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1437.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. Juni 2007
Anpassung kantonaler Gesetze an das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz, PartG) vom 29. März 2007 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestüt
1446.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. April 2007
unverzüglich Frist zur Bestellung eines Verteidigers an. Lässt der Beschuldigte diese Frist ungenutzt verstreichen oder drängt sich eine amtliche Verteidigung aus anderen Gründen auf, bestellt der Staatsanwalt 3. er im Haftfall oder bei delegierten Einvernahmen (§ 10quater Abs. 3 StPO) eine Verteidigung bestellen kann. Einvernahmen ohne diese Hinweise sind nicht verwertbar. 9 4 Der Oberstaatsanwalt erlässt im ns zu treffenden Anordnun- gen, namentlich betreffend Haft und weiterer Zwangsmassnahmen sowie Bestellung eines amtlichen Verteidigers, Bewilligung der unentgeltlichen Verbeiständung, Akteneinsicht, v
1446.4 - Anträge der erweiterten Justizprüfungskommission
unverzüglich Frist zur Bestellung eines Verteidigers an. Lässt 8 der Beschuldigte diese Frist ungenutzt verstreichen oder drängt sich eine amtliche Verteidigung aus anderen Gründen auf, bestellt der Staatsanwalt ns zu treffenden Anordnun- gen, namentlich betreffend Haft und weiterer Zwangsmassnahmen sowie Bestellung eines amtlichen Verteidigers, Bewilligung der unentgeltlichen Verbeiständung, Akteneinsicht, v Hauptverhandlung vor- gängig eine Aktenzirkulation unter den Richtern stattfinden und ein Referent bestellt werden soll. § 44 e) Anwesenheit des Beschuldigten 1 unverändert 2 Der Einzelrichter bzw. der S
1446.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
unverzüglich Frist zur Bestellung eines Verteidigers an. Lässt 8 der Beschuldigte diese Frist ungenutzt verstreichen oder drängt sich eine amtliche Verteidigung aus anderen Gründen auf, bestellt der Staatsanwalt ns zu treffenden Anordnun- gen, namentlich betreffend Haft und weiterer Zwangsmassnahmen sowie Bestellung eines amtlichen Verteidigers, Bewilligung der unentgeltlichen Verbeiständung, Akteneinsicht, v Hauptverhandlung vor- gängig eine Aktenzirkulation unter den Richtern stattfinden und ein Referent bestellt werden soll. § 44 e) Anwesenheit des Beschuldigten 1 unverändert 2 Der Einzelrichter bzw. der S
1446.7 - Bericht und Antrag des Obergerichtes zur 2. Lesung
3. er im Haftfall oder bei delegierten Einvernahmen (§ 10quater Abs. 3 StPO) eine Verteidigung bestellen kann. Einvernahmen ohne diese Hinweise sind nicht verwertbar. Abs. 3 erste Lesung wird neu zu Abs gleichen Rechtsnormen stellt eine Gefahr für die innere Systematik der Zu- ger Gesetzgebung dar. Zudem besteht die Gefahr, dass beschlossene materielle Änderungen der einen Vorlage durch die nächste Vorlage smodell erwähnt nur Zif- fern 1 bis 12. § 19 GOG muss daher mit Ziff. 13. ergänzt werden. Zudem besteht mit der Einführung des Staatsanwaltschaftsmodells keine Jugendanwaltschaft im Sinne einer eigenständigen
2092.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
vor- handen. 2. Standpunkt des Regierungsrates Die heute geltende Regelung hat sich bewährt. Es besteht somit kein Anlass, eine Änderung vorzunehmen. Der Rücktritt von Regierungsrat Joachim Eder während
2098.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Stawiko wurde der Antrag gestellt, dass der Zusammenhalt unter den Generationen zu fördern sei. Hier bestehe allenfalls Handlungsbedarf. Auf der anderen Seite sei die Lebensqua- lität der älteren Leute in der der Regierungsrat mit zusätzlichen Kosten von rund 280'000 Franken pro Jahr, wobei die bereits bestehende 50% Stelle, die sich seit dem Jahr 2009 im Kantonalen Sozialamt mit Altersfragen befasst, neu besetzt für diese Tätigkeiten seien gut und zukunftsgerichtet eingesetzt. Wenn ältere Leute aufgrund der bestehenden Angebote später als sonst in ein Pflegeheim eintreten könnten, würden erhebliche Kosten eingespart
2108.04b - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat, Teil-Synopse
oder deren Organ sie sind. 2 Ausstandspflichtig sind auch die gesetzlichen oder rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter der in Abs. 1 genannten Personen. 3 Die Ausstandspflicht der Mitglieder des Grossen abgewartet werden kann. Das Geschäft ist unverzüglich dem Regierungsrat zum Entscheid zu unterbreiten. 3 Bestehen Verdachtsgründe für strafbare Handlungen, erstattet der Regierungs- rat Strafanzeige. Die diszi Beratung, Redezeitbeschränkungen, Rückweisung an den Gemeinderat, Rück- oder Überweisung an eine bestehende Kommission, entscheidet die Versammlung unverzüglich. 3 Der Gemeinderat kann die weitere Beratung
2108.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 30. Juli 2013
Beratung, Redezeitbeschränkungen, Rückwei- sung an den Gemeinderat, Rück- oder Überweisung an eine bestehende Kommission, entscheidet die Versammlung unverzüglich. § 77 Abs. 3 (geändert) 3 Wenn ein Sechstel und an denen ein öffentliches Geheimhaltungsinteresse oder ein Persönlichkeitsschutzin- teresse besteht oder die gemäss besonderer Vorschrift geheimzuhalten sind. Vorbehalten bleiben Fälle, in denen eine an- deren Dienststellen übertragen. § 93a (neu) Mitgliederzahl 1 Die Rechnungsprüfungskommission besteht aus mindestens drei Mitglie- dern. Durch Gemeindebeschluss kann die Mitgliederzahl erhöht werden
2108.07 - Antrag der SP-Fraktion zur 2. Lesung
Wohnraum zu tragbaren finanziellen Bedingungen zu fördern und zu unterstüt- zen, wie es auch schon die bestehende Wohnraumförderung will. Folgende Massnahmen sind dazu unter anderem geplant: • Der Kanton und die

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