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2223.2 - Antwort des Regierungsrates
erachtet es als notwendig für die gelingende Integration, dass die Schulleitung, die vor Ort das beste Wi s- sen über die Bedürfnisse der Klassen und der Lehrpersonen habe, kompetent sei, Ressourcen flexibel Gemeinden eröffneten neu ihren Bedürfnissen angepasste, zeitlich befristete Unterrichts- gruppen 1 . So besteht in Menzingen eine "Schulinsel", die bei Bedarf als Auffangklasse für alle Stufen kurzfristige, direkte Menzingen und die Time-out-Klasse in Cham, welche auf die Bedürfnisse vor Ort massgeschneidert sind. Es besteht nach Ansicht des Regie- rungrates kein Bedarf, den Gemeinden diesbezüglich kantonale Vorgaben zu
2119.1 - Motionstext
Vorlage Nr. 2119.1 Laufnummer 14003 Motion von Philip C. Brunner, André Wicki, Manuel Brandenberg, Daniel Burch und Tho- mas Wyss betreffend Kostenbeteiligung des Kantons Zug an den Schützenpanzern de
2152.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Zürich, Aargau, Glarus) kommen werden. Der Regierungsrat schlägt eine schlanke Organisation vor, bestehend aus einer Hochschullei- tung (operative Führung) und einem Hochschulrat (strategische Führung). dell stützt sich auf den «Status quo». Es geht insgesamt davon aus, dass die aktuelle Situation bestehen bleibt oder die wichtigsten Faktoren (Struktur und Umfang der gemeindlichen Schulen, Bevölkerun bote an der PH Zug an denjenigen von anderen Pädagogischen Hochschulen orientieren und am Markt bestehen können. Absatz 3 Dieser Absatz sieht vor, dass ausländische Studierende mit Wohnsitz im Ausland
2117.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
tatsächlich die ursprünglich vorgesehene Variante, somit die offene Doppelspurinsel Walchwil, die beste ist. Die untersuchten Tunnellö- sungen wiesen keine entscheidenden Vorteile auf, welche die höheren Halbstundentakt. Die Volkswirt- schaftsdirektion hat darüber informiert, dass eine entsprechende Bestellung durch den Kanton Schwyz zu erfolgen hätte. Eine allfällige Weiterführung der S2 im Halbstundentakt brächten. Wichtig sei, dass mit der Doppelspurinsel Walchwil der Fernverkehr und der Regionalverkehr am besten aneinander vorbeikommen. Das Kosten- Nutzen-Verhältnis der Ausweichstelle Murpfli gegenüber der
2186.1b - Beilage 1
sich die Polizei bei Risiko- spielen auf die Kontrolle der Heimfans und auf die Überwachung des Besteigens und Ausstei- gens der Gästefans aus den Charterzügen oder -bussen beschränken können. Der oben Behörden heute keinen Einfluss nehmen können. Zusätzlich können Matchbesucherinnen und -besucher beim Besteigen von Fanzügen und -bussen sowie an den Stadioneingängen auf ihre Identität und allfällige gültige ten gilt ein Alkoholverbot. Die Fans werden vom Sicherheitspersonal ih- res eigenen Klubs beim Besteigen der Transportmittel kontrolliert. Alkohol, pyrotechnische und andere Gegenstände, die im Stadion
2117.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Arth-Goldau wird die bestehende Linie 21 täglich ganztägig (und nicht nur in der Hauptverkehrszeit) stündlich geführt. Die Anbindung von Walchwil nach Zug erfolgt mit der bestehenden Buslinie 5. Deren P anlage besteht aus einem Fussballfeld und einer ehemaligen Scheune, in der die notwendigs- ten Infrastrukturen wie Vereinslokal, Umkleiden und Duschen untergebracht sind. Des Weiteren bestehen 40 Parkplätze zu rechnen. Umgekehrt sind die Auswir- kungen (Hanganschnitt mit Sicherungsmassnahmen unterhalb bestehender Häuser, Immissio- nen während Bau und Betrieb im Dorf Walchwil) im Bereich des Tunnelportals Walchwil
2161.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates, des Obergerichtes und des Verwaltungsgerichtes
Kreuzen sind die Argumente für das bestehende Kruzifix so hoch zu gewichten, dass auch dieses Kreuz hängen bleiben soll. Das Abhängen eines schon seit Jahren bestehenden Kreuzes würde das Verwaltungsgericht handelt. 5. Vorgehen bei neuen und bei bestehenden Kreuzen Der Regierungsrat, das Obergericht und das Verwaltungsgericht haben geprüft, wie in Z ukunft bezüglich bestehenden und neuen Kreuzen vorzugehen ist seinen Entsche i- dungsspielraum nicht durch das zufällige Kriterium eines bereits bestehenden oder eben nicht bestehenden Kreuzes oder durch einen früher gefällten Entscheid einschränken. Die gleiche Freiheit
2168.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
den für sie am besten geeigneten Bildungsgang (egal in welchem Kanton dieser angeboten wird) auswählen. Die Unternehmen können ihre Mitarbeitenden dort- hin schicken, wo für sie die beste Ausbildung angeboten Kon- kordat die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen mit Sitz im Kanton Zug oder des Kantons als Besteller stärkt. Die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen wird mit der Möglichkeit, die M itarbeitenden an
2123.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
"An- tragsberechtigt ist vorab der dinglich Berechtigte sowie sein Einzel- oder Gesamtnachfol- ger. Bestehen bezüglich des bzw. der mit der Verbotsnorm belegten Raumes oder Fläche ein beschränktes dingliches und zwar umfassend, also sowohl für das eidgenössische als auch für das – bis anhin noch nicht bestehende – kantonale Ordnungsbussenverfahren. Es geht davon aus, dass für beide das gleiche Verfahren zur re- pressiv abgedeckt werden können. Der Regierungsrat beantragt keine zusätzlichen Stellen. Die bestehende Lücke kann teilweise mit der Ergänzung von § 17 des Polizei-Organisationsgesetzes geschlossen werden
2189.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
Vorlage Nr. 2189.3 Laufnummer 14249 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) Änderung von § 10 Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission vom 17

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