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1210.3a - Beilage 1
nicht nach dem objektiven Wertzuwachs im Vermögen des Bestellers zu berechnen, sondern danach, was die unbestellte Leistung gerade für diesen Besteller (unter Berücksichtigung seiner Vermögensplanung) wert der Zahlungsfrist und anschliessender Mahnung geschuldet. e. Nicht bestellte Mehrleistungen 1. Wie erwähnt, besteht für nicht bestellte Mehrleistungen grundsätzlich kein vertraglicher Vergütungsanspruch Zahlungsverzug des Bauherrn…………………. 33 d. Bestellte Mehrleistungen (unterschriebene Bestellungs- änderungen Nrn. 1 - 27)………………………………………………………………. 34 e. Nicht bestellte Mehrleistungen……………………………………………….....
1247.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Er wird mit einem weichen, fliessenden Übergang in Form eines Erdwalls geplant. Dies ergibt die beste Einpassung in die Landschaft. Von der Rigistrasse steigt die Strasse zum Portal Geissbüel, von wo (14'800). Bei diesem Querschnitt werden für das Jahr 2020 ca. 16'200 Fahrzeuge prognostiziert. Das bestehende Strassennetz in der Zuger Talebene stösst an seine Grenzen. Die Folgen sind bekannt. Auch der dar. Variante A2, blau (Beilage 11) Gegenüber der Variante A1 wird der Knoten Rigistrasse auf das bestehende Stras- senniveau angehoben, womit die Sichtverhältnisse gut sind. Ergänzend zur Variante A1 wird
1300.04 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Wahlart: - Diese Variante entspricht am besten der Gemeindeautonomie. - Jede Gemeinde kann sich für jene Lösung entscheiden, die ihren Verhältnis- sen am besten entspricht. In der Kommission setzte sich hat das Bundesgericht jedoch das Wahlsystem des Kantons Wallis – wo Wahlkreise mit 2 bis 17 Sitzen bestehen – nicht als bundesrechtswidrig bezeichnet, weil sich die Wahlkreiseinteilung aus besonderen historischen Unterlistenverbindung wird von einer Möglichkeit, die im System des Nationalrats- proporzes an sich bestehen würde, kein Gebrauch gemacht. § 42 des Kommissionsentwurfs deckt sich inhaltlich im Wesentlichen
2223.2 - Antwort des Regierungsrates
erachtet es als notwendig für die gelingende Integration, dass die Schulleitung, die vor Ort das beste Wi s- sen über die Bedürfnisse der Klassen und der Lehrpersonen habe, kompetent sei, Ressourcen flexibel Gemeinden eröffneten neu ihren Bedürfnissen angepasste, zeitlich befristete Unterrichts- gruppen 1 . So besteht in Menzingen eine "Schulinsel", die bei Bedarf als Auffangklasse für alle Stufen kurzfristige, direkte Menzingen und die Time-out-Klasse in Cham, welche auf die Bedürfnisse vor Ort massgeschneidert sind. Es besteht nach Ansicht des Regie- rungrates kein Bedarf, den Gemeinden diesbezüglich kantonale Vorgaben zu
2119.1 - Motionstext
Vorlage Nr. 2119.1 Laufnummer 14003 Motion von Philip C. Brunner, André Wicki, Manuel Brandenberg, Daniel Burch und Tho- mas Wyss betreffend Kostenbeteiligung des Kantons Zug an den Schützenpanzern de
2152.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Zürich, Aargau, Glarus) kommen werden. Der Regierungsrat schlägt eine schlanke Organisation vor, bestehend aus einer Hochschullei- tung (operative Führung) und einem Hochschulrat (strategische Führung). dell stützt sich auf den «Status quo». Es geht insgesamt davon aus, dass die aktuelle Situation bestehen bleibt oder die wichtigsten Faktoren (Struktur und Umfang der gemeindlichen Schulen, Bevölkerun bote an der PH Zug an denjenigen von anderen Pädagogischen Hochschulen orientieren und am Markt bestehen können. Absatz 3 Dieser Absatz sieht vor, dass ausländische Studierende mit Wohnsitz im Ausland
2117.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
tatsächlich die ursprünglich vorgesehene Variante, somit die offene Doppelspurinsel Walchwil, die beste ist. Die untersuchten Tunnellö- sungen wiesen keine entscheidenden Vorteile auf, welche die höheren Halbstundentakt. Die Volkswirt- schaftsdirektion hat darüber informiert, dass eine entsprechende Bestellung durch den Kanton Schwyz zu erfolgen hätte. Eine allfällige Weiterführung der S2 im Halbstundentakt brächten. Wichtig sei, dass mit der Doppelspurinsel Walchwil der Fernverkehr und der Regionalverkehr am besten aneinander vorbeikommen. Das Kosten- Nutzen-Verhältnis der Ausweichstelle Murpfli gegenüber der
2186.1b - Beilage 1
sich die Polizei bei Risiko- spielen auf die Kontrolle der Heimfans und auf die Überwachung des Besteigens und Ausstei- gens der Gästefans aus den Charterzügen oder -bussen beschränken können. Der oben Behörden heute keinen Einfluss nehmen können. Zusätzlich können Matchbesucherinnen und -besucher beim Besteigen von Fanzügen und -bussen sowie an den Stadioneingängen auf ihre Identität und allfällige gültige ten gilt ein Alkoholverbot. Die Fans werden vom Sicherheitspersonal ih- res eigenen Klubs beim Besteigen der Transportmittel kontrolliert. Alkohol, pyrotechnische und andere Gegenstände, die im Stadion
2117.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Arth-Goldau wird die bestehende Linie 21 täglich ganztägig (und nicht nur in der Hauptverkehrszeit) stündlich geführt. Die Anbindung von Walchwil nach Zug erfolgt mit der bestehenden Buslinie 5. Deren P anlage besteht aus einem Fussballfeld und einer ehemaligen Scheune, in der die notwendigs- ten Infrastrukturen wie Vereinslokal, Umkleiden und Duschen untergebracht sind. Des Weiteren bestehen 40 Parkplätze zu rechnen. Umgekehrt sind die Auswir- kungen (Hanganschnitt mit Sicherungsmassnahmen unterhalb bestehender Häuser, Immissio- nen während Bau und Betrieb im Dorf Walchwil) im Bereich des Tunnelportals Walchwil
2161.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates, des Obergerichtes und des Verwaltungsgerichtes
Kreuzen sind die Argumente für das bestehende Kruzifix so hoch zu gewichten, dass auch dieses Kreuz hängen bleiben soll. Das Abhängen eines schon seit Jahren bestehenden Kreuzes würde das Verwaltungsgericht handelt. 5. Vorgehen bei neuen und bei bestehenden Kreuzen Der Regierungsrat, das Obergericht und das Verwaltungsgericht haben geprüft, wie in Z ukunft bezüglich bestehenden und neuen Kreuzen vorzugehen ist seinen Entsche i- dungsspielraum nicht durch das zufällige Kriterium eines bereits bestehenden oder eben nicht bestehenden Kreuzes oder durch einen früher gefällten Entscheid einschränken. Die gleiche Freiheit

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