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1458.1 - Interpellationstext
klein gehalten werden?). Ein Standort, der innerhalb der aktuellen Bauzonen liegt und die Existenz bestehender landwirtschaftlicher Betriebe nicht gefähr- det. 5) Teilt die Regierung die Auffassung der Int
1483.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
angekauften Lehrmittel werden im kantonalen Lehrmitteldepot gelagert und den Gemeinden gemäss ihren Bestellungen bereit gestellt. Weder für diese kantonale Dienstleistung noch für die einzelnen Lehrmittel wird Finanzausgleich ......................................................................18 4.1 Bestehender innerkantonaler Finanzausgleich.........................................18 4.2 Neuer innerkantonaler . 16 1483.1 - 12214 17 1483.1 - 12214 18 1483.1 - 12214 4 Innerkantonaler Finanzausgleich 4.1 Bestehender innerkantonaler Finanzausgleich Der aktuell gültige Finanzausgleich ist als Einnahmenausgleich
1377.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
interkantonalen Vereinbarung. 1377.1 - 11840 5 Die Vereinbarung enthält keine Bestimmungen zur Besteuerung der Lotteriegewinne. Auf Bundesebene werden jedoch die notwendigen Gesetzesänderungen für den Wechsel Die Bestimmungen des neu formulierten bisherigen § 4 Abs. 2 reichen aus. Entspre- chend ist der bestehende Vorbehalt auf die neue interkantonale Vereinbarung aus- zudehnen (neuer einziger Absatz von § 4 Bundesrat vor, dass die Kantone auf freiwilliger Basis mit einer inter- kantonalen Vereinbarung die bestehenden Mängel im Lotteriewesen beheben. In dieser Vereinbarung würden die Bewilligungsverfahren und die
1410.2 - Antwort des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1410.2 (Laufnummer 12330) INTERPELLATION VON RUDOLF BALSIGER UND LEO GRANZIOL BETREFFEND BUSSPUREN FÜR TAXIS (VORLAGE NR.1410.1 - 11953) ANTWORT DES REGIERUNGSRATES VOM 13. MÄRZ
1414.2 - Antwort des Regierungsrates
ericht etwa sechs Beschwerden als mutwillig qualifi- ziert und entsprechende Kosten erhoben. Die beste Massnahme zur Bekämpfung von missbräuchlich ergriffenen Rechtsmitteln ist jedoch deren rasche Erledigung 103 OG. Ein Blick in die nahe Zukunft zeigt, dass die Kantone ihre Legitimationsvor- schriften am besten an die Regelungen im Bund anpassen sollten. Am 1. Januar 2007 tritt das neue Bundesgerichtsgesetz Rechtsfragen einschliesslich der Frage der Ermessensüber- schreitung und des Ermessensmissbrauchs bestehen und wo die reine Ermessens- ausübung anfängt. Für die Speditivität eines Verfahrens wäre damit nichts
1422.1 - Interpellationstext
die zuständige kantonale Stelle instruiert, sich dieser Sorgen anzunehmen? 3. Mit dem Ausbau bestehender und der Entwicklung neuer Techniken im Mobil- funkbereich zeichnet sich eine Flut von neuen Antennen
1480.2 - Antwort des Regierungsrates
Zweiradverkehr freigegeben werden Ausserdem sind diverse Ergänzungen von Signalisationen auf bereits bestehenden öffentlichen Strassen und Wegen in Vorbereitung und sollen 2007/2008 fertiggestellt werden. 2. integriert worden sind bzw. für die 1. Teilergänzung der Stadtbahn aufgenommen werden. Sämtliche bestehenden Stadtbahnhaltestellen sind heute schon entweder direkt an das kantonale Radstreckennetz angeschlossen
1346.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
5 Pro- zent rechnen. Andere Elemente Neben den biometrischen Elementen und dem technischen Zins bestehen insbeson- dere bei den Lebensversicherern noch weitere Elemente. So zum Beispiel die Höhe der bei Pensionskasse ist eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt. Für die Vorsorgeeinrichtungen bestehen bundesrechtliche Sonderbestimmungen, in denen namentlich die Bildung eines paritätischen Organs umfassend, dass sich eine Neuordnung der gesetzlichen Grundlagen, d.h. eine Totalrevision des bestehenden Pensionskassengesetzes, aufdrängt. 2.3 Entwicklung und statistische Kennzahlen 2.3.1 Entstehun
1377.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Vereinbarung Anwendung. Neue Gesuche und Anträge sowie solche über Verlängerungen oder Er- neuerungen bestehender Bewilligungen und Beschlüsse, die nach Inkrafttre- ten dieser Vereinbarung eingereicht werden, Gebühren der Kommission Die Kommission erhebt für ihre Tätigkeit kostendeckende Gebühren. Die Gebühren bestehen aus: a) einer jährlichen Aufsichtsgebühr; b) Gebühren für Verfügungen und Dienstleistungen. Die richten sich ausschliesslich nach dieser Vereinbarung. Art. 33 Verhältnis zu bestehenden interkantonalen Vereinbarungen Die Anwendung von dieser Vereinbarung widersprechenden Bestimmun- gen der Inter
1377.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 11. Juli 2006
Vereinbarung Anwendung. Neue Gesuche und Anträge sowie solche über Verlängerungen oder Er- neuerungen bestehender Bewilligungen und Beschlüsse, die nach Inkrafttre- ten dieser Vereinbarung eingereicht werden, Gebühren der Kommission Die Kommission erhebt für ihre Tätigkeit kostendeckende Gebühren. Die Gebühren bestehen aus: a) einer jährlichen Aufsichtsgebühr; b) Gebühren für Verfügungen und Dienstleistungen. Die richten sich ausschliesslich nach dieser Vereinbarung. Art. 33 Verhältnis zu bestehenden interkantonalen Vereinbarungen Die Anwendung von dieser Vereinbarung widersprechenden Bestimmun- gen der Inter

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