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2168.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
den für sie am besten geeigneten Bildungsgang (egal in welchem Kanton dieser angeboten wird) auswählen. Die Unternehmen können ihre Mitarbeitenden dort- hin schicken, wo für sie die beste Ausbildung angeboten Kon- kordat die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen mit Sitz im Kanton Zug oder des Kantons als Besteller stärkt. Die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen wird mit der Möglichkeit, die M itarbeitenden an
2123.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
"An- tragsberechtigt ist vorab der dinglich Berechtigte sowie sein Einzel- oder Gesamtnachfol- ger. Bestehen bezüglich des bzw. der mit der Verbotsnorm belegten Raumes oder Fläche ein beschränktes dingliches und zwar umfassend, also sowohl für das eidgenössische als auch für das – bis anhin noch nicht bestehende – kantonale Ordnungsbussenverfahren. Es geht davon aus, dass für beide das gleiche Verfahren zur re- pressiv abgedeckt werden können. Der Regierungsrat beantragt keine zusätzlichen Stellen. Die bestehende Lücke kann teilweise mit der Ergänzung von § 17 des Polizei-Organisationsgesetzes geschlossen werden
2189.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
Vorlage Nr. 2189.3 Laufnummer 14249 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) Änderung von § 10 Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission vom 17
2194.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
melden sich in der Regel genügend qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber. Gewisse Schwierigkeiten bestehen bei speziellen Anforderungen und zum Teil im Kaderbereich des Hoch- und Tiefbaus wegen der zurzeit tung und Erfahrung und erfüllt somit die Grundanforderungen an ein zeitgemässes Lohnsys- tem. Das bestehende Klassensystem mit Lohnklassen und Lohnstufen hat sich im Kanton Zug, wie bei den meisten Arbeitgebern Bestimmungen ins Personalgesetz würde zwar ge- gen das Gebot verstossen, den Regelungsinhalt eines bestehenden Erlasses nicht ohne Not in einer anderen generell-abstrakten Norm zu wiederholen. Dennoch stellen
2108.04a - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat, Voll-Synopse
Rechts- pflege die Bestellung eines Rechtsbeistandes verbunden werden, wenn es zur Wahrung der Rechte der Partei notwendig ist. 3 Der Rechtsbeistand hat gegenüber der ihn bestellenden Behörde Anspruch auf oder deren Organ sie sind. 2 Ausstandspflichtig sind auch die gesetzlichen oder rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter der in Abs. 1 genannten Personen. 3 Die Ausstandspflicht der Mitglieder des Grossen 1999–2002 kommt das neue Recht zur Anwendung. b) Das am 31. Dezember 1998 vorhandene Sparguthaben, bestehend aus den eingebrachten Freizügigkeitsleistungen, den Eintrittsleistungen des Kantons, den freiwilligen
2103.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Süden, Verzicht auf zweiseitigen Anschluss Ägeristrasse, ausgewogene Auslas- tung der Tunnelarme, beste Kostenwirksamkeit im Vergleich zu den anderen Varianten. Als Nachteil muss die Nähe des Portals Ä
2103.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
Vorlage Nr. 2103.3 Laufnummer 13971 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredites für die Erarbeitung des Generellen Projektes des Stadttunnels Zug Bericht und Antrag der Kommission fü
2103.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
regierungsrätlichen Berichtes ist zu entnehmen, dass die Variante U65 mit dem unterirdischen Kreisel das beste Verhältnis zwischen Kosten und Wirksamkeit aufweist (je steiler die Kurve desto besser das Verhältnis)
2170.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
rat im Sinne einer absolut gerec h- ten Sitzverteilung auf diese Regelung verzichten möchte. Es bestehe jedoch keinerlei Notwe n- digkeit dazu und es gebe gute Gründe, sie beizubehalten. Es entspreche Vorlage Nr. 2170.1 - 14129 kreis und 3% auf das Gebiet des Kantons Zug. Ohne ein entsprechendes Quorum bestehe die Gefahr der Zersplitterung der politischen Kräfte sowie die Gefahr der Ineffizie nz. Mit dem neu- des Wahlmaterials (zweitletzter Dienstag vor den Wahlen) liege zu knapp vor dem Wahlsonntag. Zudem bestehe anfangs Oktober das Ferienproblem. Die SP er- achtet es ebenfalls als äusserst ungünstig, wenn die
2073.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
30. April 1992, BGS 122.7) vorliege, um Integrationsmassnahmen finanziell zu unterstüt- zen. Es bestehe zwar die Verordnung über die Kommission für Integrationsfragen und gegen Rassismus vom 8. August spezifische Integrationsförderung dient auch dazu, Lücken der Regelstrukturen zu schliessen. Diese bestehen namentlich dort, wo die Voraussetzungen zum Zugang zu den Regelstrukturen nicht gegeben sind (z insbesondere über ihre Rechte und Pflichten (Abs. 1). • Ausländerinnen und Ausländer werden auf bestehende Angebote zur Integrationsförderung hingewiesen (Abs. 2). • Sie informieren die Bevölkerung über

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