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2163.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Abschnitt Talacher–Zug bestens bewährt. 2163.1 - 14108 Seite 5/15 Die Bankettbreite beträgt generell 1.00 m ab Strassenrand bzw. 0.50 m ab Hinterkante des Fussweges. Entlang von bestehenden Kunstbauten beträgt Laubaukurve wird rückgebaut und die Fläche aufgeforstet - der bestehende Amphibienschutz beidseitig der Kantonsstrasse wird erneuert - der bestehender Wildtierkorridor wird aufgewertet - die Stützkonstruktionen Sowohl die horizontale als auch die vertikale Linienführung richten sich nach der bestehenden Strassenführung. Bestehende Mängel wie ungenügende Sichtweiten, enge Kurvenradien, kurze Elementlängen, Unst
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2163.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Datenmaterial zu Verkehrsströmen zu verfügen. Dazu bestehe auch ein kantonales Konzept. Der Baudirektor versichert schliesslich, dass die bestehenden Parkplätze entlang der Sihl, ent- gegen der ursprünglichen
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2162.2 - Antwort des Regierungsrates
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versicherer ist hingegen nicht möglich. Denn einerseits fehlt die gesetzliche Grundlage, ande- rerseits bestehen für die Daten der Versicherten − zusätzlich zu den generellen Datenschutz- vorschriften − spezi
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2165.14 - Ablauf der Referendumsfrist: 8. April 2014
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so weit be- kanntgeben, als es zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Das Amts- geheimnis besteht nach Beendigung des Dienstverhältnisses weiter. 2 Zur Mitteilung geheim zu haltender Tatsachen und
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2165.15 - Ablauf der Referendumsfrist: 8. April 2014
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Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 907) [M14] Ablauf der Referendumsfrist: 8. April 2014; Vorlage Nr. 2165.15 (Laufnummer 14568) Polizeigesetz (Polizeiliche Massnahmen) Änderung vom 30. Januar 2014 Von
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2167.1 - Antwort des Regierungsrates
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würde eine solche Struktur deshalb nicht in Frage kommen, weil ein vollständiger Verzicht auf Besteuerung zugunsten eines anderen Staates unter dem Stichwort «tatsächliche Leitung» nur dann erfolgt, wenn
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2170.13 - Antrag von Thomas Lötscher zur 2. Lesung
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Lesbarkeit der Verfassung jedoch äusserst die n- lich. Eigentlich wäre das derzeit im Kanton Zug bestehende Proporzwahlverfahren für den Kanton s- rat das ideale Wahlverfahren. Da das Bundesgericht in a
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2170.12a - Synopse 1
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folgt geändert: § 38 1 Die gesetzgebende und aufsehende Gewalt übt der Kantonsrat aus. Derselbe besteht aus 80 Mitgliedern. 2 Die Gesamterneuerungswahlen des Kantonsrates richten sich nach dem Grundsatz
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2170.16a - Volksabstimmung am 22. September 2013, Variante A
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(neu), Abs. 4 (neu) 1 Die gesetzgebende und aufsehende Gewalt übt der Kantonsrat aus. Dersel- be besteht aus 80 Mitgliedern. 2 Die Gesamterneuerungswahlen des Kantonsrats richten sich nach dem Grundsatz
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2170.10 - Antrag von Eugen Meienberg zur 2. Lesung
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Januar 1894 (BGS 111.1) 1 Die gesetzgebende und aufsehende Gewalt übt der Kantonsrat aus. Derselbe besteht aus 80 Mitgliedern. 2 Die Gesamterneuerungswahlen des Kantonsrates richten sich nach dem Grundsatz