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2226.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
gegeneinander ausgespielt werden. Der Zugang besteht nur hinsichtlich bestehender Dokumente; die Verwaltung ist nicht gehalten, neue Dokumente zu verfassen oder bestehende Dokumente zu übersetzen, und Dokumente Pläne, Ton- und Bildaufzeichnungen, Unterlagen von Projekt- und Arbeitsgruppen, Unterlagen im Bestellprozess im öffentlichen Ver- kehr, insbesondere auch Dokumente auf elektronischen Datenträgern (virtuelle die Unterstellung unter das Öffentlichkeits- prinzip ab. Die Ablehnung wird damit begründet, es bestehe keine Notwendigkeit für den Erlass eines solchen Gesetzes. Die Transparenz sei bereits heute sic
2226.3a - Synopse
oder deren Organ sie sind. 2 Ausstandspflichtig sind auch die gesetzlichen oder rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter der in Abs. 1 genannten Personen. 3 Die Ausstandspflicht der Mitglieder des Grossen abgewartet werden kann. Das Geschäft ist unverzüglich dem Regierungsrat zum Entscheid zu unterbreiten. 3 Bestehen Verdachtsgründe für strafbare Handlungen, erstattet der Regierungs- - 33 - [M09] Antrag des Reg allfälliger Nutzen darf nur ausgerichtet werden, soweit entsprechende Erträ- ge vorhanden sind. Die bestehenden Realnutzungsrechte bleiben gewahrt. 3 Eine unentgeltliche Abtretung von Grundeigentum oder Gru
1455.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
delegiert wird. Die Probleme sollen dort gelöst werden, wo sie auftauchen, von denen, die sie am besten kennen, auf eine Weise, die beweglicher ist als zentrale Vorgaben. Auch die öffentliche Schule hat über die Volksschulbildung in Kraft getreten. Auf dem Hintergrund dieses total revidierten Gesetzes bestehen gute Rahmenbedingungen zur Entwicklung von Schulen mit Profil im Kanton Luzern. Aufgaben und Zuständig- September 1990 hat jede Ge- meinde ein Schulrektorat zu führen. Im Gegensatz zu anderen Kantonen bestehen im Kanton Zug deshalb schon seit längerer Zeit sogenannte „geleitete Schulen“. Der Kernbereich 3
1458.1 - Interpellationstext
klein gehalten werden?). Ein Standort, der innerhalb der aktuellen Bauzonen liegt und die Existenz bestehender landwirtschaftlicher Betriebe nicht gefähr- det. 5) Teilt die Regierung die Auffassung der Int
1483.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
angekauften Lehrmittel werden im kantonalen Lehrmitteldepot gelagert und den Gemeinden gemäss ihren Bestellungen bereit gestellt. Weder für diese kantonale Dienstleistung noch für die einzelnen Lehrmittel wird Finanzausgleich ......................................................................18 4.1 Bestehender innerkantonaler Finanzausgleich.........................................18 4.2 Neuer innerkantonaler . 16 1483.1 - 12214 17 1483.1 - 12214 18 1483.1 - 12214 4 Innerkantonaler Finanzausgleich 4.1 Bestehender innerkantonaler Finanzausgleich Der aktuell gültige Finanzausgleich ist als Einnahmenausgleich
1377.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
interkantonalen Vereinbarung. 1377.1 - 11840 5 Die Vereinbarung enthält keine Bestimmungen zur Besteuerung der Lotteriegewinne. Auf Bundesebene werden jedoch die notwendigen Gesetzesänderungen für den Wechsel Die Bestimmungen des neu formulierten bisherigen § 4 Abs. 2 reichen aus. Entspre- chend ist der bestehende Vorbehalt auf die neue interkantonale Vereinbarung aus- zudehnen (neuer einziger Absatz von § 4 Bundesrat vor, dass die Kantone auf freiwilliger Basis mit einer inter- kantonalen Vereinbarung die bestehenden Mängel im Lotteriewesen beheben. In dieser Vereinbarung würden die Bewilligungsverfahren und die
1410.2 - Antwort des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1410.2 (Laufnummer 12330) INTERPELLATION VON RUDOLF BALSIGER UND LEO GRANZIOL BETREFFEND BUSSPUREN FÜR TAXIS (VORLAGE NR.1410.1 - 11953) ANTWORT DES REGIERUNGSRATES VOM 13. MÄRZ
1414.2 - Antwort des Regierungsrates
ericht etwa sechs Beschwerden als mutwillig qualifi- ziert und entsprechende Kosten erhoben. Die beste Massnahme zur Bekämpfung von missbräuchlich ergriffenen Rechtsmitteln ist jedoch deren rasche Erledigung 103 OG. Ein Blick in die nahe Zukunft zeigt, dass die Kantone ihre Legitimationsvor- schriften am besten an die Regelungen im Bund anpassen sollten. Am 1. Januar 2007 tritt das neue Bundesgerichtsgesetz Rechtsfragen einschliesslich der Frage der Ermessensüber- schreitung und des Ermessensmissbrauchs bestehen und wo die reine Ermessens- ausübung anfängt. Für die Speditivität eines Verfahrens wäre damit nichts
1422.1 - Interpellationstext
die zuständige kantonale Stelle instruiert, sich dieser Sorgen anzunehmen? 3. Mit dem Ausbau bestehender und der Entwicklung neuer Techniken im Mobil- funkbereich zeichnet sich eine Flut von neuen Antennen
1480.2 - Antwort des Regierungsrates
Zweiradverkehr freigegeben werden Ausserdem sind diverse Ergänzungen von Signalisationen auf bereits bestehenden öffentlichen Strassen und Wegen in Vorbereitung und sollen 2007/2008 fertiggestellt werden. 2. integriert worden sind bzw. für die 1. Teilergänzung der Stadtbahn aufgenommen werden. Sämtliche bestehenden Stadtbahnhaltestellen sind heute schon entweder direkt an das kantonale Radstreckennetz angeschlossen

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