesetzes über den Wald vom 4. Oktober 1991
2254.2b - Zusatzbericht zu "Variante 20" vom 3. August 2012
80% (+7%) 64% 59% 4'324 4'538 -28 Total Es hat sich gezeigt, dass die Beitragszahlungen gemäss bestehendem Modell nur bei einer von vier Gebergemeinden (2012) bzw. bei zwei der drei Gebergemeinden (2013) und Normsteuerfuss von 80 Prozent 1.1.1 Varianten-Beschrieb Die Variante 20.1 basiert auf dem bestehenden Modell mit einem Normsteuerfuss von 80 Prozent. Neu werden allerdings die Beiträge der Gebergemeinden hrieb Die Variante 20.2 ist weitgehend identisch mit der Variante 20.1. Der einzige Unterschied besteht darin, dass bei Variante 20.2 nebst der Obergrenze auch der Normsteuerfuss im Gegensatz zum heutigen
2267.1 - Interpellationstext
Gotthard-Komitee hat die bestehenden System-Lücken und die dafür notwendigen Projekte in einem kürzlich veröffentlich ten Positi- onspapier aufgezeigt.“ Für den Personenverkehr besteht auch in den kommenden
2331.1a - Wirksamkeitsbericht Zuger Finanzausgleich (ZFA) - Evaluation des Zuger Finanzausgleichs 2006-2011 vom 30. April 2012
Arbeitsgruppe kommt zum Schluss, dass sich das bestehende Modell des ZFA grundsätzlich bewährt hat. Die Arbeitsgruppe schlägt deshalb vor, grundsätzlich am bestehenden Modell festzuhalten, jedoch eine leichte . dem Ausgleich entwickelt haben. 3.4.1 Ergebnisse der Datenanalyse Vor Ausgleich durch den ZFA bestehen wesentliche Unterschiede zwischen den effektiven Steuererträgen pro Einwohner der einzelnen Gemeinden werden kann. Die Arbeitsgruppe schlägt deshalb (per Mehrheitsentscheid) vor, grundsätzlich am bestehenden Modell festzuhalten, jedoch eine leichte Anpassung bei der Höhe des Normsteuerfusses vorzunehmen

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