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2343.2 - Antwort des Regierungsrates
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3.1); - in wirtschaftlicher Hinsicht: • bei welchen Projekten ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis am besten gegeben; - in finanzpolitischer Hinsicht: • optimale Verteilung der Investitionen auf die zwanzig Franken für die ZVB/VZ-Neubauten wurde bereits ausgegeben bzw. welche finanziellen Verbindlichkeiten bestehen bis heu- te? Bis heute sind vom bewilligten Planungskredit in der Höhe von 33,5 Millionen Franken szentrum 3 und rund 1,1 Millionen Fran- ken für den ZVB-Hauptstützpunkt verwendet worden. Zudem bestehen Verbindlichkeiten (inkl. der bereits erfolgen Zahlungen) in der Höhe von rund 1,6 Millionen Franken
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2344.2 - Antwort des Regierungsrats
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Institutionen (formell) um Vereine, die ihre Führungsgremien ohne staatl i- che Einflussnahme bestellen können, ersuchen wir um Antwort auf die Frage, warum sich diese Vereine dann nicht privat, sondern Frauenzentrale Zug als privatrechtlicher Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB (Ziff. 1 Statu- ten) bestellt seinen Vorstand nach seinen Statuten. Die Frauenzentrale Zug verfügt zur Verfol- gung des Vereinszwecks öffentlichen Bei- trägen handelt es sich nicht um eine umfassende Finanzierung des Vereins. Vielmehr bestehen zwischen dem Kanton Zug und der Frauenzentrale Zug eine Leistungs- und eine Subventions- vereinbarung
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2344.1 - Interpellationstext
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staatlichen Institutionen (formell) um Vereine, die ihre Führungsgremien ohne staatliche Einflussnahme bestellen können, ersuchen wir um Antwort auf die Frage, warum sich diese Vereine dann nicht privat, sondern aufzufordern, sich aus dem eingangs erwähnten Komitee sofort zurückzu- ziehen? Falls nein, weshalb nicht? Besten Dank für Ihre Antwort. 280/mb
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2329.3 - Bericht und Antrag der Kommission für das Gesundheitswesen
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Substanz umfasst und im Kontext des BetmG deshalb immer wieder zu Verwirrung führt. Da gestützt auf bestehende gesetzliche Grundlagen (Art. 443 Abs. 1 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches [ZGB; SR 210] bzw kantonsärztlichen Dienst werde als gering eingeschätzt und es werde erwartet, dass er mit dem bestehenden Personal bewältigt werden könne. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Meldun- gen
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1076.04 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Epochen der zugerischen Geschichte und Kultur gewährt. Seit der Eröffnung des Museums im Jahre 1982 besteht der Zweck in der Führung dieses Museums als sogenanntes aktives Museum. Während der Unterhalt der
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2350.2 - Antwort des Regierungsrats
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entscheidet letz t- lich der Arzt, ob die Schwangerschaft abgebrochen werden kann oder ob die bestehende Schwangerschaft von der Frau auszutragen ist. Seite 2/5 2350.2 - 14721 2. Beantwortung der Fragen Schwangerschaftsabbruch, sondern auch dessen Verweigerung und der damit einhergehende Zwang, die bestehende Schwangerschaft austragen zu müssen. 2.7. Wie ist die Praxis in Zuger Spitälern für Medizinalpersonen 311.0) hält fest, dass nur von einer ärztlichen Fachperson beurteilt werden kann, ob bei einer bestehenden oder d rohen- den schweren seelischen Notlage ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden soll
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1078.1 - Bericht und Antrag des Obergerichtes
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entscheidend ist, dass in solchen Fällen nur geringe Gerichtsgebühren verlangt werden können. Sodann besteht in komplexeren Fällen selbst bei sehr tiefen Streit- werten gestützt auf die Verordnung betreffend
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1114.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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120 Primar- schulkinder. Unter der Voraussetzung einer Einführung der integrativen Schulungsform besteht somit bei ungefähr 7'000 Primarschulkindern für die besondere Förderung ein Bedarf von 63 Vollpensen mit einer Personaleinheit Schulische Heilpädagogik zu rechnen. Bei rund 2'000 Kindergartenkindern besteht somit ein Bedarf von ca. 10 Vollpensen. Wichtig ist auch die im Zusammenhang mit der besonderen Förderung sein. Sofern der Souverän am 19. Oktober 2003 der Änderung des Lehrerbesoldungsgesetzes zu- stimmt, besteht in besonderen Fällen die Möglichkeit für zeitintensive Absprachen Unterrichtsentlastungen aus dem
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1129.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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7 1.6 Gesetzgebende Behörden und Allgemeine Verwaltung (Seiten 13 - 16) Zu den Rechnungen selbst bestehen keine offenen Fragen. Die Delegation hat sich jedoch über die genauen Umstände bezüglich der Bu
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2251.04 - Antrag der vorberatenden Kommission
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Staatskanzlei zuhanden des Ratspräsidenten hievon Kennt- nis zu geben. 1 Kommissionsminderheiten, bestehend aus einem oder mehreren Mitgliedern, sind ermäch- tigt, mit denselben Fristen wie für den Kommis- Bericht. Die Kommissionen be- schliessen, wer ihre Anträge vor dem Kan- tonsrat vertritt. 2 …, bestehend aus mehreren Mitgliedern, sind… -38- Reserve- spalte 1 Der geltende Kantonsratsbeschluss über die zum Antrag des Büros vom 1. Mai 2013 fett hervorgehoben) Reserve- spalte 2 liegt. 4 Der Kantonsrat bestellt danach eine Kommis- sion, die dem Kantonsrat innert neun Monaten seit der Einreichung der Initiative