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3064.1 - Interpellationstext
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Wohnangebote erfordern meist be- sondere Organisationsformen, die sich zu bezahlbaren Bedingungen, am besten inner- halb gemeinnütziger Trägerschaft, realisieren lassen. Dies bedeutet, dass das Angebot an
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3075.01 - Regierungsratsbeschluss vom 22. Februar 2022
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G) und Arrondierungen der sechs bestehenden Abbau- gebiete aufgezeigt und bewertet wurden. Die Bewertung ergab, dass sich die fünf untersuchten Arrondierungen bestehender Abbaugebiete allesamt besser eigneten wie Holz oder Lehm stattgefunden hat, ist insbesondere vor dem Hintergrund des unabhängig davon bestehen den Bedarfs an Kies nicht zu beanstanden. Seite 7 4.2 Weiter zweifelt die Beschwerdeführerin am geschaffen werden muss. Auch das Aufrechterhalten der regionalen Bewegungsachse für Wildtiere und der bestehenden Wanderwegbeziehungen während des Betriebs stellen solche Auflagen dar. Weiter ist die Eidgenössische
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3075.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raum, Umwelt und Verkehr
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in den nächsten Jahrzehnten jedoch nicht denkbar. Zudem wird mehr Material ver- baut, als auch im besten Fall als Recyclingmaterial zur Verfügung steht. Klärungen zum Standort Hatwil: Der Kantonsrat nahm Kommissionsmitglieder abge- stimmt. 2. Eintretensdebatte Am 4. Mai 2020 besuchte die Kommission das bestehende Kiesabbaugebiet Äbnetwald und an- schliessend das geplante Kiesabbaugebiet Hatwil. Im Anschluss laufe die Planung seit 14 Jahren. - Aufgrund der Nähe zur Kiesgrube Äbnetwald müsse einzig das bestehende Förderband ver- längert werden. Grosse Kiesaufbereitungs- und -verarbeitungsanlagen würden bereits
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3075.3b - Beilage Grundlagen
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e zusammengetassl. keine Angaben zum Koordinationsstand 1<1 AG keine Angaben zum Material bei bestehenden Abbaugebreten Vereinzelt sind in der Karte näher an der Kantonsgrenze liegende Abbau- standorte
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3076.2 - Antwort des Regierungsrats
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Leistung der bestehenden Wasserkraftwerke ein. Was unternimmt der Regierungsrat, um die definierten Ziele im Richtplan zu erreichen und die Wasserkraftwerke zu unterstützen? Erhalt bestehender Wasserkraftwerke: Als Grund für diese Praxisänderung hat das Bundesgericht zusammengefasst ausgeführt, dass die bestehende Rechtsungleichheit zwischen Wasserkraftwerken mit und solchen ohne ehehafte Wasserrechte beseitigt sofortiger Umsetzung der neuen Rechtspraxis – d. h. Anwendung der Restwasserbe- stimmungen für bestehende Wasserkraftwerke – muss vermutlich bei bestimmten Kraft- werken im Kanton Zug der Betrieb eingestellt
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3075.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Die Minderheit der Kommission für Raum, Umwelt und Verkehr bestehend aus den Kantonsrä- tinnen und Kantonsräten Hans Baumgartner (CVP), Laura Dittli (CVP), Thomas Gander
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3075.3a - Beilage Synopse
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Tieflage zu führen; f. Die bestehende Grundwasserfassung Nr. 1352 ist zu erhalten. Massnahmen zur Grundwasseranreicherung sind vorzusehen; g. Aufrechterhalten der bestehenden Wanderwegbezie- hungen wärend Tieflage zu führen; f. Die bestehende Grundwasserfassung Nr. 1352 ist zu erhalten. Massnahmen zur Grundwasseranreicherung sind vorzusehen; g. Aufrechterhalten der bestehenden Wanderwegbezie- hungen wärend gen (2040) Sicherung der Versorgung des Kantons mit mineralischen Rohstoffen, Steinen und Erden besteht ein kantonales Interesse. Der Kanton geht bis 2025 von jährlich rund 400 000 m3 Kiesab- bauvolumen
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3076.1 - Interpellationstext
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sofortiger Umsetzung der neuen Rechtspraxis – d. h. Anwendung der Restwasserbe- stimmungen für bestehende Wasserkraftwerke – muss vermutlich bei bestimmten Kraft- werken im Kanton Zug der Betrieb eingestellt 2'000'000'000 Kilowattstunden (kWh) steigern. Um das realisierbare Potenzial zu nutzen, sollen sowohl bestehende Werke erneuert und ausgebaut, als auch neue Was- serkraftwerke realisiert werden, dies unter B Inter- pellanten folgende Fragen an den Regierungsrat. Fragen: 1. Der Bund hat die Sanierungen der bestehenden ehehaften Wasserkraftwerke nach Art. 80 ff. Gewässerschutzgesetz (gilt für private und ehehafte
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3092.3 - Bericht und Antrag erw. Staatswirtschaftskom.
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Haushalte Einkommenseinbussen und einzelne werden sogar wirtschaftliche Sozialhilfe benötigen. Ausserdem besteht das Risiko, dass die Krankenkassenprämien, z. B. bei einer zweiten Welle, steigen könnten. Mit den
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3102.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Massnahmen für die ältere Bevölkerung werden nicht in einem einzigen Gesetz geregelt. Vielmehr bestehen auf Kantonsebene verschiedene Gesetze, die einzelne Leistungen regeln, welche für diese Le- bensphase Grundlagen und Massnahmen für die ältere Bevölkerung Strategische Grundlagen des Kantons Für das Alter bestehen im Kanton Zug auf Kantonsebene bislang lediglich strategische Grund- lagen in den Bereichen Lan Notwendigkeit einer Strategie nach Vorliegen der Resultate der Altersstudie im Rahmen von Zug+ Aktuell bestehen bei den strategischen Grundlagen und Massnahmen für die ältere Bevölke- rung und deren Angehörige