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1340.1 - Interpellationstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1340.1 (Laufnummer 11737) INTERPELLATION VON URSULA BIERI BETREFFEND VERANSTALTUNGEN AM HOHEN DONNERSTAG UND KARFREITAG VOM 19. MAI 2005 Kantonsrätin Ursula Bieri, Baar, sowie d
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1354.2c - Beilage 3
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schichte mit der Reihe "Antiqua" der Gesellschaft Archäologie Schweiz gut abgedeckt. Hin- gegen bestehen für die Mittelalterarchäologie und die denkmalpflegerischen und kunsthisto- rischen Bereiche wenig cht ist eine grossformatige Visiten- karte der Schule. Ein Teil der Legitimation dieser Schulen besteht darin, den Erfolg nach aussen auszuweisen. Der Jahresbericht ist auch ein PR-Instrument, das zur ca. 30 Stunden intern, ca. Fr. 12'000.--. Notwendigkeit: Ein Teil der Legitimation der Schulen besteht darin, den Erfolg nach aussen auszuweisen (PR-Instrument). Jede Firma publiziert ebenfalls Gesch
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1354.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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12366 7 G. Für das mit der Publikation verbundene Bestellwesen ist technisch nur eine Printversion möglich. Andernfalls müsste das gesamte Bestellwesen online organisiert werden, was mit zusätzlichen Kosten
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1354.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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schriftlich zu orientieren. Trotz dieser kritischen Bemerkungen und in der Hoffnung, dass auch für bestehende Publikationen in Zukunft die Möglichkeiten für Kosteneinsparungen und Redimensio- nierungen erkannt
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1362.2 - Antwort des Regierungsrates
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Bildung und Kultur und des Hochbauamtes klärten Leut- wyler Partner Architekten ab, ob das bestehende Schulgebäude in Menzingen lang- fristig für die Unterbringung der Fachmittelschule FMS geeignet wäre. dem Standortbeschluss für das Kantonale Gymnasium Menzingen im Jahr 2000 erstellt wurden). Im bestehenden Schulgebäude in Menzingen ist Platz für höchstens 12 Klassen. Im Auftrag der Direktion für Bildung
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1362.1 - Interpellationstext
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Lern- und Lebenskultur in einer überdies wunderschönen Landschaft vorweisen. Das KGM ist auf dem besten Weg, sich zu einer Qualitätsmarke im kantonalen Mittelschulwesen zu entwickeln, welche über die
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1363.1 - Interpellationstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1363.1 (Laufnummer 11794) INTERPELLATION VON BENI LANGENEGGER, MORITZ SCHMID UND BEAT STOCKER BETREFFEND BÜRGERGEMEINDEN VOM 12. AUGUST 2005 Die Kantonsräte Beni Langenegger, Ba
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1374.2 - Antwort des Regierungsrates
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nur die Gewässersohle ohne die Ufer. Mit Aus- nahme der verlegten Lorze zwischen Baar und Zugersee besteht dieser Zustand vom Ägerisee bis zum Rüssspitz. Die Rechte und Pflichten richten sich im Allgemei- 3. Was beinhaltet der Vertrag bezüglich Nutzung der Wasserkraft der Lorze zur Stromgewinnung? Es besteht weder eine Konzession noch ein Vertrag mit dem Kanton. Die Nutzung der Wasserkraft und somit der Ufernähe und verhindert Uferunterspülungen. Wo kein Materialeintrag erfolgt wie bei den Bachdeltas, besteht die Tendenz der Ufererosion. 9. Wer ist verantwortlich für die Korrektur des "Tüfen Tänndlibaches"
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1375.2 - Antwort des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1375.2 (Laufnummer 12192) INTERPELLATION VON JEAN-PIERRE PRODOLLIET UND STEFAN GISLER BETREFFEND WOHNLIEGENSCHAFTEN IM FINANZVERMÖGEN (VORLAGE NR. 1375.1 - 11829) ANTWORT DES RE
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1373.1 - Motionstext
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auf Gemeindestufe durch den Bürgerrat, eine von ihm bestellte Kommission oder eventuell - durch den Einwohnergemeinderat bzw. eine von ihm bestellte Kommission zu erfolgen. - auf Kantonsstufe durch den zu können. Deshalb sollte der Bürgerrat, eine von ihm bestellte Kommission oder - eventuell - der Einwohnergemeinderat bzw. eine von ihm bestellte Kommission, abschliessend auf Ebene Gemeinde entscheiden den Regierungsrat, die Direktion des Innern oder eine neu bestellte Kommission zu erfolgen. Das Bundesgericht hat am 9. Juli 2003 im Zusammenhang mit der ordentlichen Ein- bürgerung von Ausländerinnen und