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3208.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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dieser Vorlage keine Beteiligung der Gemeinde Hünenberg? Warum nicht? Durch das Projekt wird der bestehende Fuss-/Radweg verlegt und keine neue gemeindliche Er- schliessungs- und/oder Quartierverbindung
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3213.2 - Antwort des Regierungsrats
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Weiteren besteht ein ständiger Kontakt zwischen dem Amt für Berufsbildung und den Wirt- schaftsverbänden. So können Bedürfnisse früh abgeholt und wo nötig Massnahmen ergriffen werden. Zudem bestehen diverse tieg zu unterstützen? Die wirksamste Massnahme, um jungen Menschen im Berufseinstieg zu helfen, besteht in der Unterstützung der örtlichen Wirtschaft. Hierzu hat der Kanton Zug mehrere Massnahmen ergrif-
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3215.2 - Antwort des Regierungsrats
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mit Holzschnitzelheizung. 3. Welche Gebäude werden geprüft, um an ein bestehendes Wärmeverbundnetz anzu- schliessen? Bei bestehenden Anlagen mit CO2-freier Wärmeproduktion, wie z. B. bei den kantonalen Gute Voraussetzungen dazu bestehen bei neuen Gebäuden und bei Totalsanierungen sowie bei älteren Anlagen, welche noch mit fossilen Brennstoffen beheizt werden. Bei bestehenden , gut funktionierenden Anlagen keine ökologischen oder ökonomischen Vorteile. 2. Wie viele Gebäude des Kantons Zug sind an ein bestehendes Wärmeverbundnetz, wel- ches CO2 einspart angeschlossen? Ein Anschluss an ein Wärmeverbundnetz bringt
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3215.1 - Interpellationstext
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das bestehende Wärmeverbundnetz von Circulago anzuschliessen. Für die Beantwortung der folgenden Fragen bedanke ich mich beim Regierungsrat herzlich. 1. Wie steht der Kanton Zug zu den bestehenden Wär viele Gebäude des Kantons Zug sind an ein bestehendes Wärmeverbundnetz, wel- ches CO2 einspart angeschlossen? 3. Welche Gebäude werden geprüft, um an ein bestehendes Wärmeverbundnetz anzu- schliessen? 4. Hat an den bestehenden Wärmeverbund Circulago verlangt? 7. Wie viele und welche Gebäude werden mit den neuen gebohrten Tiefenbrunnen ver- sorgt? 8. Was sind die Einsparnisse, nicht an einen bestehenden Wärmeverbund
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3221.2 - Antwort des Regierungsrats
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entsprechenden gesetzlichen Vorgaben und Prozesse bestehen im Kanton Zug. Damit Sicherheitslücken künftig verhindert werden können, ist die Einhaltung der bestehenden Prozesse durchzusetzen und dadurch sicherzustellen wurden. Bei Anwendungen, welche durch den Kanton selbst entwickelt oder in Auftrag gegeben werden, bestehen umfassende Vorgaben und Prozesse, um Sicherheitslücken zur verhindern. Gemäss § 5d des Datensch
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3220.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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dass es sich ja sowieso um gebundene Ausgaben handle, im Text und der Fi- nanztabelle nicht nach bestem Wissen und allenfalls unter realistischen Annahmen dargestellt und erklärt werden. 3. Eintreten Da Installierung der Fussfesseln eingeschaltet werden muss. 2.5. Anscheinend ist noch nicht klar, ob die bestehende Electronic Monitoring (EM)-Infrastruk- tur des technischen Systems übernommen werden kann oder welcher Anzahl Fälle kann das Amt für Just izvollzug die hinzukommenden Über- wachungen mit dem bestehenden Personalbestand bewältigen? Antwort der Sicherheitsdirektion: Die Frage ist schwierig zu beantworten
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3155.2 - Antwort des Regierungsrats
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Hegglin unterzeichnet. NI- KAS geht zurück auf das Entlastungsprogramm 2015-2018 (Massnahme 8.20a). 2 Bestehend aus den Leitern Amt für Mittelschulen und Pädagogische Hochschule sowie Amt für Informa- tik und innerhalb gemeinsamer kanto- naler Rahmenbedingungen zu vergleichen. Verglichen wurden Gesamtkosten, bestehend aus Personal- und Sachkosten, einmal je Nutzer sowie je Gerät. Der Vergleich ergab ein gemisch- BYOD zu bleiben. So können bspw. Lehrpersonen mit den Geräten arbeiten, die sich in ihrem Studium am besten bewährt haben. IT-affine Lehrpersonen sowie Schülerinnen und Schüler profitieren von offenen Geräten
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3156.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Umkleidezeit als Arbeits- zeit anzurechnen ist, wenn zwingende Gründe für die besondere Arbeitskleidung bestehen und die Arbeitskleidung aus sachlichen Gründen am Arbeitsplatz angezogen werden muss (Weglei- tung
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3147.3 - Bericht und Antrag der erw. Staatswirtschaftskomm.
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zeitliche Kompensation bzw., soweit eine solche nicht möglich ist, auf stunden- weise Vergütung besteht nur, wenn die Überstundenarbeit zum Voraus angeordnet oder nach- träglich genehmigt wird. 3 Mita
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3156.1 - Postulatstext
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bekannt ist, wurden auch im vergangenen halben Jahr keine weiteren konkreten Massnahmen getroffen. Es besteht in meh- reren Bereichen Handlungsbedarf. Der Regierungsrat hat eine Vertretung im Verwaltungsrat