Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

6952 Inhalte gefunden
1495.1a - Beilage
trum 29.03.2000, M (763.1 - 10128; 763.2 - 10489) 05.07.2001 DBK 7. Tännler Heinz. Ausbau der bestehenden Schwer- transportpiste zwischen dem Kreisel Grindel bis zur Abzweigung nach dem Blegiwäldli sowie
1504.1 - Interpellationstext
das durchschnittliche Steuersubstrat von 91'000 Franken, welches in unserem Kanton pro pauschal besteuerter Person erzielt wird? 3. Welche Bedingungen müssen im Kanton Zug erfüllt werden, um in den Genuss Ausland gelebt haben, und auch dann nur für ein Jahr. Nicht nur, dass die Besteuerung nach dem Aufwand kaum dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht und erst noch noch Schweizerinnen und Schweizer diskriminiert. Die Tatsache, dass die zurzeit 3'600 pauschal besteuerten Ausländer in der Schweiz lediglich 75'000 Franken Steuern pro Kopf bezahlen und dass die Praxis der
1512.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Mitbe- richtsverfahren noch der öffentlichen Auflage unterzogen werden. Abs. 3: Gemäss Art. 20 WaG besteht im Schweizer Wald grundsätzlich keine Bewirt- schaftungspflicht (Ausnahme: Wo es die Schutzfunktion geregelt. Da gemäss Art. 20 WaG im Schweizer Wald grundsätzlich keine Bewirtschaftungs- pflicht besteht - eine Ausnahme bilden Wälder, wo die Schutzfunktion eine Bewirt- schaftung erfordert - können die 12bis wird umge- setzt. 5. Finanzielle Auswirkungen Bezüglich Kostenbeteiligung durch den Kanton besteht zwischen geltendem und teil- revidiertem EG Waldgesetz kein Unterschied. Obwohl der Kanton neu Beiträge
1509.2 - Antwort des Regierungsrates
al anerkannte Umweltschutzgesetzgebung. Die Strategie des Kantons besteht darin, die Bundesvorgaben konsequent umzusetzen. Es besteht folglich für eine eigenständige Klimapolitik auf lokaler Ebene wenig
1525.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
und Bildung) finanziert der Bund künftig Massnahmenpakete, die aus einem Bündel von Projek- ten bestehen (Programm). Den Kantonen sollen finanzielle Beiträge gestützt auf einen Rah- menvertrag mit mehrjähriger des Quartiers und der Gemeinde) sowie mit der Anwendung der Sprache zusammenhänge, seien die bestehenden Förderungen in diesen Bereichen fortzuführen und dabei noch stärker auf Gebiete auszurichten, in Ansprechstelle für Integrationsfragen im Sinne von Art. 57 Abs. 3 AuG (s.a. Art. 9 VIntA) aus. Dazu besteht ein Leistungsvertrag zwischen der Direktion des Innern und der Caritas Schweiz. Ein wichtiges Gremium
1528.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1528.3 (Laufnummer 12478) ÄNDERUNG DES LEHRERBESOLDUNGSGESETZES (BESOLDUNGSKATEGORIEN UND GEHALTSENTWICKLUNG) BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION VOM 2. JULI 2007 Se
1528.4 - Anträge der vorberatenden Kommission
nach Massgabe der Unterrichtszeit besoldet. 2 Der ungekürzte Anspruch auf das gesetzliche Gehalt besteht bei folgen- der Unterrichtszeit: a) Für Kindergartenlehrpersonen 201/2 Stunden b) Für Primarlehr-
1528.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
nach Massgabe der Unterrichtszeit besoldet. 2 Der ungekürzte Anspruch auf das gesetzliche Gehalt besteht bei folgen- der Unterrichtszeit: a) Für Kindergartenlehrpersonen 201/2 Stunden b) Für Primarlehr-
1528.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 8. April 2008
nach Massgabe der Unterrichtszeit besoldet. 2 Der ungekürzte Anspruch auf das gesetzliche Gehalt besteht bei folgen- der Unterrichtszeit: a) Für Kindergartenlehrpersonen 201/2 Stunden b) Für Primarlehr-
1533.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
wonach bestimmte kantonale Besteuerungsregeln das Freihandelsabkommen Schweiz-EG von 1972 verletzen würden. Konkret stört sich die EU-Kommission an gewissen Regeln der Besteuerung von Holding-, Domizil- und Differenzierung in der Besteuerung von Ge- winnen inländischer und ausländischer Herkunft (Vorlage Nr. 1517.1 - 12326) darauf hingewie- sen, dass die von der EU kritisierten Besteuerungsregeln für den Kanton Zug genannten «Steuerstreit» zwischen der EU und der Schweiz im Zu- sammenhang mit den kantonalen Besteuerungsregeln für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften und fordert den Regierungsrat auf, formelle

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch