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2336.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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gestellt oder gehängt. Die Trag- struktur der Bestandesbauten besteht mehrheitlich aus innen gedämmten Massivkonst ruktio- nen in Beton. Die bestehenden Sichtbetonfassaden sind tragend und monolithisch mit den Schulbetrieb aus den bestehenden Gebäuden in Prov i- sorien ausgelagert werden, da es wegen des Bauablaufs und den entsprechenden Immissionen nicht möglich ist, den Unterricht in den bestehenden Räumlichkeiten sich 68 Generalplanerteams um die Teilnahme beworben. Das Beurteilungsgremium wählte die acht am besten qualifizierten Teams für die 2. Stufe des Projektwettbewerbs aus. Alle acht termingerecht eingereichten
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2335.13b - Beilage 2
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entsprechenden lofrastrukturen erneuert und den künftigen Bedürfnissen angepasst, Zum jetzigen Zeitpunkt besteht Handlungsbedarf bezüglich Sporthallen für die Kantonsschule. Es kann nicht angehen, dass nun die len vs. Drei- fachsporthalle mit Zuschauerbereich zur Kenntnis genommen. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht Handlungsbedarf bezüglich Sporthallen für die Kantonsschule. Aus unserer Sicht genügen dabei zwei die entsprechenden Infrastrukturen erneuert und den künftigen Bedürfnissen angepasst. Im Übrigen besteht in der Gemeinde Hünenberg neben der gemeindeeigenen Dreifachturnhalle Ehret auch eine Dreifachturnhalle
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2335.9 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
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erforderlich, da mit der Erweiterung der Sporthalle zur Dreifachha l- Seite 4/8 2335.9 - 14775 le, die bestehenden Aussensportplätze weichen müssen. Nach Aussage des Architekten ist eine gleichzeitige Benutzung
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2335.9a - Beilage
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Zukunft wieder zur Verfü- gung stehen. Das Untergeschoss ist in der Raumhöhe minimiert und dem bestehenden Spielfeldniveau angepasst. Fazit: Die um den Faktor 2,7 höher veranschlagten «Vorbereitungsarbeiten»
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2329.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ihre oder seine Erfahrungen einbringen könne. Die Drogenkonferenz ist ein strategisches Gremium bestehend aus Vertreterinnen und Vertre- tern der kantonalen und gemeindlichen Exekutiven. Für die fachliche Zuständigkeiten für den Vollzug des eidgenössischen Betäubungsmittelrechts. Neben den Fachbegriffen besteht aufgrund des revidierten Bundesgesetzes denn auch bei den kantonalen Zuständigkeiten der grösste Aufgaben (Art. 29d BetmG) in den entsprechenden Bereichen ab. Ein zu- sätzlicher Regelungsbedarf besteht nicht. 3.2. Errichten einer Meldestelle nach Art. 3c BetmG Um den Schutz der Jugend und die Such
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2328.9 - Ablauf der Referendumsfrist: 17. Februar 2015
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(aufgehoben) § 11 Aufgehoben. Titel nach § 11 1.8. (aufgehoben) § 12 Aufgehoben. § 13 Abs. 3 (neu) 3 Bestehen hinsichtlich der Urteilsfähigkeit einer Urkundspartei Zweifel, nimmt die Urkundsperson die Beurkundung
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2328.6 - Antrag des Obergerichts zur 2. Lesung
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aber Anhaltspunkte für Unregelmässigkeiten vor, so muss eine Inspektion durchgeführt werden. Es besteht ein grosses öffentliches Interesse an der Untersuchung des Sachverhaltes im Rahmen einer Inspektion
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2328.7 - Antrag von Georg Helfenstein zur 2. Lesung
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Urkundspersonen haften mit ihrem Privatverm ö- gen. Ausserdem macht es schon gar keinen Sinn, die bestehenden haftungstechnischen Rege- lungen bei Fehlverhalten von öffentlich rechtlichen Angestellten oder
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2328.5 - Antrag von Kurt Balmer zur 2. Lesung
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bei Grundbuch- mutationen sind deshalb zu klären. 3. Bei einer gemeindlichen Wassergenossenschaft besteht zumindest bei gewissen Ge- meinden (mit hier nicht interessierenden Ausnahmen) ein Mitgliedszwang
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2328.8 - Antrag von Heini Schmid zur 2. Lesung
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Die Aufgabe der Urkundsperson beschränkt sich auf die Protokollierung dieser Feststellungen. Es besteht kein Grund, im Kanton Zug im Vergleich mit den anderen Kantonen, strengere Vorschriften zu erlassen