Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

6919 Inhalte gefunden
1509.2 - Antwort des Regierungsrates
al anerkannte Umweltschutzgesetzgebung. Die Strategie des Kantons besteht darin, die Bundesvorgaben konsequent umzusetzen. Es besteht folglich für eine eigenständige Klimapolitik auf lokaler Ebene wenig
1525.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
und Bildung) finanziert der Bund künftig Massnahmenpakete, die aus einem Bündel von Projek- ten bestehen (Programm). Den Kantonen sollen finanzielle Beiträge gestützt auf einen Rah- menvertrag mit mehrjähriger des Quartiers und der Gemeinde) sowie mit der Anwendung der Sprache zusammenhänge, seien die bestehenden Förderungen in diesen Bereichen fortzuführen und dabei noch stärker auf Gebiete auszurichten, in Ansprechstelle für Integrationsfragen im Sinne von Art. 57 Abs. 3 AuG (s.a. Art. 9 VIntA) aus. Dazu besteht ein Leistungsvertrag zwischen der Direktion des Innern und der Caritas Schweiz. Ein wichtiges Gremium
1528.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1528.3 (Laufnummer 12478) ÄNDERUNG DES LEHRERBESOLDUNGSGESETZES (BESOLDUNGSKATEGORIEN UND GEHALTSENTWICKLUNG) BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION VOM 2. JULI 2007 Se
1528.4 - Anträge der vorberatenden Kommission
nach Massgabe der Unterrichtszeit besoldet. 2 Der ungekürzte Anspruch auf das gesetzliche Gehalt besteht bei folgen- der Unterrichtszeit: a) Für Kindergartenlehrpersonen 201/2 Stunden b) Für Primarlehr-
1528.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
nach Massgabe der Unterrichtszeit besoldet. 2 Der ungekürzte Anspruch auf das gesetzliche Gehalt besteht bei folgen- der Unterrichtszeit: a) Für Kindergartenlehrpersonen 201/2 Stunden b) Für Primarlehr-
1528.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 8. April 2008
nach Massgabe der Unterrichtszeit besoldet. 2 Der ungekürzte Anspruch auf das gesetzliche Gehalt besteht bei folgen- der Unterrichtszeit: a) Für Kindergartenlehrpersonen 201/2 Stunden b) Für Primarlehr-
1533.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
wonach bestimmte kantonale Besteuerungsregeln das Freihandelsabkommen Schweiz-EG von 1972 verletzen würden. Konkret stört sich die EU-Kommission an gewissen Regeln der Besteuerung von Holding-, Domizil- und Differenzierung in der Besteuerung von Ge- winnen inländischer und ausländischer Herkunft (Vorlage Nr. 1517.1 - 12326) darauf hingewie- sen, dass die von der EU kritisierten Besteuerungsregeln für den Kanton Zug genannten «Steuerstreit» zwischen der EU und der Schweiz im Zu- sammenhang mit den kantonalen Besteuerungsregeln für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften und fordert den Regierungsrat auf, formelle
1533.1 - Motionstext
anhin ist es dem Kanton Zug zu wenig gelungen, den anderen schweizerischen Partnern die für sie bestehenden Vorteile (Arbeitsplätze für in den Kantonen Aargau und Luzern steuerpflichtige Pendler, direkte
1543.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
abgeschlossen werden. Bei acht Gemeinden gibt es insgesamt noch 23 offene Fälle. Bei der Gemeinde Risch bestehen grössere Bearbeitungsrückstände, bei denen teilweise bereits die Verjährung droht. Dem Vernehmen vorgelegt. 1.7 Gesetzgebende Behörden und Allgemeine Verwaltung (Seiten 67 - 71) Die Stawiko-Delegation besteht aus Kantonsrätin Silvia Künzli und Kantonsrat Max Uebelhart. Die Gesetzgebenden Behörden haben das Kanzleigebühren verbucht werden. 1.8 Direktion des Innern (Seiten 72 - 88) Die Stawiko-Delegation besteht ebenfalls aus Kantonsrätin Silvia Künzli und Kantonsrat Max Uebelhart. 1543.1 - 12389 7 Die Direktion
1544.1a - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
schriftlich zu orientieren. Trotz dieser kritischen Bemerkungen und in der Hoffnung, dass auch für bestehende Publikationen in Zukunft die Möglichkeiten für Kosteneinsparungen und Redimensio- nierungen erkannt

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch