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1395.2 - Antrag des Regierungsrates
direkt bei Privatunternehmungen platziert werden, wenn: a) der Arbeitgeber zu diesem Zweck kein bestehendes Arbeitsverhältnis auf- löst; b) der Arbeitsvertrag bei einer Probezeit von maximal drei Monaten wirtschaftlicher Sozialhilfe kann davon abhän- gig gemacht werden, dass der oder die Hilfe Suchende bestehende oder künf- tige vermögensrechtliche Ansprüche gegenüber Dritten bis zur Höhe der empfangenen Leistungen
1421.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
stellt die staatspoliti- sche Maxime dar, staatliche Aufgaben jener Ebene zuzuteilen, die sie am besten zu erfüllen vermag. Schon die Bundesverfassung verlangt die Berücksichtigung der Subsidiarität auf Vollkosten auszufallen. Dies entspricht dem Grundsatz, dass der effektive Leistungsbezug abzugelten ist. Bestehen Zugangsbe- schränkungen, dürfte auch der effektive Leistungsbezug geringer sein und damit eine tiefere auszugehen, dass die Vereinbarungspartner auf der Umsetzung der Grundsätze und Prinzipien der IRV bestehen und diese in die Verhandlungen der aufgabenspezifischen Verträge einbringen werden, unab- hängig
1421.2 - Antrag des Regierungsrates
Kantonsregierungen sind verpflichtet, die kantonalen Parlamente rechtzeitig und umfassend über bestehende oder beabsichtigte Vereinbarun- gen im Bereich der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich der Beteiligung auf die Vertragsparteien zu verteilen. 2 Für allfällige zur Zeit der Auflösung bestehende Verpflichtungen haften die Trägerkantone solidarisch, soweit die interkantonalen Verträge nichts ng Art. 31 Grundsatz 1 Die Kantone und interkantonale Organe bemühen sich, Streitigkeiten aus bestehenden oder beabsichtigten interkantonalen Verträgen durch Ver- handlung oder Vermittlung beizulegen.
1419.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ständige Kommissionen mit Dauerauftrag bestehen oder ob allenfalls neue Bereiche durch nicht ständige Kom- missionen mit Dauerauftrag vorberaten oder ob gegenwärtig bestehende nicht stän- dige Kommissionen mit
1426.1 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
der Revision des Strassenverkehrssteuergesetzes 1. Besteuerung nach Emissionsverhalten 2. Umsetzung des Verursacherprinzips III. Methoden der Besteuerung nach Emissionsverhalten IV. Grundzüge des neuen Gesetzes Strassenverkehrssteuergesetzes Der Regierungsrat verfolgt mit der Revision die folgenden Ziele: 1. Besteuerung nach Emissionsverhalten Gestützt auf das Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 steuer teilweise internalisiert werden. Damit wird ein Schritt in Richtung ver- ursachergerechte Besteuerung im Strassenverkehr möglich. Das bedeutet, dass vom Strassenverkehr verursachter Aufwand namentlich
1436.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
medizinisch schlecht versorgt. Die Ärztinnen und Ärzte sind nur mässig ausgebildet. Grosse Probleme bestehen bei der Handhabung der Hygiene und Sterilität und es fehlen vor allem Instrumente. Im Rahmen des Kosovo Fr. 30'000.– In der Stadt Prishtina, in der 0,6 der 1,9 Millionen Einwohner des Kosovo leben, bestehen akute Probleme mit minderjährigen Straffälligen. Im Rahmen des von Terre des hommes lancierten Sanierung der Wäscherei des Spitals Balcik, Bulgarien Fr. 50'000.– Die Wäscherei des Spitals Balcik besteht aus vier über 50 Jahre alten Waschma- schinen und drei Tumblern gleichen Alters. Mit dem Beitrag
1437.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
das Thema der faktischen Lebensgemeinschaften. Einerseits bestand durchaus Interes- se, dass die bestehenden Unvereinbarkeitsgründe, Ausstandsvorschriften und die Regelung über das Zeugnisverweigerungsrecht
1437.2 - Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 1437.2 (Laufnummer 12 040) Antrag des Regierungsrates vom 9. Mai 2006 (Änderungen bestehender Gesetze unterstrichen) 1300 / 06-0974 2 § 52 Abs. 1 – 3 Familien- und Kinderzulage 1 Verheiratete
1437.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Dieser nahm zusammengefasst wie folgt Stellung: Er sei grundsätzlich der Auffassung, dass die bestehende Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare auch auf kantonaler Ebene so weit als möglich zu
1442.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Jahr 2004 arbeiteten Vertreterinnen der Kommission unter anderem in überpartei- lichen Komitees, bestehend aus Frauengruppen aller Zuger Parteien und weiteren Frauenorganisationen, an verschiedenen Arbe konnte sich die Kommission über Sponsoring zusätzliche Mittel beschaffen, weshalb sie seit ihrem Bestehen das Budget nicht überschreiten musste. d) Gesetzliche Grundlage Das Weiterbestehen der Kommission zu behalten und nachhaltig darauf aufmerksam zu machen. Als günstig erweist sich zudem, dass die bestehende Kommission bei ihrer Arbeit auf das Knowhow und das Netzwerk ih- res heterogenen Teams zurückgreifen

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