-
2981.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
mationsaustausch mit den Anspruchspartnern. Die HFIE kann ihre Tätigkeit ab August 2020 in den bestehenden Räumlichkeiten des GIBZ aufnehmen; es sind somit keine Ausgaben für die Bereitstellung der Inf
-
3000.2 - Antwort des Regierungsrats
-
sich in den nächsten Wochen und Monaten wohl ändern. 2. Ist dem Kanton schon bekannt, wie viele bestehende Mobilfunkanlagen erweitert und wie viele neue 5G-Sendeanlagen auf dem Gebiet des Kantons Zug für für neue Antennenanlagen der Mobilfunkbetreiberinnen nehmen. Dabei stre- ben sie an, dass bereits bestehende Masten von mehr als einer Betreiberschaft genutzt werden dürfen. 4. Wer kontrolliert nach Inbe Mobilfunkanlagen wohl in den nächsten Jahren um rund 30 Prozent zunehmen und bei zirka 25 Prozent der bestehenden Anlagen ein Ausbau auf 5G erfolgen wird. Um bei diesem Mehraufwand der Zuger Bevölkerung weiterhin
-
2999.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Sekundarstufe I . Da die Schülerinnen und Schüler einer Schulart zu- geteilt sowie die Niveaufächer bestehen bleiben, bedeutet die Flexibilisierung keinen Schritt in Richtung einer Einheitsschule. Das Anliegen
-
3000.1 - Interpellationstext
-
n für die Aufstellung von 5G- Sendeanlagen erteilt? 2. Ist dem Kanton schon bekannt, wie viele bestehende Mobilfunkanlagen erweitert und wie viele neue 5G-Sendeanlagen auf dem Gebiet des Kantons Zug für
-
3002.1 - Interpellationstext
-
Vorlage Nr. 3002.1 Laufnummer 16129 Interpellation von Hans Baumgartner, Manuela Käch, Jean Luc Mösch, Brigitte Wenzin Widmer, Rainer Suter, Thomas Gander, Drin Alaj, Petra Muheim Quick und Claus Solt
-
3004.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Legislatur klar sein. • In keiner Gemeinde besteht das Interesse, sich in Richtung gebundene Tagesschule zu entwi- ckeln. Seite 4/4 3004.2 - 16393 • In zehn Gemeinden besteht hingegen ein Interesse resp. eine konkrete Zuger Gemeinden bei der schulergänzenden Be- treuung gut unterwegs sind. In den meisten Gemeinden besteht die Absicht, ihr etabliertes An- gebot weiter auszubauen. Diese Entwicklung beabsichtigt der Reg
-
3003.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Böschungen und einem separaten Treppen- aufgang geeinigt. Diese Lösung gliedert sich weitaus am besten in die Umgebung ein, was an dieser Lage am Seeufer aus landschaftlicher Sicht sehr wichtig ist. Seite werden kann. Die Stadt Zug beabsichtigt, gleichzeitig mit dem Umbau der Rampen der Unterführung die bestehende schmale Radwegbrücke über die Lorze durch einen breiteren Neubau zu ersetzen. 3. Fazit Der Kanton Die Aufweitung im Bahnbereich wäre zu aufwendig und würde zu erheblichen Mehrkosten führen. Es besteht aber die Möglichkeit, im Rahmen des später geplanten Ausbaus des Bahnabschnitts Zug–Chollermühle
-
3011.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
anderen Gründen als erforderlich erachten. Dabei gelten fo l- gende Kriterien und Zielsetzungen: - Bestehende Aktionäre haben die Möglichkeit, sämtliche Aktien einer veräusserungswill igen Partei zu erwerben Halten der gemeinsamen Mindestbeteiligung proportional zu ihrem am Ende der «Lock-up Pe- riode» bestehenden Aktienanteil (individuelle Mindestbeteiligung). Die Verpflichtung kann nach Ablauf der festen tionäre planen vor Ablauf der acht Jahre eine neue gemeinsame Eignerstrategie mit den dann- zumal bestehenden gemeinsamen strategischen Zielen. Nachfolgende Grafik zeigt die Dauer der Eignerstrategie: Seite
-
3010.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
der Wärmeerzeugung von Gebäuden mittels fossiler Energieträger Heizöl und Erdgas. Diesbezüglich besteht ein substanzielles Potenzial zu einer Reduktion der CO2-Emissionen. 2. Geltende Vorschriften im Kanton
-
3009.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
stattdessen jene für BFF-Typen mit Qualitätsstufe 2 erhöht. Die Fokussierung auf eine Aufwertung der bestehenden BFF ist auch aufgrund der laufend enger werdenden Platzverhältnisse in der Schweiz (und im Kanton