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2194.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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melden sich in der Regel genügend qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber. Gewisse Schwierigkeiten bestehen bei speziellen Anforderungen und zum Teil im Kaderbereich des Hoch- und Tiefbaus wegen der zurzeit tung und Erfahrung und erfüllt somit die Grundanforderungen an ein zeitgemässes Lohnsys- tem. Das bestehende Klassensystem mit Lohnklassen und Lohnstufen hat sich im Kanton Zug, wie bei den meisten Arbeitgebern Bestimmungen ins Personalgesetz würde zwar ge- gen das Gebot verstossen, den Regelungsinhalt eines bestehenden Erlasses nicht ohne Not in einer anderen generell-abstrakten Norm zu wiederholen. Dennoch stellen
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2108.04a - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat, Voll-Synopse
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Rechts- pflege die Bestellung eines Rechtsbeistandes verbunden werden, wenn es zur Wahrung der Rechte der Partei notwendig ist. 3 Der Rechtsbeistand hat gegenüber der ihn bestellenden Behörde Anspruch auf oder deren Organ sie sind. 2 Ausstandspflichtig sind auch die gesetzlichen oder rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter der in Abs. 1 genannten Personen. 3 Die Ausstandspflicht der Mitglieder des Grossen 1999–2002 kommt das neue Recht zur Anwendung. b) Das am 31. Dezember 1998 vorhandene Sparguthaben, bestehend aus den eingebrachten Freizügigkeitsleistungen, den Eintrittsleistungen des Kantons, den freiwilligen
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2103.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Süden, Verzicht auf zweiseitigen Anschluss Ägeristrasse, ausgewogene Auslas- tung der Tunnelarme, beste Kostenwirksamkeit im Vergleich zu den anderen Varianten. Als Nachteil muss die Nähe des Portals Ä
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2103.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
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Vorlage Nr. 2103.3 Laufnummer 13971 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredites für die Erarbeitung des Generellen Projektes des Stadttunnels Zug Bericht und Antrag der Kommission fü
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2103.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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regierungsrätlichen Berichtes ist zu entnehmen, dass die Variante U65 mit dem unterirdischen Kreisel das beste Verhältnis zwischen Kosten und Wirksamkeit aufweist (je steiler die Kurve desto besser das Verhältnis)
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2170.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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rat im Sinne einer absolut gerec h- ten Sitzverteilung auf diese Regelung verzichten möchte. Es bestehe jedoch keinerlei Notwe n- digkeit dazu und es gebe gute Gründe, sie beizubehalten. Es entspreche Vorlage Nr. 2170.1 - 14129 kreis und 3% auf das Gebiet des Kantons Zug. Ohne ein entsprechendes Quorum bestehe die Gefahr der Zersplitterung der politischen Kräfte sowie die Gefahr der Ineffizie nz. Mit dem neu- des Wahlmaterials (zweitletzter Dienstag vor den Wahlen) liege zu knapp vor dem Wahlsonntag. Zudem bestehe anfangs Oktober das Ferienproblem. Die SP er- achtet es ebenfalls als äusserst ungünstig, wenn die
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2073.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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30. April 1992, BGS 122.7) vorliege, um Integrationsmassnahmen finanziell zu unterstüt- zen. Es bestehe zwar die Verordnung über die Kommission für Integrationsfragen und gegen Rassismus vom 8. August spezifische Integrationsförderung dient auch dazu, Lücken der Regelstrukturen zu schliessen. Diese bestehen namentlich dort, wo die Voraussetzungen zum Zugang zu den Regelstrukturen nicht gegeben sind (z insbesondere über ihre Rechte und Pflichten (Abs. 1). • Ausländerinnen und Ausländer werden auf bestehende Angebote zur Integrationsförderung hingewiesen (Abs. 2). • Sie informieren die Bevölkerung über
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2226.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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gegeneinander ausgespielt werden. Der Zugang besteht nur hinsichtlich bestehender Dokumente; die Verwaltung ist nicht gehalten, neue Dokumente zu verfassen oder bestehende Dokumente zu übersetzen, und Dokumente Pläne, Ton- und Bildaufzeichnungen, Unterlagen von Projekt- und Arbeitsgruppen, Unterlagen im Bestellprozess im öffentlichen Ver- kehr, insbesondere auch Dokumente auf elektronischen Datenträgern (virtuelle die Unterstellung unter das Öffentlichkeits- prinzip ab. Die Ablehnung wird damit begründet, es bestehe keine Notwendigkeit für den Erlass eines solchen Gesetzes. Die Transparenz sei bereits heute sic
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2226.3a - Synopse
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oder deren Organ sie sind. 2 Ausstandspflichtig sind auch die gesetzlichen oder rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter der in Abs. 1 genannten Personen. 3 Die Ausstandspflicht der Mitglieder des Grossen abgewartet werden kann. Das Geschäft ist unverzüglich dem Regierungsrat zum Entscheid zu unterbreiten. 3 Bestehen Verdachtsgründe für strafbare Handlungen, erstattet der Regierungs- - 33 - [M09] Antrag des Reg allfälliger Nutzen darf nur ausgerichtet werden, soweit entsprechende Erträ- ge vorhanden sind. Die bestehenden Realnutzungsrechte bleiben gewahrt. 3 Eine unentgeltliche Abtretung von Grundeigentum oder Gru
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1455.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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delegiert wird. Die Probleme sollen dort gelöst werden, wo sie auftauchen, von denen, die sie am besten kennen, auf eine Weise, die beweglicher ist als zentrale Vorgaben. Auch die öffentliche Schule hat über die Volksschulbildung in Kraft getreten. Auf dem Hintergrund dieses total revidierten Gesetzes bestehen gute Rahmenbedingungen zur Entwicklung von Schulen mit Profil im Kanton Luzern. Aufgaben und Zuständig- September 1990 hat jede Ge- meinde ein Schulrektorat zu führen. Im Gegensatz zu anderen Kantonen bestehen im Kanton Zug deshalb schon seit längerer Zeit sogenannte „geleitete Schulen“. Der Kernbereich 3