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1552.1 - Gedruckter Bericht
n Einsatz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurück- zuführen, wofür ihnen an dieser Stelle bestens zu danken ist. Im Berichtsjahr fanden überdies die Richterwahlen für die Amtsperiode 2007/ 2012 statt Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren engagierten Einsatz im Dienste der Zuger Rechtspflege seinen besten Dank aus. D Grafische Darstellung der Entwicklung der Geschäftslast in den Jahren 2002 – 2006 15 vielen Jahren ging eine Be- rufung gegen ein Urteil des Jugendanwalts gegen ein Kind ein. Pendenzen bestehen keine, da sämtliche Fälle erledigt werden konnten. 10 deren übereinstimmenden Aussagen zwar hoch
1553.1 - Gedruckter Bericht
2006: Fr. 91 629.– Die Anzahl der Gesuche um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege und um Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistandes belief sich 2005 auf 28 bzw. 2006 auf 41 Gesuche, wovon
1553.1a - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
Gericht. Die anhängigen Verfahren werden innert angemessener Frist und sachgerecht erledigt. Es bestehen auch keinerlei per- sonelle Probleme. 4. ANTRAG Die Justizprüfungskommission b e a n t r a g t
1561.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
drei aus dem Kanton Zug. 7 1561.1 - 12433 Zu weiteren Unternehmen, darunter vier aus dem Kanton Zug bestehen intensive Kontakte. Es konnten wie erwähnt fünf Start-up-Unternehmungen gegründet werden und das Know-how, das durch wissenschaftliche Tätigkeit und Forschung aufge- baut wird. Allerdings werden die bestehenden Angebote noch zu wenig genutzt. Die internationale Erfahrung zeigt: Dort wo sich Forschungszentren
1563.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
1563.1 - 12437 Strassenoberbau Zur Abklärung des bestehenden Belagsaufbaus wurde eine bau- und materialtechni- sche Zustandserfassung erstellt. Der bestehende Strassenoberbau ist nicht homo- gen. Die Ägeristrasse e Gutsch wird auch zukünftig über die bestehende Meteorleitung in den Vorfluter Arbach geleitet. Unterhalb der Einmündung Gutschweg ist vorgesehen, die bestehende Mischwas- serleitung in ein Trennsystem Ein- mündung Gutschweg die bestehende Mischwasserleitung in ein Trennsystem umzu- bauen. Die Kosten hierfür trägt die Stadt Zug. Signalisation und Markierung Das bestehende Verkehrsregime wird nicht geändert
1562.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
welt- weiter Praxisberatung. Die Studierenden gehen ebenfalls in Luzern zur Schule und sind in bestehende Klassen integriert. Dass der Kanton Glarus eine eigene Schule führen kann, basiert auf anderen eine eigene HFG zu verzichten und damit Hand zu bieten für einen sozial verträglichen Abbau der bestehenden Schule. Ganz wichtig bleibt die Vorausset- zung, dass Zuger Studierende auf Tertiärstufe im ACB-Bereich für Gesundheitsberufe zu Ende geht. Mit Blick auf die sich abzeichnende demografische Entwicklung besteht eine allgemeine Sorge um fehlende Fachpersonen in der Pflege im ACB-Bereich. Ein sich abzeichnender
1561.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
gemacht. Dank guter Konjunktur stellen die pri- vaten Firmen 2007 rund 5 Mio. zur Verfügung. Seit dem Bestehen des MCCS konn- ten rund 200 Arbeitsplätze im Bereich der Mikrotechnologie in der Zentralschweiz Firmengründungen konnten damit unterstützt werden. • Aus- und Weiterbildung für Jugendliche Es besteht eine intensive Zusammenarbeit mit Beruf Zug, welche dafür sorgt, dass der Berufsnachwuchs in einem geschaffen werden. Die Motivation des Kantons Zug zur Beteiligung an der Finanzierung des MCCS besteht in der Stärkung der Innovationskraft in einem zukunftsträchtigen Cluster im Bereich des 2. (prod
1508.2 - Antwort des Regierungsrates
oder zugezogenen Gesellschaften in einer ähnlichen Grössenordnung prozentual auf die genannten Besteuerungsarten aufteilen. Die Frage nach den Zuzügen aus anderen Kantonen lässt sich nicht im Detail be- antworten Gegenteil, die OECD hat in den Jahren 2000 bis 2006 umfangreiche weltweite Untersuchungen über die Besteuerungsregeln für Unternehmen durchge- führt und dabei auch die Schweiz einbezogen. Im Bericht vom September Steuerregime («harmful regime») mehr besteht. Die Holdingbesteuerung und ähnliche spezielle Besteuerungsregeln der Schweiz («holding company regime and similar preferential regimes») werden sogar ausdrücklich
1503.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
resultiert zwar für die Stelleninhaberin oder den Stelleninhaber eine Verkürzung der Arbeitszeit, doch bestehen bei diesen Formen der Arbeitsteilung wesentliche Unterschiede. Jobsha- ring bezeichnet ein Modell Während beim Jobsharing die Arbeitsverhält- nisse mehrerer Personen miteinander verbunden sind, bestehen für die teilzeitlich tä- tigen Mitarbeitenden jeweils eigene, von anderen Arbeitsverhältnissen rechtlich 2 der Personalverordnung einen Geburtsurlaub von zwei Tagen. In anderen kantonalen Verwaltungen bestehen folgende Regelungen: 14 1503.2 - 12349 Zürich: 3 Tage Appenzell Ausserrhoden: 1 Tag Bern: 2 Tage
1507.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Staatswirtschaftskommission anhören, soweit die dinglichen Rechte über- wiegend in Finanzvermögen bestehen (§ 35 Abs. 2 Bst. b FHG). Die Kosten für die Abgeltung dinglicher Rechte bei Massnahmen für den

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