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3040.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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und 2021. Die Gemeinden sind frei, zum kantonalen Angebot weitere Leistungen zu bestellen (§ 2 Abs. 3 GöV). So bestellt beispielsweise die Gemeinde Walchwil einen Ortsbus (Linie 26). Seite 2/6 3040.2 - itik, Raumordnungs- politik, Umweltschutz oder Anliegen von Behinderten. Der Bund führt das Bestellverfahren alle zwei Jahre durch. Die Einzelheiten regelt das Bundesamt für Verkehr BAV. Der Kanton regelt gilt es bei grenzüberschreitenden Linien zu beachten. 1.2. Prozess der Fahrplanentwicklung Bis zur Bestellung eines Angebots sind viele Vorarbeiten bei den Fahrplänen notwendig. Bei- spiel: Der Bundesbeschluss
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3042.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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einmalige Verlängerungsbewilligung zu beantragen. Nach der Einschätzung der meisten Einwohnerge- meinden besteht deshalb von Seiten der Gastgewerbebetriebe kein genereller Bedarf nach ei- ner Abschaffung der S
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3039.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Interpellationen beinhalten oft Fragen, die sich mit Vorgängen befassen, die momentan aktuell sind. Es besteht daher aus Sicht der Interpellantin bzw. des Interpellanten das Bedürfnis, dass diese Fragen möglichst
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3055.2 - Antwort des Regierungsrats
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Leistungsfähigkeit, sondern auch hinsichtlich der Einhaltung von rechtlichen Stan- dards zu den besten Wirtschaftsstandorten gehört. Daher fordert der Regierungsrat – wie seit Jahren mehrfach kommuniziert
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3068.2a - Beilage Mitbericht Regierungsrat
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igung) verkraften müssen, besteht jedoch nichts. Insbesondere Perso nen, welche in einem Tief lohnsegment eine Anstellung haben, trifft diese Kürzung empfindlich. Es besteht sogar die Gefahr, dass diese Einlösung und Abrechnung der Gutscheine ist administrativ sehr aufwändig und könnte nicht mit den bestehenden Ressourcen in der kantonalen Ver waltung abgedeckt werden. Auch die Unternehmen würden administrativ
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3069.2 - Antwort des Regierungsrats
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rungsrat die entsprechenden Instrumente bzw. Massnahmen wieder aktivieren oder neue kreie- ren. 2. Besteht jetzt schon eine gesetzliche Grundlage, eine solche Hilfeleistung zu gewähren und wenn ja, welche
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3069.1 - Interpellationstext
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der Regierungsrat gewillt, der Zuger Wirtschaft wegen Corona-Virus unter die Arme zu greifen? 2. Besteht jetzt schon eine gesetzliche Grundlage, eine solche Hilfeleistung zu gewähren und wenn ja, welche
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3080.1a - Beilage 1: RRB vom 24. März 2020 Stützungmassnahmen
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Bund sei nen Anteil erst, wenn der Kantonsanteil beschlossen ist (Art. 16 Abs. 3 SBMV). Aktuell bestehen vier Darlehen mit einer gesamthaften Restschuld von 81 000 Franken. Das Betriebskapital belief sich Sportfonds abzurechnen. Für diese zusätzlichen Beiträge gilt, dass sie nur subsidiär zu den bereits bestehenden Unterstützungsleistungen, insbesondere Kurzarbeitsentschädigung und Bürgschaften, und den nun neu den Massnahmen fallen, einen ä fonds «perdu»-Beitrag von 20 Millionen Franken zur Verfügung. Es besteht allerdings weder ein Rechtsanspruch auf Leistungen zu Lasten des Stützungsfonds, noch gibt es eine
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3080.3 - Bericht und Antrag erweiterte Staatswirtschaftskom.
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Haushalte Einkommenseinbussen und einzelne werden sogar wirtschaftliche Sozialhilfe benötigen. Ausserdem besteht das Risiko, dass die Krankenkassenprämien, z. B. bei einer zweiten Welle, steigen könnten. Mit den
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3094.3 - Bericht und Antrag erweiterte Staatswirtschaftskom.
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Haushalte Einkommenseinbussen und einzelne werden sogar wirtschaftliche Sozialhilfe benötigen. Ausserdem besteht das Risiko, dass die Krankenkassenprämien, z. B. bei einer zweiten Welle, steigen könnten. Mit den