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1433.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
gt und beantwortet werden müssen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die Überarbeitung der bestehenden Finanzstrategie an die Hand genommen wird, sobald fundierte NFA-Zahlen vorliegen. Im Rahmen der
1434.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
im Landwirtschaftsland zwischen Gibelwäldli und Städtler- wald vorgesehen. Konkrete Massnahmen bestehen unter anderem in Hochhecken als Abschirmung und Lenkungsstrukturen sowie Feldgehölzen als Decku Ostumfahrung Rotkreuz freizuhalten und mittels Baulinien zu sichern. Die bisherigen Planungsarbeiten bestehen erstens aus einer Varianten- und Machbarkeitsstudie (Planungsstudie 1.Teil) und zweitens aus dem Dienstleistungszone) im Osten und WG (Wohn- und Gewerbezone) im Westen entlang führen, bevor sie in die bestehende Strassenfläche mündet. Die Linienführung der Variante D hingegen verläuft südlich der Geleise zwischen
1441.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Portal Margel erreicht sie die Höhe der Ägeristrasse, über- quert den Margelbach und mündet in die bestehende Ägeristrasse. Die Strecke der Tangente Neufeld vom Neufeld bis Margel beträgt ca. 2.2 km und vom approximative Kosten ergeben: - Trassee Tangente Neufeld: ca. 85.0 Mio. Franken (2.4 km); - Achse bestehende Hochspannungsleitung: ca. 55 Mio. Franken (1.5 km). 6 1441.2 - 12238 Da es sich in Hünenberg um ri- schen Verbundnetz. Sie liegt auf der Achse Ost - West (Benken SG - Mettlen LU). Die Leitung besteht aus drei Leitungssträngen und zwar 2 x 380 kV und 1 x 220 kV: - Strang 1: Der 380-kV-EWZ-Strang Benken
1441.1 - Postulatstext
Zusatzkosten auf die Hochspannungsleitung ausgedehnt werden. Die Hochspan- nungsleitung durchschneidet bestehendes Wohngebiet und verunmöglicht Bauen auf eingezontem und attraktivem Bauland. Sensible Personen werden E 7.1.4 Der Kanton setzt sich beim Bund dafür ein, dass durch den Bund und die Betreiber auch bestehende Leitungen saniert und damit die Grenzwerte für neue Anlagen ein- gehalten werden. Begründungen:
1445.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Velofahrern, Skatern und Reitern benutzt. Er wird deshalb auf eine Breite von 3.5 m ausgebaut und wie bestehend wiederum mit einer separaten Reitspur versehen. Ein grosszügiger Spiel- und Freiraum im nördlichen diese für die Fische minimalen Wassertiefen auch unter- schritten. Seitens der Fischerei wird der bestehende Zustand insofern bemängelt, als in der Alten Lorze bei Trockenwetter nur wenig und bei Regenwetter g oder Aufweitung kann nicht zugelassen werden, da der Untergrund aus feinkörnigen Ablagerungen besteht und der Schotter erst unterhalb der Lorzensohle ansteht. Die Erosion und damit die Gefährdung der
1341.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Gesellschaftsgewinn und Besteuerung der anschliessend ausgeschütteten Gewinne mildern. Die ausgeschütteten Gewinne sollen dann nur zu 70% (Steuersatz und Bemessungsgrundlage) besteuert werden, wenn die Ka ordentlich besteuerten Gesellschaft. Für eine Abschaffung dieser bewährten kantonalen Aufschubslösung, die in gleicher oder ähnlicher Form auch in anderen kantonalen Steuergesetzgebungen vorkommt, besteht kein deren Besteuerung wie bisher aufgeschoben wird. Ebenfalls unberührt bleibt die heute in § 70 StG veran- kerte Aufschubslösung im Falle eines Statuswechsels einer gesamten, bereits bestehenden ordentlich
1346.06 - Anträge der Staatswirtschaftskommission
erleichterte Anspruchsvoraussetzungen und zusätzliche Leistungen vorse- hen, sofern diese mit den bestehenden Beiträgen ausfinanziert werden kön- nen. § 9 Altersleistungen 1 Die Höhe der jährlichen Altersrente rgeplan beruht auf dem Altersrücktritt nach vollen- detem 64. Altersjahr. Ab dem 59. Altersjahr besteht die Möglichkeit auf eine flexible Pensionierung. 4 Das ordentliche Rücktrittsalter im Standardvo Hinterlassenen- und Invaliden- vorsorge (BVG)1. Die Möglichkeit für eine flexible Pensionierung besteht für: a) Frauen, die das 59. Altersjahr zurückgelegt haben; b) Männer, die das 60. Altersjahr zurückgelegt
1346.12 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. November 2006
erleichterte An- spruchsvoraussetzungen und zusätzliche Leistungen vorsehen, sofern diese mit den bestehenden Beiträgen ausfinanziert werden können. § 9 Altersleistungen 1 Die Höhe der jährlichen Altersrente rgeplan beruht auf dem Altersrücktritt nach vollende- tem 65. Altersjahr. Ab dem 60. Altersjahr besteht die Möglichkeit auf eine flexible Pensionierung. § 7 Leistungsarten 1 Der Standardvorsorgeplan erbringt 831.40 2) SR 831.42 3) BGS 611.1 5 § 20 Vorstand a) Zusammensetzung und Amtsdauer 1 Der Vorstand besteht aus acht Mitgliedern und ist paritätisch wie folgt zusammengesetzt: a) Vier Personen als Vertretung
1346.07 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
erleichterte An- spruchsvoraussetzungen und zusätzliche Leistungen vorsehen, sofern diese mit den bestehenden Beiträgen ausfinanziert werden können. § 9 Altersleistungen 1 Die Höhe der jährlichen Altersrente rgeplan beruht auf dem Altersrücktritt nach vollende- tem 65. Altersjahr. Ab dem 60. Altersjahr besteht die Möglichkeit auf eine flexible Pensionierung. § 7 Leistungsarten 1 Der Standardvorsorgeplan erbringt 831.40 2) SR 831.42 3) BGS 611.1 5 § 20 Vorstand a) Zusammensetzung und Amtsdauer 1 Der Vorstand besteht aus acht Mitgliedern und ist paritätisch wie folgt zusammengesetzt: a) Vier Personen als Vertretung
1346.05 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)1. Die Möglichkeit für eine flexible Pensionierung besteht für: a) Frauen, die das 59. Altersjahr zurückgelegt haben; b) Männer, die das 60. Altersjahr zurückgelegt

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