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1084.04 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
kommission konnte sich überzeugen, dass die nun vorliegende Schätzung der Betriebskosten-Entwicklung nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurde. Die aktualisierte Version vom 19. März 2003 findet sich in Beilage so sichergestellt wird, dass die Totalunternehmer- gemeinschaft wirklich auch das ausführt, was bestellt worden ist. 8.3 Budget für Unvorhergesehenes Die Staatswirtschaftskommission ist damit einverstanden 747'095.- pro Spitalbett (184 Betten) liegen die Kosten im untersten Bereich dieser Bandbreite, und bestehen demnach den nationalen Vergleich gut. 1084.4 - 11191 9 7. Betriebskosten Wesentlich unsicherer ist
1095.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
heiten des bestehenden Gesetzes mit Bezug auf die unter- stellten Branchen und Betriebe, die Zuständigkeiten bei der öffentlichen Hand und bei den Marktteilnehmenden im Graubereich bestehen bleiben. Gemeint und allein um die Ladenöffnungszeiten gegangen sei, und es anerkenne, 2 1095.1 - 11094 dass das bestehende Gesetz aus dem Jahr 1974 im Vollzug zu grossen Schwierig- keiten führe. Auf Grund dieser Sachlage
1095.2 - Antrag des Regierungsrates
Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz vom ........ Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1) und in Vollziehung des Bun- desgesetzes vom 13. März 1964 über die Arbei
1162.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
privater Vereinigungen festzule- gen. Sie müssen die Wirtschaftlichkeit berücksichtigen. 2Bei bestehenden Gebäuden und ihren Anlagen sind diejenigen Teile den Anforderungen von § 1 anzupassen, die wesentlich
1162.06 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
privater Vereinigungen festzulegen. Sie müssen die Wirtschaftlichkeit berücksichtigen. 2 Bei bestehenden Gebäuden und ihren Anlagen sind diejenigen Teile den Anforderungen von Abs.1 anzupassen, die wesentlich
1162.02 - Antrag des Regierungsrates
privater Vereinigungen festzulegen. Sie müssen die Wirtschaftlichkeit berücksichtigen. 2 Bei bestehenden Gebäuden und ihren Anlagen sind diejenigen Teile den Anforderungen von § 1 anzupassen, die wesentlich
1178.2 - Antwort des Regierungsrates
mittelfristig nicht auszuschliessen. Sofern die derzeit gute Auslastung der Schule in Singapore bestehen bleibt, ist aber eine Erhöhung des Kantonsbeitrags allein wegen des Entlastungsprogramms 2003 nicht Bundesgesetz über das Entlastungsprogramm 2003 beschlossen. Mit diesem neuen Gesetz werden an 17 bestehenden Bundesgesetzen Änderungen vorgenommen. Die Referendumsfrist ist am 31. März 2004 ungenützt abgelaufen; SBB werden die noch zur Verfügung ste- henden Mittel zur Hauptsache in die Substanzerhaltung der bestehenden Infrastruk- tur investieren. Dadurch wird kaum mehr Geld für die Behebung von Kapazitäts- engpässen
1337.2 - Antwort des Regierungsrates
"Differenzierte und variabilisierte Motorfahrzeugsteuer": Ein Gesetzesentwurf ist in Vorbereitung. Die Besteuerung der Motorfahrzeuge soll ihre Luftbelastung berücksichtigen. Zuger Massnahme "Verminderung des kussion. Dabei wird vor allem ein ungünstiges Kosten-Nutzenverhältnis bemängelt. Im Kanton Zug bestehen aktuell nur rund 80 offene Silos. d.) Verlustarme Hofdüngerausbringung: Förderung Schleppschlauchverteiler andere Anwendungen wie Flugzeugtriebwerke, 2-Taktmotoren, Dieselmotoren und grössere Holzfeuerungen bestehen derzeit zu wenig strenge Vorschriften zur Abgasreinigung. Als eigentliche raumplanerische Daueraufgabe
1338.1 - Motionstext
Richtplantext im Kapitel V 2.7: "An einer Autobahnraststätte in Rotkreuz Rütihof (Planquadrat N3/N4) besteht ein kantonales Interesse. Der Standort ist räumlich abgestimmt und wird festgesetzt." Gleichzeitig
1341.03 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrates
auf neu 250 Franken angehoben werden. Die Steuersätze und Mindestkapitalsteuern für ordent- lich besteuerte Gesellschaften, Domizilgesellschaften und gemischte Gesellschaften werden durch die vorgeschlagenen lschaften ab 2006 bzw. 2007 (Promille) 1341.3 - 11818 7 Die Kapitalsteuern für die ordentlich besteuerten Gesellschaften, die Domizilgesell- schaften und die gemischten Gesellschaften sollen auf den heutigen Falls entgegen dem Antrag der Regierung keine spürbare Entlastung bei den Kapitalsteuern erfolgt, besteht die Gefahr, dass hochkapitalisierte Holdinggesell- schaften ihren Sitz in Kantone verlegen, in denen

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