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1095.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1095.3 (Laufnummer 11143) RUHETAGS- UND LADENÖFFNUNGSGESETZ BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION VOM 14. APRIL 2003 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen un
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1112.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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getragen werden können. 2. Bemerkungen zur Rechtsgrundlage Nach Ansicht der Staatswirtschaftskommission besteht keine Rechtsgrundlage, um den beantragten Beitrag auszurichten. Zwar ist das Veterinäramt die kantonale nicht für notwendig und eine rechtliche Grundlage für die Gewährung eines Investitionsbeitrages besteht nicht. Auch wenn freiwillige Arbeiten sehr geschätzt und gewürdigt werden, ist es nicht die Aufgabe
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1095.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz vom ........ Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1) und in Vollziehung des Bun- desgesetzes vom 13. März 1964 über die Arbei
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1158.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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zu entscheiden. Angesichts der bereits vorliegenden und in aller Regel ausführlichen Begründung besteht für die entscheidende Behörde in solchen Fällen meistens kein Spielraum, im Einspracheverfahren anders
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1158.1 - Motionstext
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Behandlung ihres Rechts- mittels rechnen können. - Bei den rechtsanwendenden Amtsstellen und Behörden bestehen erhebliche Unsicherheiten in Bezug auf den geltenden (unüblichen) Rechtsmittelweg. Aus diesen Gründen endgültig mit Ausnahme von Verfahren gemäss § 42. Ein wesentliches Merkmal dieser Vorschriften besteht darin, dass ein anfechtbarer Entscheid regelmässig zuerst mittels Einsprache an die verfügende Behörde
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1168.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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fortzusetzen. - Der leistungsfähige öV-Feinverteiler soll grundsätzlich auf einer Erweiterung des bestehenden Bussystems aufbauen, kann aber langfristig (bei entsprechender Nachfrage) in ein Tramsystem übergeführt Kosten für Planung und Bau der Anpassungen, Ergänzungen, Umbauten und weitere Massnahmen an den bestehenden SBB-Anlagen hingegen würden im Verhältnis des anfallenden Nutzens zwischen Kanton und SBB aufgeteilt Feinverteiler und zur ersten Teilergänzung Stadtbahn Zug gemacht: V1.4/7: „An den nachfolgenden Vorhaben besteht ein kantonales oder nationales Interesse. Sie sind räumlich abgestimmt und werden festgesetzt: Nr
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1168.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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entspre- chende Baukreditvorlage frühestens 2007 vorliegen. Das heutige Feinverteil-Busnetz stösst im bestehenden Strassenraum an seine Grenzen. Im Bereich des leistungsfähigen Feinverteilers sollen deshalb folgende
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1168.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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mehrheitlich der Meinung, dass jetzt eine Phase der Konsolidierung notwendig ist. Zum heutigen Zeitpunkt bestehen noch keine Erfahrungswerte, wie sich die Stadtbahn und der im Rahmen von „Bahn und Bus aus einem
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1162.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. September 2004
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privater Vereinigungen festzulegen. Sie müssen die Wirtschaftlichkeit berücksichtigen. 2 Bei bestehenden Gebäuden und ihren Anlagen sind diejenigen Teile den Anforderungen von Abs.1 anzupassen, die wesentlich
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1162.09 - Antrag der Alternativen Fraktion zur 2. Lesung
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Antrag: § 3 Verwendung von Energie in Gebäuden Neuer Abs. 3: 3 Neubauten und Erweiterungen von bestehenden Bauten müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass höchstens 80 % des zulässigen Wärmebedarfs für