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2131.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Schulkomplex nur auf der Ebene 2 gegen Süden etwas vergrössert. Die bestehenden Bauten Ost und West sollen als Wohnbauten weiterhin bestehen bleiben. Die drei Baukörper bilden einen geschütz- ten Innenhof der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege (GKP) Ende 2011 steht für das IBA und das ABA ein bestens geeigneter Standort zur Verfügung, der zudem Synergien mit der benachbarten WMS/FMS und dem SBA auf dem Aussen- sportplatz bestimmt. Die Lastabtragung erfolgt über den bestehenden Stützenraster der Einstellhalle, wobei die bestehenden Stützen ersetzt und eine zusätzliche Funda- tion erstellt werden müssen
2129.4 - Bericht und Antrag der Kommission
Dabei könne auf dem bestehenden ZFA, wie er heute bestehe, aufgebaut werden. Es müsse aber mehr in Frage ge- stellt werden, als dies bei dessen Einführung der Fall gewesen sei. Es bestehe heute das Po - tenzial bei einer Umsetzung des kantonsrätlichen Auftrages vom 30. Januar 2014 hätte eine Inkraftsetzung im besten Fall auf den 1. Januar 2016, wahrscheinlicher aber eher auf den 1. Januar 2017 erfolgen können. Bei also des Finanzausgleichs, wünschten. Im Rahmen des Projekts «ZFA Reform 2018» sollen keine Tabus bestehen bezüglich möglicher Änderungen und Anpassungen des ZFA im weiteren Sinn, also betreffend den Fi
2129.2b - Zusatzbericht zu "Variante 20" vom 3. August 2012
80% (+7%) 64% 59% 4'324 4'538 -28 Total Es hat sich gezeigt, dass die Beitragszahlungen gemäss bestehendem Modell nur bei einer von vier Gebergemeinden (2012) bzw. bei zwei der drei Gebergemeinden (2013) und Normsteuerfuss von 80 Prozent 1.1.1 Varianten-Beschrieb Die Variante 20.1 basiert auf dem bestehenden Modell mit einem Normsteuerfuss von 80 Prozent. Neu werden allerdings die Beiträge der Gebergemeinden hrieb Die Variante 20.2 ist weitgehend identisch mit der Variante 20.1. Der einzige Unterschied besteht darin, dass bei Variante 20.2 nebst der Obergrenze auch der Normsteuerfuss im Gegensatz zum heutigen
2163.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Abschnitt Talacher–Zug bestens bewährt. 2163.1 - 14108 Seite 5/15 Die Bankettbreite beträgt generell 1.00 m ab Strassenrand bzw. 0.50 m ab Hinterkante des Fussweges. Entlang von bestehenden Kunstbauten beträgt Laubaukurve wird rückgebaut und die Fläche aufgeforstet - der bestehende Amphibienschutz beidseitig der Kantonsstrasse wird erneuert - der bestehender Wildtierkorridor wird aufgewertet - die Stützkonstruktionen Sowohl die horizontale als auch die vertikale Linienführung richten sich nach der bestehenden Strassenführung. Bestehende Mängel wie ungenügende Sichtweiten, enge Kurvenradien, kurze Elementlängen, Unst
2163.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Datenmaterial zu Verkehrsströmen zu verfügen. Dazu bestehe auch ein kantonales Konzept. Der Baudirektor versichert schliesslich, dass die bestehenden Parkplätze entlang der Sihl, ent- gegen der ursprünglichen
2162.2 - Antwort des Regierungsrates
versicherer ist hingegen nicht möglich. Denn einerseits fehlt die gesetzliche Grundlage, ande- rerseits bestehen für die Daten der Versicherten − zusätzlich zu den generellen Datenschutz- vorschriften − spezi
2165.14 - Ablauf der Referendumsfrist: 8. April 2014
so weit be- kanntgeben, als es zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Das Amts- geheimnis besteht nach Beendigung des Dienstverhältnisses weiter. 2 Zur Mitteilung geheim zu haltender Tatsachen und
2165.15 - Ablauf der Referendumsfrist: 8. April 2014
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 907) [M14] Ablauf der Referendumsfrist: 8. April 2014; Vorlage Nr. 2165.15 (Laufnummer 14568) Polizeigesetz (Polizeiliche Massnahmen) Änderung vom 30. Januar 2014 Von
2167.1 - Antwort des Regierungsrates
würde eine solche Struktur deshalb nicht in Frage kommen, weil ein vollständiger Verzicht auf Besteuerung zugunsten eines anderen Staates unter dem Stichwort «tatsächliche Leitung» nur dann erfolgt, wenn
2170.13 - Antrag von Thomas Lötscher zur 2. Lesung
Lesbarkeit der Verfassung jedoch äusserst die n- lich. Eigentlich wäre das derzeit im Kanton Zug bestehende Proporzwahlverfahren für den Kanton s- rat das ideale Wahlverfahren. Da das Bundesgericht in a

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