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2163.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Abschnitt Talacher–Zug bestens bewährt. 2163.1 - 14108 Seite 5/15 Die Bankettbreite beträgt generell 1.00 m ab Strassenrand bzw. 0.50 m ab Hinterkante des Fussweges. Entlang von bestehenden Kunstbauten beträgt Laubaukurve wird rückgebaut und die Fläche aufgeforstet - der bestehende Amphibienschutz beidseitig der Kantonsstrasse wird erneuert - der bestehender Wildtierkorridor wird aufgewertet - die Stützkonstruktionen Sowohl die horizontale als auch die vertikale Linienführung richten sich nach der bestehenden Strassenführung. Bestehende Mängel wie ungenügende Sichtweiten, enge Kurvenradien, kurze Elementlängen, Unst
2163.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Datenmaterial zu Verkehrsströmen zu verfügen. Dazu bestehe auch ein kantonales Konzept. Der Baudirektor versichert schliesslich, dass die bestehenden Parkplätze entlang der Sihl, ent- gegen der ursprünglichen
2162.2 - Antwort des Regierungsrates
versicherer ist hingegen nicht möglich. Denn einerseits fehlt die gesetzliche Grundlage, ande- rerseits bestehen für die Daten der Versicherten − zusätzlich zu den generellen Datenschutz- vorschriften − spezi
2165.14 - Ablauf der Referendumsfrist: 8. April 2014
so weit be- kanntgeben, als es zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Das Amts- geheimnis besteht nach Beendigung des Dienstverhältnisses weiter. 2 Zur Mitteilung geheim zu haltender Tatsachen und
2165.15 - Ablauf der Referendumsfrist: 8. April 2014
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 907) [M14] Ablauf der Referendumsfrist: 8. April 2014; Vorlage Nr. 2165.15 (Laufnummer 14568) Polizeigesetz (Polizeiliche Massnahmen) Änderung vom 30. Januar 2014 Von
2167.1 - Antwort des Regierungsrates
würde eine solche Struktur deshalb nicht in Frage kommen, weil ein vollständiger Verzicht auf Besteuerung zugunsten eines anderen Staates unter dem Stichwort «tatsächliche Leitung» nur dann erfolgt, wenn
2170.13 - Antrag von Thomas Lötscher zur 2. Lesung
Lesbarkeit der Verfassung jedoch äusserst die n- lich. Eigentlich wäre das derzeit im Kanton Zug bestehende Proporzwahlverfahren für den Kanton s- rat das ideale Wahlverfahren. Da das Bundesgericht in a
2170.12a - Synopse 1
folgt geändert: § 38 1 Die gesetzgebende und aufsehende Gewalt übt der Kantonsrat aus. Derselbe besteht aus 80 Mitgliedern. 2 Die Gesamterneuerungswahlen des Kantonsrates richten sich nach dem Grundsatz
2170.16a - Volksabstimmung am 22. September 2013, Variante A
(neu), Abs. 4 (neu) 1 Die gesetzgebende und aufsehende Gewalt übt der Kantonsrat aus. Dersel- be besteht aus 80 Mitgliedern. 2 Die Gesamterneuerungswahlen des Kantonsrats richten sich nach dem Grundsatz
2170.10 - Antrag von Eugen Meienberg zur 2. Lesung
Januar 1894 (BGS 111.1) 1 Die gesetzgebende und aufsehende Gewalt übt der Kantonsrat aus. Derselbe besteht aus 80 Mitgliedern. 2 Die Gesamterneuerungswahlen des Kantonsrates richten sich nach dem Grundsatz

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