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6952 Inhalte gefunden
3165.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Gesamtbewertung konnten die Standorte – wie in folgender Tabelle dargestellt – sortiert werden. Die am besten geeigneten Standorte für die Installation einer Photovoltaik-An- lage sind oben und die im Vergleich
3180.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
wenig Hinweise auf umfassende und flächendeckende Schwierigkeiten im Bereich der Geschäftsmieten bestehen (vgl. Ziffer 1). Viel- mehr gibt es branchenübergreifend gewisse Unternehmen, die von den negativen
3185.8 - Zusatzantrag des Regierungsrats
ihrem Verbrauch zuzuteilen. Be- sonders sparsame neue Gebäude sind von diesen Pflichten befreit. 2 Bestehende Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung für fünf oder mehr Nutzeinheiten sind bei einer Gesamter- Zusatzantrag des Regierungs- rats vom 29. März 2022; Vorlage Nr. 3185.8 (Laufnummer 16909) 2 Bei bestehenden Gebäuden und ih- ren Anlagen sind diejenigen Teile den Anforderungen von Abs.1 anzupassen, die erneuerbare Energien zu nutzen. 3 Der Regierungsrat regelt die Einzel- heiten in der Verordnung. 3 Bei bestehenden Gebäuden und ih- ren Anlagen sind diejenigen Teile den Anforderungen von Abs. 2 anzupas- sen, die
3185.9a - Beilage: Detailerläuterungen
Prozent. Bei den Angaben handelt es sich um die «bestmögliche Schätzung». • Grosse Unsicherheiten bestehen auch betreffend der Energie- und CO2-Politik des Bundes ab 2025. Je nach gesetzlichen Vorgaben steigt 40 Prozent. Auch hier sollen Anreize für erneuerbare Heizsysteme geschaffen werden. Bereits das bestehende Gebäudeprogramm des Kantons Zug bezieht die Nichtwohnbauten mit ein. 2. Variante 1a: Pflicht für stehen folgende Varianten zur Diskussion. ▪ Varianten 1a und 1b: Beim Ersatz des Wärmeerzeugers in bestehenden Bauten ist grund- sätzlich auf erneuerbare Energien umzustellen, wenn dies technisch möglich ist
3187.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Aus verfassungsrechtlicher Sicht könnten so- dann die Grundsätze der Allgemeinheit der Besteuerung bzw. der Besteuerung nach der wirt- 5 BUNDESAMT FÜR SOZIALVERSICHERUNGEN, Merkblatt 5.01 Ergänzungsleistungen
3187.1 - Motionstext
denkbar ist, dass ab diesem Einkommen bis zu einem weiteren Einkommensbetrag eine proportionale Besteuerung der AHV-Renten er- folgt. 4. Durch die beantragten Änderungen des DBG und des StHG wird die St g nicht nur auf Bundesstufe, sondern auch auf Stufe von Kantonen und Gemeinden mög- lich werden. Besten Dank für die Unterstützung des Anliegens. 100/mb
3185.10 - Antrag des Regierungsrats zum Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit Fördermassnahmen
2032 zur Förderung von Massnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs und der CO2- Emissionen in bestehenden Gebäuden Vom [...] Von diesem Geschäft tangierte Erlasse (BGS-Nummern) Neu: ???.??? Geändert: – 1 Für die Förderung von Massnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs und der CO -Emissionen in bestehenden Gebäuden wird für die Jahre 2023₂ bis 2032 zu Lasten der Investitionsrechnung ein Rahmenkredit
3188.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
bestimmtes Gemeinwesen sei nicht von der personellen Zugehörigkeit zu diesem Gemeinwesen abhängig. Es bestehe daher kein Anlass, juristische Personen nur deshalb von der Kirchensteuerpflicht auszunehmen, weil Kirchgemeinden flossen im Jahre 2019 total 4 893 000 Franken bzw. 22,8 Prozent der Einnahmen aus der Besteuerung der juristischen Personen in einen Steuerausgleichstopf. Dieser Steuerausgleich kommt jenen rö narleitungsteam neuste Erkenntnisse der Managementlehre und -praxis in die Programme. Darüber hinaus bestehen Vereinbarungen der Kirchgemeinden mit verschiedenen Grossfirmen im Kanton Zug im Bereich der sy
3188.1 - Motionstext
ren will und entsprechend der Kirchensteuerpflicht unterstellt ist oder nicht. Diese Wahlfreiheit besteht bei den juristischen Personen nicht. Die Kirchensteuerpflicht für juristische Personen ist seit langem
3196.3 - Bericht und Antrag der Kommission
Straftaten (gemäss StPO) gehe. In den Kantonen werde das Instrument unterschiedlich bezeichnet. Es bestehe keine einheitliche Verwendung. § 10a Abs. 1 PolG Anschliessend an die bereits in der Fragerunde im kantonalen Recht werde deutlich, dass es sich um ein neues Instrument handle bzw. dass das bestehende aufgrund der neuen Begriffs- definition in der StPO sowie der geänderten Rechtsprechung angepasst nen und Polizis- ten aus dem Ermittlungsbereich, welche sich «szenegerecht» verhalten. Das Ziel besteht darin, den sexuellen Missbrauch von Erwachsenen an Minderjährigen zu verhindern. Die IT-Forensik

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