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2328.1a - Synopse
verweigern, wenn die Urkundsperson die Überzeugung gewinnt, dass eine Partei nicht urteilsfähig ist. 3 Bestehen hinsichtlich der Urteilsfähigkeit einer Urkundspartei Zweifel, nimmt die Urkundsperson die Beurkundung
2328.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Materie zu gegebener Zeit auf Verordnungsstufe zu regeln. Noch kein Handlungsbedarf für den Kanton bestehe in Bezug auf die auf Bundesebene geplante Änderung der die öffentliche Beurkundung 2328.3 - 14746 wenn der Betrag der Gebühr nicht ins Geschäftsprotokoll eingetragen werde, denn zu jedem Geschäft bestehe ein Dokument, aus welchem sich der B e- trag der erhobenen Gebühr ergebe und die Gebührenbemessung Die bestehende Gebührenhöhe sei beizubehalten. Beschluss: Seite 10/13 2328.3 - 14746 Die Kommission lehnt den Antrag mit 8:2 Stimmen bei einer Enthaltung ab. § 4 Ziff. 28 bis Antrag: Die bestehende Gebührenhöhe
2328.3a - Synopse
werden. Der Entzug ist im Amts- blatt zu veröffentlichen. § 13 Prüfungspflicht § 13 Abs. 3 (neu) 3 Bestehen hinsichtlich der Urteilsfähigkeit einer Ur- kundspartei Zweifel, nimmt die Urkundsperson die Beurkundung
2328.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
(aufgehoben) § 11 Aufgehoben. Titel nach § 11 1.8. (aufgehoben) § 12 Aufgehoben. § 13 Abs. 3 (neu) 3 Bestehen hinsichtlich der Urteilsfähigkeit einer Urkundspartei Zweifel, nimmt die Urkundsperson die Beurkundung
2328.2 - Antrag des Regierungsrates und des Obergerichts
nummer] § 11 Aufgehoben. Titel nach § 11 1.8. (aufgehoben) § 12 Aufgehoben. § 13 Abs. 3 (neu) 3 Bestehen hinsichtlich der Urteilsfähigkeit einer Urkundspartei Zweifel, nimmt die Urkundsperson die Beurkundung
2251.01 - Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrates
erpellation und Kleine Anfrage)? Sind weitere Vorstossarten einzuführen oder bestehende wegzulassen? Dies ist zu verneinen. Die bestehenden vier Arten haben sich bewährt und stellen ein differe n- ziertes par richten, Frau und Mann sprachlich gleich zu b e- handeln. Dies gilt nicht für Teilrevisionen bestehender rechtssetzender Erlasse, in denen bis anhin nur die männliche Form verwendet wurde." Dieser Beschluss bisherigen Praxis festhalten, weil die Finanzdirektion die finanziellen Aspekte einer Vorlage am besten beurteilen kann und den grössten Gesamtüberblick über die Staatsfinanzen hat. Ausnahmsweise kann
2330.2 - Antwort des Regierungsrates
im Sinne der Hochwasserprävention eingesetzt werden könnte. Im Ägerital und in der Lorzen- ebene besteht aber gemäss Gefahrenkarte kein Schutzdefizit, das eine Intervention der vorge- schlagenen Art erfordern
2333.2 - Antwort des Regierungsrates
die öffentliche Hand getragen? Wie hoch sind die Kosten? Die Beantwortung erfolgt auf Basis der Bestellung für das Fahrplanjahr 2013. Der Kostend e- ckungsgrad über alle Linien des öffentlichen Verkehrs zusätzlichen Strassenverkehr zu verlagern. Gratis - öV würde vor allem Anreiz zu Mehrkonsum durch bestehende Kundinnen und Kunden im Fre i- zeit- oder Einkaufsverkehr geben. Es wäre zudem mit einer Verlagerung schwierige Abgrenzungen. Seite 2/4 2333.2 - 14686 b) Relativ geringer individueller Anreiz Im Kanton Zug besteht eine überdurchschnittlich hohe Verfügbarkeit an öV-Abos (Zugerpass, Halbpreisabonnement, Z-Pass oder
2330.1 - Interpellationstext
Betreiber des Stollenkraftwerkes müsste die Betreiber der Oberen Lorzenkraftwerke entschädigen. Die bestehende Lorze sollte nur noch mit der Mindestwassermenge betrieben werden, eine natürliche Durchspülung produziert werden, wenn ein Spitzenbedarf da ist, ohne grosse Wasserschwankungen des Ägerisees. Die bestehenden Kraftwerke an der Oberen Lorze, welche Tag und Nachtstrom erzeugen, müssten stillgelegt werden
2346.1 - Postulatstext
mit meiner Motion vom 16. Januar 2014 lade ich den Regierungsrat ein, sämtliche diesbezüglich bestehenden gesetzlichen Grundlagen aufzuzeigen, sowie dem Ka n- tonsrat darzulegen und einen Vorschlag zu

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