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1424.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Früherkennung unerwünschter Entwick- lungen und latenter Probleme. Das derzeitige Beratungsangebot bestehe in der Pra- xis jedoch nur für Eltern von Kindern bis zu einem Alter von rund 2 Jahren. Es zeige Kindern Eltern von 5 -12-jährigen Kindern Angebotsname Heute: Mütter- und Väterberatung (gemäss bestehender Subventions- vereinbarung) Neu: Elternberatung (entsprechend dem Entwurf Gesetzes- artikel) Ko werden erbracht in Ergänzung zur Familie, Schule und Berufsbildung. Mit folgenden Trägerschaften bestehen Leistungsvereinbarungen, welche auch die Beratung in Erziehungsfragen beinhalten: - Zuger Fachstelle
1425.06 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Eventualitäten berücksichtigt werden kön- nen und Differenzen zwischen den jeweiligen Auffassungen bestehen bleiben. Eine letzte Gerechtigkeit für alle gibt es ohnehin nicht. Wie wir aber bereits in unserem Grundlage für die Entschädigung der Kommis- sionsmitglieder für das Aktenstudium fest. Überdies besteht oft Unklarheit, wie Kür- zestsitzungen von Kommissionen erfasst werden sollen. Mit dieser Vorlage
1425.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
hin, dass sich der Regierungsrat bei der Erarbeitung der Vorlage zurückgehalten und die Höhe der bestehenden Ansätze belassen, aber auf neue Zeiteinheiten umgerechnet habe. Es sei nicht an der Regierung, des Kommissionspräsidiums geht, als zu tief. Der in der Vorlage der Regierung aus § 5 Abs. 2 des bestehenden Nebenamtsgesetzes über- nommene Begriff der «amtlichen Missionen» ist unseres Erachtens nicht klar e Grundlage für die Entschädigung der Kommissionsmitglieder für das Aktenstudium fest. Überdies besteht oft Unklarheit, wie Kürzestsitzungen von 2 1425.3 - 12159 Kommissionen zu erfassen sind. Mit dieser
1425.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
die Entschädigungsregelungen präziser zu fassen. Die Höhe der Ansätze orientiert sich an den bestehenden Regelungen. Die minimale Zeiteinheit für die Erfassung von Kommissionsaktivitäten wird einheitlich Kommissionen beruht auf einer langjährigen Praxis, wurde aber nie im Gesetz verankert. Überdies besteht oft Unklarheit, wie Kürzestsitzungen von Kommissionen erfasst werden sollen. Mit dieser Vorlage erfüllt
1424.1 - Motionstext
deren Kostenfolgen grösser sind als die einer präventiven Beratung. Das derzeitige Beratungsangebot besteht in der Praxis jedoch nur für Eltern von Kin- dern bis zu einem Alter von rund 2 Jahren. Es zeigt
1429.2 - Antwort des Regierungsrates
unabhängig von Finanzen und personellen Mitteln - getan wer- den? Ziele: - Know-how zusammenbringen - Bestehendes bündeln - Ressourcen optimal nutzen - Lücken ergänzen Nach den Sommerferien wird die Arbeitsgruppe Lehrperso- nen thematisiert (Arbeitstitel: Antworten auf Verrohung/Gewalt). An der Kantonsschu- le besteht somit wie an den anderen der DBK unterstellten kantonalen Schulen kein eigentliches Gewaltproblem Zuger Schulinfo der Direktion für Bildung und Kultur im Schuljahr 2000/01 (Nr. 2). Gewaltprävention besteht aber auch in der Unterstützung von selbst initiierten und innovativen Projekten von Jugendlichen
1428.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2007
Gesetz betreffend individuelle Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung Änderung vom 30. November 2006 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), bes
1429.1 - Interpellationstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1429.1 (Laufnummer 12016) INTERPELLATION VON THOMAS LÖTSCHER BETREFFEND JUGENDGEWALT VOM 12. APRIL 2006 Kantonsrat Thomas Lötscher, Neuheim, hat am 12. April 2006 folgende Inter
1437.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
Behörden bezeichnet und die kantonale Ausführungsgesetzgebung angepasst werden. Bei diesen Anpassungen besteht kein Spielraum und sie sind auch nicht umstritten. Zweitens muss der Kanton die eingetragene Par Bundesgesetz - wie sie 1437.4 - 12291 7 etwa für die bundesrechtlich geregelten Sozialversicherungen besteht - auch die Formulierung der Unterstützungspflicht in Art. 27 Abs. 1 des Partnerschaftsgesetzes, wonach
1437.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
1437.5 (Laufnummer 12 305) Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat vom 25. Januar 2007 (Änderungen bestehender Gesetze unterstrichen) 1300 / 06-0974 2 wenn der andere Ehegatte oder die eingetragene Partnerin

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