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1443.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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l, Sicherheit) nicht. Die Tunnels sind in den nächsten Jahrzehn- ten sanierungsbedürftig und es besteht das Risiko von längeren Streckenunterbrü- chen mit gravierenden Auswirkungen auf den Bahnverkehr neuen, vom Bundesrat verabschiedeten Sachplan Verkehr vom 26. April 2006. Für den Zimmerberg II besteht ein vom Bundesrat genehmigtes Vorprojekt. 1999 1443.2 - 12154 3 wurde ein Auflageprojekt erarbeitet Die SBB sehen, als eine von vielen Erweiterungsoptionen, auch den Bau des Zimmerberg II. Zur Zeit besteht aber ein ernst zu nehmendes Risiko, dass der Bund im Rahmen von ZEB den Zimmerberg II nicht beschliesst
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1442.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Jahrzehnten auch gewandelt. Während frü- her fast ausschliesslich Frauenfragen im Vordergrund standen, besteht heute auch ein gewichtiger Anteil an Männeranliegen, die dringend aufgenommen werden müs- sen. Die
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1346.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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der Finanzdirektion und der Pensions- kasse, dem Vorsorgexperten und allen weiteren Beteiligten bestens zu danken. 2. Ausgangslage Der Bericht und Antrag des Regierungsrates (Vorlage Nr. 1346.1 - 11755) Antrag des Regierungsrates vom 31. Mai 2005, S. 33 f.). Dies sei der Preis für die Ablösung des bestehenden Systems. Die Kommission mochte dieser Argumen- tation nicht folgen. Sie sprach sich in der Gru sorgeplan beruht auf dem Altersrücktritt nach vollendetem 65. Altersjahr. Ab dem 60. Altersjahr besteht die Möglichkeit auf eine flexible Pen- sionierung. Ein Rückkommensantrag auf Beibehaltung des Pe
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1338.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Projekt läge in einer neuen Land- schaftskammer, welche von der Landwirtschaft geprägt ist. Die Böden bestehen aus wertvollen Fruchtfolgeflächen. Der Kanton Zug hat ohnehin Mühe, die vom Bund geforderten 3'000 die Baudirektion Kanton Zürich hat es unter anderem festgehalten, dass sämtliche Anpassungen am bestehenden Projekt der Nationalstrasse zulasten der Interessengemeinschaft Raststätte Knonaueramt gingen und
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1339.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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Struktur. Die Hochschule Wädenswil hat eine eigene Rechtsper- sönlichkeit und wird von einem Konkordat bestehend aus 17 Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein getragen. Der Kanton Zürich will mit einem Fachhoch- Detailberatung 3. Schlussabstimmung und Antrag 2 1339.3 - 11821 1. Eintretensdebatte Seit 1974 besteht ein Konkordat für ein Technikum für Obst- und Weinbau. 1999 wurde dieses angepasst und das Technikum
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1339.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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erstatten Ihnen hiermit unseren Bericht und Antrag. Die Hochschule Wädenswil wird von einem Konkordat bestehend aus 17 Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein getragen. Dieses Konkordat soll per 31. Dezember
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1341.05 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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geregelt; es besteht kein kantonaler Umsetzungsspielraum. Wenn bei einer Vermögensübertragung stille Reserven steuerneutral von einer ordentlich besteuerten auf eine andere ebenfalls ordentlich besteuerte Gesellschaft für wel- ches der Kanton Zug ja die (in der Regel alleinige) Besteuerungshoheit hatte. Der andere Kanton wird in seinen Besteuerungsrechten nicht beschnitten. Weiter führte die Finanzdirektion aus, dass - 11864 13 Wenn jedoch eine Vermögensübertragung von einer ordentlich besteuerten Gesell- schaft auf eine privilegiert besteuerte Gesellschaft (Holding-, Domizil- oder gemischte Gesellschaft) erfolgt,
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1346.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
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erleichterte An- spruchsvoraussetzungen und zusätzliche Leistungen vorsehen, sofern diese mit den bestehenden Beiträgen ausfinanziert werden können. § 9 Altersleistungen 1 Die Höhe der jährlichen Altersrente rgeplan beruht auf dem Altersrücktritt nach vollen- detem 64. Altersjahr. Ab dem 59. Altersjahr besteht die Möglichkeit auf eine flexible Pensionierung. § 7 Leistungsarten 1 Der Standardvorsorgeplan erbringt rgeplan beruht auf dem Alters- rücktritt nach vollendetem 65. Altersjahr. Ab dem 60. Altersjahr besteht die Möglichkeit auf eine flexible Pensionierung. c) bei Invalidität vor Erreichen der Altersgrenze:
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1344.2c - Beilage 3
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schichte mit der Reihe "Antiqua" der Gesellschaft Archäologie Schweiz gut abgedeckt. Hin- gegen bestehen für die Mittelalterarchäologie und die denkmalpflegerischen und kunsthisto- rischen Bereiche wenig cht ist eine grossformatige Visiten- karte der Schule. Ein Teil der Legitimation dieser Schulen besteht darin, den Erfolg nach aussen auszuweisen. Der Jahresbericht ist auch ein PR-Instrument, das zur ca. 30 Stunden intern, ca. Fr. 12'000.--. Notwendigkeit: Ein Teil der Legitimation der Schulen besteht darin, den Erfolg nach aussen auszuweisen (PR-Instrument). Jede Firma publiziert ebenfalls Gesch
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1346.02 - Antrag des Regierungsrates
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erleichterte An- spruchsvoraussetzungen und zusätzliche Leistungen vorsehen, sofern diese mit den bestehenden Beiträgen ausfinanziert werden können. § 9 Altersleistungen 1 Die Höhe der jährlichen Altersrente rgeplan beruht auf dem Altersrücktritt nach vollen- detem 64. Altersjahr. Ab dem 59. Altersjahr besteht die Möglichkeit auf eine flexible Pensionierung. § 7 Leistungsarten 1 Der Standardvorsorgeplan erbringt Vorstand; b) die Geschäftsleitung. § 20 Vorstand a) Zusammensetzung und Amtsdauer 1 Der Vorstand besteht aus acht Mitgliedern und ist paritätisch wie folgt zusammengesetzt: a) Vier Personen als Vertretung