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2256.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Künftige Nutzung vom bestehenden Laborgebäude und 2. OG vom Neubau Künftige Nutzung des bestehenden Laborgebäudes In der Machbarkeitsstudie der Kamm Architekten wurden für das bestehende Gebäude ve r- schiedene Neubau auf dem kantonseigenen Grundstück GS 456, westlich vom bestehenden Laborgebäude, der Raumbedarf und die Infrastruktur des AVS am besten gelöst werden kann. Mit einem Neubau können die fehlenden R der Nachbarparzelle 963 erfolgt weiterhin von der bestehenden Zufahrt an der Zugerstrasse. Die Parkierung wird entlang der Rundstrasse um das bestehende Gebäude angeordnet. Total ste- hen 26 Parkplätze
2256.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
Areal kann mit den geplanten Parkplätzen abgedeckt werden.  Nutzung bestehendes Gebäude: Es wird zur Kenntnis genommen, dass das bestehende Gebäude voraussichtlich als Archivraum für die Steuerverwaltung genutzt durchgeführten Projektwettbewerb beteiligten sich insgesamt 18 Planerteams. Ein Preisg e- richt bestehend aus sechs Sachpreisrichtern und sieben Fachpreisrichtern evaluierte die eing e- reichten Projekte Gebäude? Offensichtlich schon. Das ausgewählte Projekt schnitt im Wettbewerb bei allen Krite rien am besten ab und ist beispielsweise fast 10 % kompakter als das Zweitplatzierte. Vortei l- haft ist insbesondere
2260.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage. Dort wird festgehalten, dass zu den kurzfristigen Massnahmen zum Beispiel die Erhöhung bestehender Masten und der Ersatz von Gittermasten durch Rohrmasten gehört hät- ten. Das Kosten-/ Nutzen-Verhältnis
2274.4a - Beilage 1
über die Ägeristrasse am besten angebunden. Damit das Pro- jekt «Stadttunnel Zug mit ZentrumPlus» den notwendigen Mehrwert bringt, die Umweltverträg- lichkeitsprüfung besteht und schliesslich bewilligungsfähig management ist mit dieser Organisationsstruktur sichergestellt, dass die Stadt nicht ohne den Kanton Bestellungen auslösen kann. Frage 6 Wie ist der konkret geplante Kostenteiler? Wie der theoretisch korrekte
2276.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Richter ein Disziplinarverfahren zu eröffnen, wenn Anzeichen für die Verletzung von Dienstpflichten bestehen (§ 25 Abs. 2 G e- richtsorganisationsgesetz vom 6. Dezember 2011, GOG AG, SAR 155.200). Disziplinarmas bzw. Amtswürde ("dignité de magistrature") gefährdet (Art. 62 LMSA). 5. Praxis Soweit ersichtlich bestehen kaum praktische Anwendungsfälle hinsichtlich der Nutzung des Abberufungsrechts gegenüber Gesamtbehörden Amtsenthebung als unver- hältnismässig. Obwohl keine Übersicht über sämtliche Fälle besteht, scheinen bestehende g e- setzliche Regelungen kaum zur Anwendung zu gelangen. 6. Voraussetzungen einer allfälligen
2278.1 - Motionstext
exorbitanten Saläre haben immer wieder Anreize für fragwürdige Finanzgeschäf- te gegeben. Häufig sind die besten Angestellten insbesondere in Banken nicht jene, welche nach der maximalen Entlöhnung trachten. Die
2337.2 - Antwort des Regierungsrates
Seite 2/9 2337.2 - 14623 ten aus dem Jahre 2009 waren damals die aktuellsten verfügbaren Daten. Bestehende Mas s- nahmen wurden mit 973 (Erwachsene 647, Kinder 326) ausgewiesen. Hängige Verfahren (Fälle haft, Beiratschaft und Vormund- schaft. Im Gegenzug zum Wegfall der Massnahmentypengebundenheit besteht die Anford e- rung, dass auf jede hilfsbedürftige Person individuell zugeschnittene und ausformulierte
2341.2 - Antwort des Regierungsrates
3.1); - in wirtschaftlicher Hinsicht: • bei welchen Projekten ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis am besten gegeben; - in finanzpolitischer Hinsicht: • optimale Verteilung der Investitionen auf die zwanzig Franken für die ZVB/VZ-Neubauten wurde bereits ausgegeben bzw. welche finanziellen Verbindlichkeiten bestehen bis heu- te? Bis heute sind vom bewilligten Planungskredit in der Höhe von 33,5 Millionen Franken szentrum 3 und rund 1,1 Millionen Fran- ken für den ZVB-Hauptstützpunkt verwendet worden. Zudem bestehen Verbindlichkeiten (inkl. der bereits erfolgen Zahlungen) in der Höhe von rund 1,6 Millionen Franken
2338.2 - Antwort des Regierungsrates
Fragen zum Baubewilligungsverfahren. Die Fragen 1 und 2 befassen sich mit dem Vollzug und den bestehenden Verfahren. Diese lassen sich gestützt auf die heutigen gesetzlichen Vorgaben, namentlich mit Verweis
2341.1 - Interpellationstext
Franken für die ZVB/VZ-Neubauten wurde bereits ausgegeben bzw. welche finanziellen Verbindlichkeiten bestehen bis heu- te? 3. Ist die Regierung bereit, die Planung zu den ZVB/VZ-Neubauten auszusetzen, bis dem

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