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2176.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Paragraph 72 PBG ermöglicht im Rahmen der Bestandesgarantie je- doch auch gewisse Änderungen der bestehenden Gebäude über das Mass hinaus, so wegen Wärmedämmung als Erleichterung von Grenz-, Gebäudeabstands- September 2010, ist zu en t- nehmen, dass den Kantonen ein Auftrag zur Gesetzgebung betreffend die bestehenden G e- bäude, nicht aber betreffend Neubauten erteilt ist. Es geht um Erzeugung erneuerbarer Ener-
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2175.2 - Antwort des Regierungsrates
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Zürich und der Stadt Chur als Bestellerinnen und Besteller sowie der IBM Schweiz AG als Lieferantin. Die Beziehungen und Verhältnisse der sechs Bestellerinnen und Besteller wurden in der Ve r- einbarung mäss Schwellenwerten). 1.3. Kompetenzzentrum für submissionsrechtliche Fragen Bei der Baudirektion besteht ein Kompetenzzentrum für Fragen, an das sich die Direktionen und Gerichte bei Problemen oder Fragen
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2174.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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öffentlichen Aufgaben auf kantonaler Ebene durch die Staatswirtschaftskommission kontrolliert werden, besteht diesbezüglich weit weniger Transparenz auf Gemeindeebene. Die Steuerzahlenden haben jedoch auch auf
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2176.2 - Antrag des Regierungsrates
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Denkmäler nicht wesentlich beeinträchtigen. 10. Übergangs- und Schlussbestimmungen § 72 Abs. 4 4 Bestehende Gebäude, welche einen bundesrechtlich bestimmten Bau- standard3) erreichen, dürfen die von Grenz-
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2174.1 - Motionstext
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Erfüllung der öffentlichen Aufgaben auf kantonaler Ebene durch die Stawiko kontrolliert werden, besteht diesbezüglich weit weniger Transparenz auf Gemeindeebene. Der Steuerzahler hat jedoch auch auf G
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2191.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Parameter bei den Zulagen. Dieser Fehler sei ausschliesslich bei der Budgetierung aufgetreten und es bestehe keine Gefahr, dass die falsch budgetierten Beiträge auch tatsächlich ausbezahlt worden wären. Gemäss (Beschluss vom 19. Juni 2012) für die neue Berichterstattung festgelegt habe, dass die Direktionen bestehende Publika- tionen auf ihre Notwendigkeit prüfen müssen. Trotzdem sind auf dem Konto 3102.10 für
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2192.2 - Antrag des Regierungsrates
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14 Auflösung 1 Die Aufnahme sowie der Austritt einer angeschlossenen Institution haben für den bestehenden beziehungsweise für den verbleibenden Versicherten- bestand kostenneutral zu erfolgen. 2 Bei Auflösung beschliesst: I. 1. Allgemeine Bestimmungen § 1 Name und Zweck 1 Unter dem Namen «Zuger Pensionskasse» besteht eine öffentlich-rechtli- che Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. 2 Die Zuger Pensionskasse Experten für berufli- che Vorsorge bis maximal 2.0 Prozent erhöht werden. § 5 Staatsgarantie 1 Es besteht eine Staatsgarantie für folgende Leistungen, soweit sie aufgrund der Ausgangsdeckungsgrade gemäss
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2192.1a - Beilage 1
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g, der verschiedene voneinander unabhängige Ar- beitgebende angeschlossen sind. Zwischen diesen bestehen weder wirtschaftliche noch finanzielle Verbindungen. Sie teilen auch keine gemeinschaftliche In
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1527.8a - Beilage:Revisionsbericht
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Kantonsgrenze Zürich. 5 Finanzkontrolle Bericht Nr. 57a - 2019 15. Oktober 2019 6.2 Bst. g). Ebenso besteht ein RRB vom 13. August 20138, in dem ein Kostendach von Fr. 11 791 023.85 bewilligt wurde. Unsere
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1526.2 - Antwort des Regierungsrates
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Ausbreitung der Antibiotikaresistenz entgegenzuwirken? 6 1526.2 - 12466 Antwort: In den Zuger Kliniken besteht im Rahmen der Qualitätssicherung eine hohe Sensibi- lisierung betreffend der Anwendbarkeit von A Anwendung dieser Mittel die überwiegende Ursache der Entstehung von resistenten Krankheitskeimen. Es besteht zudem noch keine anerkannte Technik zur Reinigung von Spitalabwas- ser. Auch gibt es diesbezüglich