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1158.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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zu entscheiden. Angesichts der bereits vorliegenden und in aller Regel ausführlichen Begründung besteht für die entscheidende Behörde in solchen Fällen meistens kein Spielraum, im Einspracheverfahren anders
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1158.1 - Motionstext
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Behandlung ihres Rechts- mittels rechnen können. - Bei den rechtsanwendenden Amtsstellen und Behörden bestehen erhebliche Unsicherheiten in Bezug auf den geltenden (unüblichen) Rechtsmittelweg. Aus diesen Gründen endgültig mit Ausnahme von Verfahren gemäss § 42. Ein wesentliches Merkmal dieser Vorschriften besteht darin, dass ein anfechtbarer Entscheid regelmässig zuerst mittels Einsprache an die verfügende Behörde
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1168.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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fortzusetzen. - Der leistungsfähige öV-Feinverteiler soll grundsätzlich auf einer Erweiterung des bestehenden Bussystems aufbauen, kann aber langfristig (bei entsprechender Nachfrage) in ein Tramsystem übergeführt Kosten für Planung und Bau der Anpassungen, Ergänzungen, Umbauten und weitere Massnahmen an den bestehenden SBB-Anlagen hingegen würden im Verhältnis des anfallenden Nutzens zwischen Kanton und SBB aufgeteilt Feinverteiler und zur ersten Teilergänzung Stadtbahn Zug gemacht: V1.4/7: „An den nachfolgenden Vorhaben besteht ein kantonales oder nationales Interesse. Sie sind räumlich abgestimmt und werden festgesetzt: Nr
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1168.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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entspre- chende Baukreditvorlage frühestens 2007 vorliegen. Das heutige Feinverteil-Busnetz stösst im bestehenden Strassenraum an seine Grenzen. Im Bereich des leistungsfähigen Feinverteilers sollen deshalb folgende
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1168.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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mehrheitlich der Meinung, dass jetzt eine Phase der Konsolidierung notwendig ist. Zum heutigen Zeitpunkt bestehen noch keine Erfahrungswerte, wie sich die Stadtbahn und der im Rahmen von „Bahn und Bus aus einem
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1162.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. September 2004
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privater Vereinigungen festzulegen. Sie müssen die Wirtschaftlichkeit berücksichtigen. 2 Bei bestehenden Gebäuden und ihren Anlagen sind diejenigen Teile den Anforderungen von Abs.1 anzupassen, die wesentlich
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1162.09 - Antrag der Alternativen Fraktion zur 2. Lesung
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Antrag: § 3 Verwendung von Energie in Gebäuden Neuer Abs. 3: 3 Neubauten und Erweiterungen von bestehenden Bauten müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass höchstens 80 % des zulässigen Wärmebedarfs für
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2245.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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nächsten Schritt muss dann zusammen mit den Gemeinden abgeklärt werden, welche Instrumente sich am besten eignen und die erwünschte Wirkung haben. Da die nut- zungsplanerischen Massnahmen auf Gemeindeebene würde. Falls ein hoher Bedarf von preisgünstigen Woh- nungen besteht und alternative Förderungsinstrumente nicht oder zu wenig greifen, so besteht die Möglichkeit, dass in der kantonalen Gesetzgebung die PBG Kantonsrat André Wicki, Zug, hat am 20. September 2012 folgende Motion eingereicht: Die Motion besteht aus zwei Anträgen. Im ersten Teil der Motion wird beantragt, das PBG sei im 5. Abschnitt über die
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2237.2 - Antwort des Regierungsrates
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aktuellen Strassenbauprogramm ist der Rahmen bis 2014 für Strassenausbauten und lokale Korrektionen am bestehenden Kantonsstrassennetz ohnehin gegeben. Das fortführende Strassenbauprogramm ab 2014 wird der Reg
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2239.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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in den Gemeinden aus raumplanerischer Sicht Möglichkeiten für die Schaffung neuer Asylunterkünfte bestehen und welche Möglichkeiten eines finanziellen Ausgleichs unter den Gemeinden gegeben wären. Die Vorschläge . In zweiter Linie soll aber der Kanton auch dann auf die Gemeinden zurückgreifen können, wenn bestehende Unterkünfte wegfallen (z.B. Abbruch) und/oder auf dem Liegenschaftsmarkt eine prekäre Situa- tion untergebrachter Personen geeignete Unterkünfte bereitzustellen, soweit die Personen nicht in den bestehenden kantonalen Unterkünften untergebrac ht werden können. Sie können untereinander einen abweichenden