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2108.04b - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat, Teil-Synopse
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oder deren Organ sie sind. 2 Ausstandspflichtig sind auch die gesetzlichen oder rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter der in Abs. 1 genannten Personen. 3 Die Ausstandspflicht der Mitglieder des Grossen abgewartet werden kann. Das Geschäft ist unverzüglich dem Regierungsrat zum Entscheid zu unterbreiten. 3 Bestehen Verdachtsgründe für strafbare Handlungen, erstattet der Regierungs- rat Strafanzeige. Die diszi Beratung, Redezeitbeschränkungen, Rückweisung an den Gemeinderat, Rück- oder Überweisung an eine bestehende Kommission, entscheidet die Versammlung unverzüglich. 3 Der Gemeinderat kann die weitere Beratung
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2108.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 30. Juli 2013
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Beratung, Redezeitbeschränkungen, Rückwei- sung an den Gemeinderat, Rück- oder Überweisung an eine bestehende Kommission, entscheidet die Versammlung unverzüglich. § 77 Abs. 3 (geändert) 3 Wenn ein Sechstel und an denen ein öffentliches Geheimhaltungsinteresse oder ein Persönlichkeitsschutzin- teresse besteht oder die gemäss besonderer Vorschrift geheimzuhalten sind. Vorbehalten bleiben Fälle, in denen eine an- deren Dienststellen übertragen. § 93a (neu) Mitgliederzahl 1 Die Rechnungsprüfungskommission besteht aus mindestens drei Mitglie- dern. Durch Gemeindebeschluss kann die Mitgliederzahl erhöht werden
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2108.07 - Antrag der SP-Fraktion zur 2. Lesung
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Wohnraum zu tragbaren finanziellen Bedingungen zu fördern und zu unterstüt- zen, wie es auch schon die bestehende Wohnraumförderung will. Folgende Massnahmen sind dazu unter anderem geplant: • Der Kanton und die
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2108.06 - Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
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Vorlage Nr. 2108.6 Laufnummer 14311 14311_2108_6_Gemeindegesetz.Doc Änderung des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesu
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2133.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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dauernden Marsch- halts wird zeigen, welche Standorte sich für die Mittelschulen des Kantons Zug am besten eig- nen. 2133.2/2134.2 - 14069 Seite 3/13 2. MOTIONEN (VORLAGEN NRN. 2133.1 - 14044 UND 2134.1 - Kantonsschule Zug sind zu stoppen. 2. Es ist eine Neubeurteilung der Mittelschulstandorte mit der bestehenden Kantonsschule Zug, des geplanten KGM Menzingen und Einbezug der neuen Variante 'Areal Röhrliberg' Mittelschulstandorte in die Planung und Evaluation einzubeziehen. Es sei wichtig, dass neben der bestehenden Kantons- schule Zug, dem Standort Ennetsee auch der Standort des kgm Menzingen berücksichtigt wer-
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2134.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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dauernden Marsch- halts wird zeigen, welche Standorte sich für die Mittelschulen des Kantons Zug am besten eig- nen. 2133.2/2134.2 - 14069 Seite 3/13 2. MOTIONEN (VORLAGEN NRN. 2133.1 - 14044 UND 2134.1 - Kantonsschule Zug sind zu stoppen. 2. Es ist eine Neubeurteilung der Mittelschulstandorte mit der bestehenden Kantonsschule Zug, des geplanten KGM Menzingen und Einbezug der neuen Variante 'Areal Röhrliberg' Mittelschulstandorte in die Planung und Evaluation einzubeziehen. Es sei wichtig, dass neben der bestehenden Kantons- schule Zug, dem Standort Ennetsee auch der Standort des kgm Menzingen berücksichtigt wer-
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2134.1 - Motionstext
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Kantonschule Zug sind zu stoppen. 2. Es ist eine Neubeurteilung der Mittelschulstandorte mit der bestehenden Kantonsschule Zug, des geplanten Standortes KGM Menzingen und Einbezug der neuen Variante „Areal tandorte in die Planungen und in die Evaluation einzubeziehen. Es ist wichtig, dass neben der bestehenden Kantonsschule Zug, dem Standort Ennetsee auch der Standort des KGM Menzingen berück- sichtigt wird
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2150.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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entsprechenden Zusatzbusse oder Zusatzzüge bei einer öffentlich konzessionierten Transportunternehmung bestellt werden, damit die Qualität für die Benutzerinnen und Benutzer gewährleistet ist (Abs. 1 Bst. a-c) allgemeine Transport- pflicht bzw. Tarifpflicht besteht. Im Rahmen des Tarifverbunds können zwar bestehende Leistungen im öffentlichen Bus- und Bahnverkehr den Besuchenden von Grossanlässen (teilweise zu (Teil-)Erheblicherklärung am 3. Mai 2012 grossmehrheitlich zu. 3. Gesetzliche Regelung Wie erwähnt, besteht heute keine gesetzliche Grundlage zur Umsetzung des erheblich erklär- ten Motionsanliegens. Eine
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2150.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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Vorlage Nr. 2150.3 Laufnummer 14127 Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge des Kantons an die Veranstalter von Grossanlässen für die Kosten von Extrabussen und Extrazügen Bericht und Antrag der Komm
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2150.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 2150.4 Laufnummer 14141 Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge des Kantons an die Veranstalter von Grossanlässen für die Kosten von Extrabussen und Extrazügen Bericht und Antrag der Staa