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3024.2 - Antwort des Regierungsrats
zusammen mit dem Bund, aber auch mit den Nachbarkantonen Luzern, Schwyz und Uri bestellt. Bei Bestellkonflikten mit den Transportunternehmen, aber auch unter den Kantonen entscheidet das zuständige Eidgenössische dass diese Fahrzeuge dauernd auf den am stärksten belasteten Kursen fahren. Es müssten weitere 28 bestehende FLIRT umgebaut werden, um dies sicherzustellen. Dabei ist anzumerken, dass sich die Situation in Zeithorizont keine Kapazitätsengpässe bestehen. Aus diesem Grund macht es Sinn, langfristig von den bestehenden Zugs- und Haltestellenlängen und von einstö- ckigem Rollmaterial auszugehen. 3024.2 - 16330 Seite
3026.2 - Antwort des Regierungsrats
Frage beantworten zu können, bedarf es der Betrachtung der jeweiligen bauli- chen Grundordnung, bestehend aus einem kommunalen Zonenplan und einer gemeindlichen Bauordnung. Bei der Beurteilung, ob in einer
3026.1 - Interpellationstext
dell ist in mancherlei Hinsicht umstritten, weil auf der Angebotsseite meist ein Mietverhältnis besteht (Mietvertrag). Es handelt sich demnach um einen Eingriff in das Mietrecht, welcher in dieser Form
3040.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
und 2021. Die Gemeinden sind frei, zum kantonalen Angebot weitere Leistungen zu bestellen (§ 2 Abs. 3 GöV). So bestellt beispielsweise die Gemeinde Walchwil einen Ortsbus (Linie 26). Seite 2/6 3040.2 - itik, Raumordnungs- politik, Umweltschutz oder Anliegen von Behinderten. Der Bund führt das Bestellverfahren alle zwei Jahre durch. Die Einzelheiten regelt das Bundesamt für Verkehr BAV. Der Kanton regelt gilt es bei grenzüberschreitenden Linien zu beachten. 1.2. Prozess der Fahrplanentwicklung Bis zur Bestellung eines Angebots sind viele Vorarbeiten bei den Fahrplänen notwendig. Bei- spiel: Der Bundesbeschluss
3042.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
einmalige Verlängerungsbewilligung zu beantragen. Nach der Einschätzung der meisten Einwohnerge- meinden besteht deshalb von Seiten der Gastgewerbebetriebe kein genereller Bedarf nach ei- ner Abschaffung der S
3039.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Interpellationen beinhalten oft Fragen, die sich mit Vorgängen befassen, die momentan aktuell sind. Es besteht daher aus Sicht der Interpellantin bzw. des Interpellanten das Bedürfnis, dass diese Fragen möglichst
3055.2 - Antwort des Regierungsrats
Leistungsfähigkeit, sondern auch hinsichtlich der Einhaltung von rechtlichen Stan- dards zu den besten Wirtschaftsstandorten gehört. Daher fordert der Regierungsrat – wie seit Jahren mehrfach kommuniziert
3068.2a - Beilage Mitbericht Regierungsrat
igung) verkraften müssen, besteht jedoch nichts. Insbesondere Perso nen, welche in einem Tief lohnsegment eine Anstellung haben, trifft diese Kürzung empfindlich. Es besteht sogar die Gefahr, dass diese Einlösung und Abrechnung der Gutscheine ist administrativ sehr aufwändig und könnte nicht mit den bestehenden Ressourcen in der kantonalen Ver waltung abgedeckt werden. Auch die Unternehmen würden administrativ
3069.2 - Antwort des Regierungsrats
rungsrat die entsprechenden Instrumente bzw. Massnahmen wieder aktivieren oder neue kreie- ren. 2. Besteht jetzt schon eine gesetzliche Grundlage, eine solche Hilfeleistung zu gewähren und wenn ja, welche
3069.1 - Interpellationstext
der Regierungsrat gewillt, der Zuger Wirtschaft wegen Corona-Virus unter die Arme zu greifen? 2. Besteht jetzt schon eine gesetzliche Grundlage, eine solche Hilfeleistung zu gewähren und wenn ja, welche

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