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1507.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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irrtümlicherweise unterlassen worden ist. Der Regierungsrat beantragt jetzt die Verlängerung des bestehenden Rahmenkredites von 3 Mio. Franken bis Ende des Jahres 2009. Damit ist auch die nachträgliche G
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1517.1 - Interpellationstext
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die von der EU kritisierte Differenzierung in der Besteuerung von Gewinnen inländischer und ausländischer Herkunft been- det würde, indem die Besteuerung der Gewinne ausländischer Herkunft derje- nigen der EU-Recht er- laubte Inländerdiskriminierung darstellt, indem Gewinne inländischer Herkunft höher besteuert werden als solche ausländischer Herkunft? 2. Wie viele Unternehmungen würden dem Kanton Zug nach 1517.1 (Laufnummer 12326) INTERPELLATION VON STEPHAN SCHLEISS BETREFFEND DIFFERENZIERUNG IN DER BESTEUERUNG VON GEWINNEN INLÄNDISCHER UND AUSLÄNDISCHER HERKUNFT (ABSCHAFFUNG DER INLÄNDERDISKRIMINIERUNG IN
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1518.1 - Motionstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1518.1 (Laufnummer 12327) MOTION DER CVP-FRAKTION BETREFFEND KINDERZULAGEN FÜR SELBSTÄNDIGERWERBENDE VOM 9. MÄRZ 2007 Die CVP-Fraktion hat am 9. März 2007 folgende Motion einger
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1528.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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„Strukturelle Besoldungsrevision“ beendet. In der Motionsbeantwortung wurde aber darauf hingewiesen, es bestehe wegen der neuen Lehrerinnen- und Lehrerbildung ein Handlungsbedarf bei den Besoldungen der gemeindlichen und marktgerecht beurteilt werden kann. Aufgrund eines Vergleichs mit anderen Kantonen (Anhang I) besteht kein Anlass für eine generelle Gehaltsanpassung. Dabei ist allerdings zu beachten, dass in den ein- der Kindergartenbesoldungen um eine Gehaltsklasse, etwa im Rahmen anderer verglichenen Kantone. Es besteht also in unserem Kanton betref- fend Rechtsgleichheit kein Handlungsbedarf für Neueinreihungen, soweit
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1527.4 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
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Unterfeld und dem Knoten Grindel sowie zwischen dem Knoten Grindel und dem Blegiwäldli einen Ausbau bestehender Strassen von 500 m bzw. 1'000 m vor, während vom Blegiwäldli bis zum Anschluss nördlich von Bibersee zurückzu- führen, dass für einmal per Saldo kein Neubau von Strassen, sondern gar ein Rückbau bestehender Strassen stattfindet, dass das Projekt zu einer Entlastung von Wohngebieten führt, dass der Verkehr Barriere. Dieser Niveauübergang wurde 1960 durch die etwas weiter nördlich gelegene, bis heute bestehende Überführung ersetzt. Mit dem Bau der Umfahrung Steinhausen zwischen Augasse und Unterfeld wurde
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1527.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Unterfeld und dem Knoten Grindel sowie zwischen dem Knoten Grindel und dem Blegiwäldli einen Ausbau bestehender Strassen vor. Zusätzlich soll vom Blegiwäldli bis zum Anschluss nördlich von Bibersee ein Stra mit der Kommission für Tiefbauten einig, dass der jetzt beantragte Kreditrahmen trotz der noch bestehenden Unsicherheiten beim Landerwerb nicht erhöht werden soll. Im Objektkredit von 30.3 Mio. Franken zuzustimmen; 3.2 einstimmig, die Motion von Heinz Tännler vom 29. April 1996 betreffend Aus- bau der bestehenden Schwertransportpiste zwischen dem Knoten Grindel bis zur Abzweigung nach dem Blegiwäldli sowie
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1527.9 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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rechtzeitig erkannt und festgehalten. Mit Beschluss vom 13. August 2013 hat der Regierungsrat den bestehenden Auftrag und das Kostendach von Los 2 von ursprünglich 10,2 Millionen auf 11,8 Millionen Franken
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1540.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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unterstützen deshalb die Trägerschaften auch finan- ziell bei der Erneuerung und Erweiterung bestehender Schulanlagen. Die Schweizer Schule Singapore, für die der Kanton Zug 1967 das Patronat übernommen sowie an das Schulmobiliar und die Lehrmittel werden dagegen keine Bun- desbeiträge gewährt. Heute bestehen im Ausland 16 anerkannte Schweizer Schulen, nämlich sechs in Europa (Barcelona, Madrid, Bergamo gekannten Wachstum befindet und nicht mehr genügend Schulräumlichkeiten zur Verfügung stehen. Die bestehende Infrastruktur ist lediglich auf 180 Schülerinnen und Schüler ausgerichtet. Alle zur Verfügung stehenden
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1499.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Ziffer 3.2.2. Der obligatorische Besuch der Musikalischen Grundschule würde faktisch den bereits bestehenden Unterricht im Fach Musik, der durch einen Lehrplan verbindlich geregelt ist, konkurrenzieren bzw die Musikalische Grundschule. 4. Haltung des Regierungsrates Das Angebot der heutigen Musikschulen besteht aus der Musikalischen Grundschulung, dem Instrumental- und Vokalunterricht und dem Ensembleunterricht gibt weder Probleme in der Zusammenarbeit der gemeindlichen Schu- len mit den Musikschulen, noch besteht Handlungsbedarf bei der Qualitätssicherung. Die gesetzliche Verankerung der obligatorischen Führung
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1501.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Argumente 5. Zu den weiteren Fragestellungen der Motion 6. Antrag 1. Das Wichtigste in Kürze Es bestehen zahlreiche Gründe, die für oder gegen eine Aufhebung der Bürgergemeinden sprechen. Der Regierungsrat Trotz dieser gesetzlichen Ermächtigung zur Vereinigung der Bürgergemeinde mit der Einwohnergemeinde bestehen bis anhin neben den Einwohnergemeinden auf dem ganzen Kantonsgebiet selbstständige Bürgergemeinden enthält die Kantonsverfassung keine Aufzählung der einzelnen Bürgergemeinden und gemäss § 126 GG besteht die Möglichkeit der Auflösung der Bürgergemeinde und die Übertragung der Aufgaben und des Bürgergutes