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2342.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vereinigung für Zuger Ur- und Frühgeschichte, Bauforum und Heimatschutz. Dem Regierungsrat sind seit dem Bestehen der Denkmalkommission seit bald 24 Jahren keine Probleme in Bezug auf die Z u- sammensetzung der für die direkt Betroffenen wie auch für die Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar sind. Bestehende Leitlinien und Merkblätter zur Denkmalpflege sollen für den Kanton Zug aufbereitet und deren Anwendung Eigentümerschaft sehr oft voll ausgeschöpft. In vielen Fällen werden z.B. neue Anbauten an das bestehende Gebäude bewillig t, die die Unterbrin- gung nutzungsintensiver Teile wie Küche, Sanitäranlagen
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2346.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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und/oder einen Betrei- bungsregisterauszug oder andere Nachweise (z.B. ADMAS-Auszug). Teilweise bestehen auch entsprechende bundesrechtliche Vorschriften, welche in die kantonale Ausführungsgesetzg e- noch Handlungsbedarf und Gestaltungsspielraum besteht. Handlungsbedarf und Gestaltungsspielraum bestehen nach der Annahme der fraglichen Volks- initiative und nach der entsprechenden kantonalen Umsetzung Strafregisterauszug hat der Postulant eine separate Motion eingereicht. Wie bereits ausgeführt, bestehen Handlungsbedarf und Gestaltungsspielraum nach der Annahme der fraglichen Volksinitiative und nach
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2342.1 - Motionstext
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Eigentümer Neu- oder Ausbauabsichten bereits sehr konkret geplant hat. In einzelnen Fällen wurden die bestehenden Mietverhältnisse bereits ge- kündigt und die Liegenschaften stehen dann ungenutzt da. Und zwar
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2328.1a - Synopse
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verweigern, wenn die Urkundsperson die Überzeugung gewinnt, dass eine Partei nicht urteilsfähig ist. 3 Bestehen hinsichtlich der Urteilsfähigkeit einer Urkundspartei Zweifel, nimmt die Urkundsperson die Beurkundung
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2328.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Materie zu gegebener Zeit auf Verordnungsstufe zu regeln. Noch kein Handlungsbedarf für den Kanton bestehe in Bezug auf die auf Bundesebene geplante Änderung der die öffentliche Beurkundung 2328.3 - 14746 wenn der Betrag der Gebühr nicht ins Geschäftsprotokoll eingetragen werde, denn zu jedem Geschäft bestehe ein Dokument, aus welchem sich der B e- trag der erhobenen Gebühr ergebe und die Gebührenbemessung Die bestehende Gebührenhöhe sei beizubehalten. Beschluss: Seite 10/13 2328.3 - 14746 Die Kommission lehnt den Antrag mit 8:2 Stimmen bei einer Enthaltung ab. § 4 Ziff. 28 bis Antrag: Die bestehende Gebührenhöhe
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2328.3a - Synopse
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werden. Der Entzug ist im Amts- blatt zu veröffentlichen. § 13 Prüfungspflicht § 13 Abs. 3 (neu) 3 Bestehen hinsichtlich der Urteilsfähigkeit einer Ur- kundspartei Zweifel, nimmt die Urkundsperson die Beurkundung
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2328.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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(aufgehoben) § 11 Aufgehoben. Titel nach § 11 1.8. (aufgehoben) § 12 Aufgehoben. § 13 Abs. 3 (neu) 3 Bestehen hinsichtlich der Urteilsfähigkeit einer Urkundspartei Zweifel, nimmt die Urkundsperson die Beurkundung
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2328.2 - Antrag des Regierungsrates und des Obergerichts
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nummer] § 11 Aufgehoben. Titel nach § 11 1.8. (aufgehoben) § 12 Aufgehoben. § 13 Abs. 3 (neu) 3 Bestehen hinsichtlich der Urteilsfähigkeit einer Urkundspartei Zweifel, nimmt die Urkundsperson die Beurkundung
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2251.01 - Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrates
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erpellation und Kleine Anfrage)? Sind weitere Vorstossarten einzuführen oder bestehende wegzulassen? Dies ist zu verneinen. Die bestehenden vier Arten haben sich bewährt und stellen ein differe n- ziertes par richten, Frau und Mann sprachlich gleich zu b e- handeln. Dies gilt nicht für Teilrevisionen bestehender rechtssetzender Erlasse, in denen bis anhin nur die männliche Form verwendet wurde." Dieser Beschluss bisherigen Praxis festhalten, weil die Finanzdirektion die finanziellen Aspekte einer Vorlage am besten beurteilen kann und den grössten Gesamtüberblick über die Staatsfinanzen hat. Ausnahmsweise kann
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2330.2 - Antwort des Regierungsrates
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im Sinne der Hochwasserprävention eingesetzt werden könnte. Im Ägerital und in der Lorzen- ebene besteht aber gemäss Gefahrenkarte kein Schutzdefizit, das eine Intervention der vorge- schlagenen Art erfordern