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2187.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Grundlage geschaffen werden. Weitere gesetzliche Regelungen bezüglich der Nutzung des Untergrunds bestehen nicht, in s- besondere auch nicht bezüglich der Geothermie. 3. Die Motionsanliegen Die Konkordatskantone Gebiet des Kantons Zug aus geologischer Sicht für die Nutzung der Tiefengeothermie eignet. 2.2 Bestehende gesetzliche Regelung Gemäss Art. 667 Abs. 1 ZGB erstreckt sich das Eigentum nach oben und unten kantonalen Recht und reicht nur soweit, wie es im kantonalen Recht vorbehalten wurde. Im Kanton Zug besteht diese formelle gesetzliche Grundlage in § 89 Abs. 1 EG ZGB (BGS 211.1) mit dem Bergwerkregal: Das
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2188.1 - Interpellationstext
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Personen oder zur Beurteilung der Erwerbstätigkeit von Pauschalbesteue r- ten. Denn diese Art der Besteuerung ist an die Tatsache geknüpft, dass in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Genannte einen Lebensmittelpunkt resp. Absicht des dauernden Aufenthaltes in Zug haben kann? 4. Ist die Besteuerung nach dem Aufwand (Pauschalbesteuerung) nur an den fo rmalen Wohnsitz geknüpft oder ist diese mit grossen Stil Wertschriftenhandel betreiben, als „nicht erwerbstätig“ qualifiziert werden , damit die Besteuerung nach dem Aufwand zur Anwendung kommen könnte? 300/mb
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2093.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Trägerkan- tone über die Modalitäten des Austritts bzw. der Aufhebung der Vereinbarung. Dabei ist den bestehenden Verpflichtungen und den Anteilen der von den Kantonen eingebrachten Güter Rechnung zu tragen. Art trägt im Rahmen der Vorgaben des Konkordats- rats die strategische Führungsverantwortung. 2 Er besteht aus fünf bis neun Mitgliedern und setzt sich zusammen aus Persönlichkeiten aus Gesellschaft, Bildung Fachhochschulrat dem Konkordatsrat ausserordentliche Beiträge. Art. 31 Eigenkapital 1 Das Eigenkapital besteht aus einer Pflichtreserve und einer freien Re- serve. 2 Die Pflichtreserve darf nur zur Deckung von
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2093.2 - Antrag des Regierungsrates
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Trägerkan- tone über dieModalitäten desAustritts bzw. derAufhebung derVereinbarung. Dabei ist den bestehenden Verpflichtungen und den Anteilen der von den Kantonen eingebrachten Güter Rechnung zu tragen. Art trägt im Rahmen der Vorgaben des Konkordats- rats die strategische Führungsverantwortung. 2 Er besteht aus fünf bis neun Mitgliedern und setzt sich zusammen aus Persönlichkeiten aus Gesellschaft, Bildung Fachhochschulrat dem Konkordatsrat ausserordentliche Beiträge. Art. 31 Eigenkapital 1 Das Eigenkapital besteht aus einer Pflichtreserve und einer freien Re- serve. 2 Die Pflichtreserve darf nur zur Deckung von
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2101.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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Kantons ist die Transparenz sehr gut er- sichtlich. Durch die Koordinationsstelle sind die Angebote bestens vernetzt. Durch diese Ver- netzung ist auch gewährleistet, dass das Legislaturziel 2010 bis 2014
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2109.1c - Beilage 3
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eläge Asphaltbelag Hof als Ergänzung bestehender Belag, bei: - Anlieferung / Abbruchobjekt - Ostumfahrung Hauptgebäude, mit Gefälle Randabschlüsse analog bestehnde Hartbeläge, versetzt gemäss VSS-Normen soweit nötig für Baugrube Rückbau zur Entsorgung: - bestehendes Entsorgungsgebäude inkl. Tragstruktur und Fundamentplatte Maueraus- / durchbrüche bestehende Umfassungsmauern: - bei neuer LKW Anlieferung - durch Verbindungsbau bis in bestehende SW-Kanalisation Hauptbau geführt siehe Detailbeschrieb Sanitäringenieur C 1.1.2 Rinnen Bodenroste in Edelstahl im Laugenraum bestehend aus Flachwanne mit senkrechtem
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2109.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
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der Arbeitsplätze innerhalb der bestehenden Anlage Die Kommission setzte sich mit der Frage auseinander, ob die Arbeitsplätze auch ohne Neubau innerhalb der bestehenden Anlage realisiert werden könnten Gebäude innerhalb der erweiterten Si- cherheitszone zusammengelegt werden. Mit der Verlegung kann das bestehende grosse Fluchtrisiko eines oder mehrerer Eingewiesenen um ein Vielfaches reduziert werden. Zudem behandelt. Im Vorfeld der Debatte nahm die Kommission einen Augenschein vor und besichtigte die bestehende Ablaugerei, den geplanten neuen Standort sowie die Produkti- onsbetriebe der Strafanstalt. Von
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2131.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Schulkomplex nur auf der Ebene 2 gegen Süden etwas vergrössert. Die bestehenden Bauten Ost und West sollen als Wohnbauten weiterhin bestehen bleiben. Die drei Baukörper bilden einen geschütz- ten Innenhof der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege (GKP) Ende 2011 steht für das IBA und das ABA ein bestens geeigneter Standort zur Verfügung, der zudem Synergien mit der benachbarten WMS/FMS und dem SBA auf dem Aussen- sportplatz bestimmt. Die Lastabtragung erfolgt über den bestehenden Stützenraster der Einstellhalle, wobei die bestehenden Stützen ersetzt und eine zusätzliche Funda- tion erstellt werden müssen
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2129.4 - Bericht und Antrag der Kommission
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Dabei könne auf dem bestehenden ZFA, wie er heute bestehe, aufgebaut werden. Es müsse aber mehr in Frage ge- stellt werden, als dies bei dessen Einführung der Fall gewesen sei. Es bestehe heute das Po - tenzial bei einer Umsetzung des kantonsrätlichen Auftrages vom 30. Januar 2014 hätte eine Inkraftsetzung im besten Fall auf den 1. Januar 2016, wahrscheinlicher aber eher auf den 1. Januar 2017 erfolgen können. Bei also des Finanzausgleichs, wünschten. Im Rahmen des Projekts «ZFA Reform 2018» sollen keine Tabus bestehen bezüglich möglicher Änderungen und Anpassungen des ZFA im weiteren Sinn, also betreffend den Fi
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2129.2b - Zusatzbericht zu "Variante 20" vom 3. August 2012
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80% (+7%) 64% 59% 4'324 4'538 -28 Total Es hat sich gezeigt, dass die Beitragszahlungen gemäss bestehendem Modell nur bei einer von vier Gebergemeinden (2012) bzw. bei zwei der drei Gebergemeinden (2013) und Normsteuerfuss von 80 Prozent 1.1.1 Varianten-Beschrieb Die Variante 20.1 basiert auf dem bestehenden Modell mit einem Normsteuerfuss von 80 Prozent. Neu werden allerdings die Beiträge der Gebergemeinden hrieb Die Variante 20.2 ist weitgehend identisch mit der Variante 20.1. Der einzige Unterschied besteht darin, dass bei Variante 20.2 nebst der Obergrenze auch der Normsteuerfuss im Gegensatz zum heutigen