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2341.2 - Antwort des Regierungsrates
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3.1); - in wirtschaftlicher Hinsicht: • bei welchen Projekten ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis am besten gegeben; - in finanzpolitischer Hinsicht: • optimale Verteilung der Investitionen auf die zwanzig Franken für die ZVB/VZ-Neubauten wurde bereits ausgegeben bzw. welche finanziellen Verbindlichkeiten bestehen bis heu- te? Bis heute sind vom bewilligten Planungskredit in der Höhe von 33,5 Millionen Franken szentrum 3 und rund 1,1 Millionen Fran- ken für den ZVB-Hauptstützpunkt verwendet worden. Zudem bestehen Verbindlichkeiten (inkl. der bereits erfolgen Zahlungen) in der Höhe von rund 1,6 Millionen Franken
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2338.2 - Antwort des Regierungsrates
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Fragen zum Baubewilligungsverfahren. Die Fragen 1 und 2 befassen sich mit dem Vollzug und den bestehenden Verfahren. Diese lassen sich gestützt auf die heutigen gesetzlichen Vorgaben, namentlich mit Verweis
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2341.1 - Interpellationstext
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Franken für die ZVB/VZ-Neubauten wurde bereits ausgegeben bzw. welche finanziellen Verbindlichkeiten bestehen bis heu- te? 3. Ist die Regierung bereit, die Planung zu den ZVB/VZ-Neubauten auszusetzen, bis dem
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2352.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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im Bereich Kunst am Bau. Die Kantone verfahren viel- seitig, eine klare gesetzliche Verankerung besteht in den wenigsten Kantonen. Die Zuständig- keit i. S. Kunst am Bau obliegt in allen Kantonen den
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2348.1 - Postulatstext
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besonderen Leistungsfähigkeit und damit eine Mö g- lichkeit, sich als Absolvent besonders auszuzeichnen. Besten Dank für die wohlwollende Prüfung unseres Postulates. 280/mb
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1082.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ung. Dieser 1082.2 - 11366 5 umfasst das Nichtdeklarieren von Substrat, das von Gesetzes wegen besteuert werden muss. Die einfache Steuerhinterziehung wird als Übertretung betrachtet. Sie berechtigt nicht ausserhalb der Finanzintermediation liegt und die Finanzdienstleistungen nur als Ergänzung ihres bestehenden Produktangebots bzw. als Instrument der Kundenbindung anbie- ten (sogenannte Nonbanken). Dazu gehören das Arzt- oder das Anwaltsgeheimnis ist das Bankgeheimnis prozessualrechtlich nicht geschützt, es besteht kein Zeugnisverweigerungsrecht der Bankangestellten. Analog zum Bankenbereich gilt auch im Börsensektor
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1083.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1083.5 (Laufnummer 11237) ARCHIVGESETZ (VORLAGE NR. 1083.2 - 11066) BERICHT UND ANTRAG DER STAATSWIRTSCHAFTSKOMMISSION VOM 4. SEPTEMBER 2003 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr ge
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1152.2 - Antwort des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1152.2 (Laufnummer 11445) INTERPELLATION VON ERWINA WINIGER JUTZ, MARTIN STUBER UND LILIAN HURSCHLER-BAUMGARTNER BETREFFEND STAND DER LUFTREINHALTUNG UND WEITERER HANDLUNGSBEDAR
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1142.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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en Knotenvarianten im Bereich der Knonauerstrasse weisen alle gute Leistungsfähigkeiten auf, die besten Resultate erbringen Kreisellösungen. Die neuen Kreisel im Bereich des Autobahnanschlusses Cham sind Kreisel (Beilage 8). Die neue Kantonsstrasse Richtung Hünenberg wird mit einer Überführung über die bestehende Sinserstrasse weitergeführt. 1142.1 - 11221 7 Der heutige Radstreifen auf der Sinserstrasse wird . Die genaue Linienführung im Bereich des Industrie- gebietes Bösch sowie der Anschluss an das bestehende Kantonsstrassennetz sind im heutigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Zwischen der Autobahnüberführung
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1152.1 - Interpellationstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1152.1 (Laufnummer 11242) INTERPELLATION VON ERWINA WINIGER JUTZ, MARTIN STUBER UND LILIAN HURSCHLER-BAUMGARTNER BETREFFEND STAND DER LUFTREINHALTUNG UND WEITERER HANDLUNGSBEDAR