-
1412.07a - Beilage
-
iten gefordert, jedoch nicht bewilligt. In der Folge musste diese zusätzliche Aufgabe mit den bestehenden Arbeitskräften erledigt werden. Durch Prioritätensetzung in anderen Bereichen wurde schliesslich
-
1412.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
-
3. er im Haftfall oder bei delegierten Einvernahmen (§ 10quater Abs. 3 StPO) eine Verteidigung bestellen kann. Einvernahmen ohne diese Hinweise sind nicht verwertbar. 5 (neu) Die Tätigkeit der Polizei Verfahrens bilden, 2. er schweigen oder die Aussage verweigern kann, 3. er jederzeit eine Verteidigung bestellen kann. Einvernahmen ohne diese Hinweise sind nicht verwertbar. Der bisherige Abs. 1 wird neu zu Abs über die Befragung erstellte Protokoll zur Einsichtnahme und Unterzeichnung vor. § 14 c) Dauer 1 Bestehen keine Gründe mehr für den polizeilichen Gewahrsam, wird die in Gewahrsam genommene Person sofort
-
1412.06 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
-
3. er im Haftfall oder bei delegierten Einvernahmen (§ 10quater Abs. 3 StPO) eine Verteidigung bestellen kann. Einvernahmen ohne diese Hinweise sind nicht verwertbar. 5 (neu) Die Tätigkeit der Polizei Verfahrens bilden, 2. er schweigen oder die Aussage verweigern kann, 3. er jederzeit eine Verteidigung bestellen kann. Einvernahmen ohne diese Hinweise sind nicht verwertbar. Der bisherige Abs. 1 wird neu zu Abs über die Befragung erstellte Protokoll zur Einsicht- nahme und Unterzeichnung vor. § 14 c) Dauer 1 Bestehen keine Gründe mehr für den polizeilichen Gewahrsam, wird die in Gewahrsam genommene Person sofort
-
1412.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2007
-
3. er im Haftfall oder bei delegierten Einvernahmen (§ 10quater Abs. 3 StPO) eine Verteidigung bestellen kann. Einvernahmen ohne diese Hinweise sind nicht verwertbar. 5 (neu) Die Tätigkeit der Polizei Verfahrens bilden, 2. er schweigen oder die Aussage verweigern kann, 3. er jederzeit eine Verteidigung bestellen kann. Einvernahmen ohne diese Hinweise sind nicht verwertbar. Der bisherige Abs. 1 wird neu zu Abs über die Befragung erstellte Protokoll zur Einsicht- nahme und Unterzeichnung vor. § 14 c) Dauer 1 Bestehen keine Gründe mehr für den polizeilichen Gewahrsam, wird die in Gewahrsam genommene Person sofort
-
1412.07 - Zusatzbericht und Antrag des Regierungsrates
-
Im Rahmen solcher Anpassungen müsse es möglich sein, die notwendigen Personalressourcen aus dem bestehenden Personal-Pool zu rekrutieren und für andere Aufgaben einzusetzen. Diese Vorstellung, dass es einen
-
1412.05 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
g und das Inkassowesen; 0.2 neue befristete Stellen ausserhalb des Plafonds zur Anpassung der bestehenden Verträge mit der Polizei für private Sicherheitseinrichtungen. Zusammengefasst beantragt der R g und das Inkassowesen sowie 0.2 befristete Stellen ausserhalb des Plafonds zur Anpassung der bestehenden Verträge für private Sicherheitseinrichtungen. Es ist aus Sicht der Stawiko eine permanente Aufgabe Im Rahmen solcher Anpassungen muss es möglich sein, die notwendigen Personalressourcen aus dem bestehenden Personal-Pool zu rekrutieren und für eine andere Aufgabe einzusetzen. Wir halten fest, dass der
-
1412.09 - Zusatzbericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1412.9/1413.9 (Laufnummer 12249) POLIZEIGESETZ UND GESETZ ÜBER DIE ORGANISATION DER POLIZEI (POLIZEI-ORGANISATIONSGESETZ) ZUSATZBERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION V
-
1433.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
-
gt und beantwortet werden müssen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die Überarbeitung der bestehenden Finanzstrategie an die Hand genommen wird, sobald fundierte NFA-Zahlen vorliegen. Im Rahmen der
-
1434.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
im Landwirtschaftsland zwischen Gibelwäldli und Städtler- wald vorgesehen. Konkrete Massnahmen bestehen unter anderem in Hochhecken als Abschirmung und Lenkungsstrukturen sowie Feldgehölzen als Decku Ostumfahrung Rotkreuz freizuhalten und mittels Baulinien zu sichern. Die bisherigen Planungsarbeiten bestehen erstens aus einer Varianten- und Machbarkeitsstudie (Planungsstudie 1.Teil) und zweitens aus dem Dienstleistungszone) im Osten und WG (Wohn- und Gewerbezone) im Westen entlang führen, bevor sie in die bestehende Strassenfläche mündet. Die Linienführung der Variante D hingegen verläuft südlich der Geleise zwischen
-
1441.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Portal Margel erreicht sie die Höhe der Ägeristrasse, über- quert den Margelbach und mündet in die bestehende Ägeristrasse. Die Strecke der Tangente Neufeld vom Neufeld bis Margel beträgt ca. 2.2 km und vom approximative Kosten ergeben: - Trassee Tangente Neufeld: ca. 85.0 Mio. Franken (2.4 km); - Achse bestehende Hochspannungsleitung: ca. 55 Mio. Franken (1.5 km). 6 1441.2 - 12238 Da es sich in Hünenberg um ri- schen Verbundnetz. Sie liegt auf der Achse Ost - West (Benken SG - Mettlen LU). Die Leitung besteht aus drei Leitungssträngen und zwar 2 x 380 kV und 1 x 220 kV: - Strang 1: Der 380-kV-EWZ-Strang Benken