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3075.3b - Beilage Grundlagen
e zusammengetassl. keine Angaben zum Koordinationsstand 1<1 AG keine Angaben zum Material bei bestehenden Abbaugebreten Vereinzelt sind in der Karte näher an der Kantonsgrenze liegende Abbau- standorte
3076.2 - Antwort des Regierungsrats
Leistung der bestehenden Wasserkraftwerke ein. Was unternimmt der Regierungsrat, um die definierten Ziele im Richtplan zu erreichen und die Wasserkraftwerke zu unterstützen? Erhalt bestehender Wasserkraftwerke: Als Grund für diese Praxisänderung hat das Bundesgericht zusammengefasst ausgeführt, dass die bestehende Rechtsungleichheit zwischen Wasserkraftwerken mit und solchen ohne ehehafte Wasserrechte beseitigt sofortiger Umsetzung der neuen Rechtspraxis – d. h. Anwendung der Restwasserbe- stimmungen für bestehende Wasserkraftwerke – muss vermutlich bei bestimmten Kraft- werken im Kanton Zug der Betrieb eingestellt
3075.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Die Minderheit der Kommission für Raum, Umwelt und Verkehr bestehend aus den Kantonsrä- tinnen und Kantonsräten Hans Baumgartner (CVP), Laura Dittli (CVP), Thomas Gander
3075.3a - Beilage Synopse
Tieflage zu führen; f. Die bestehende Grundwasserfassung Nr. 1352 ist zu erhalten. Massnahmen zur Grundwasseranreicherung sind vorzusehen; g. Aufrechterhalten der bestehenden Wanderwegbezie- hungen wärend Tieflage zu führen; f. Die bestehende Grundwasserfassung Nr. 1352 ist zu erhalten. Massnahmen zur Grundwasseranreicherung sind vorzusehen; g. Aufrechterhalten der bestehenden Wanderwegbezie- hungen wärend gen (2040) Sicherung der Versorgung des Kantons mit mineralischen Rohstoffen, Steinen und Erden besteht ein kantonales Interesse. Der Kanton geht bis 2025 von jährlich rund 400 000 m3 Kiesab- bauvolumen
3076.1 - Interpellationstext
sofortiger Umsetzung der neuen Rechtspraxis – d. h. Anwendung der Restwasserbe- stimmungen für bestehende Wasserkraftwerke – muss vermutlich bei bestimmten Kraft- werken im Kanton Zug der Betrieb eingestellt 2'000'000'000 Kilowattstunden (kWh) steigern. Um das realisierbare Potenzial zu nutzen, sollen sowohl bestehende Werke erneuert und ausgebaut, als auch neue Was- serkraftwerke realisiert werden, dies unter B Inter- pellanten folgende Fragen an den Regierungsrat. Fragen: 1. Der Bund hat die Sanierungen der bestehenden ehehaften Wasserkraftwerke nach Art. 80 ff. Gewässerschutzgesetz (gilt für private und ehehafte
3092.3 - Bericht und Antrag erw. Staatswirtschaftskom.
Haushalte Einkommenseinbussen und einzelne werden sogar wirtschaftliche Sozialhilfe benötigen. Ausserdem besteht das Risiko, dass die Krankenkassenprämien, z. B. bei einer zweiten Welle, steigen könnten. Mit den
3102.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Massnahmen für die ältere Bevölkerung werden nicht in einem einzigen Gesetz geregelt. Vielmehr bestehen auf Kantonsebene verschiedene Gesetze, die einzelne Leistungen regeln, welche für diese Le- bensphase Grundlagen und Massnahmen für die ältere Bevölkerung Strategische Grundlagen des Kantons Für das Alter bestehen im Kanton Zug auf Kantonsebene bislang lediglich strategische Grund- lagen in den Bereichen Lan Notwendigkeit einer Strategie nach Vorliegen der Resultate der Altersstudie im Rahmen von Zug+ Aktuell bestehen bei den strategischen Grundlagen und Massnahmen für die ältere Bevölke- rung und deren Angehörige
3108.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskom.
Gabriella Zlauwinen den besten Dank für die geleistete anspruchsvolle Arbeit und alles Gute für die Zukunft auszuspre- chen; - den Mitgliedern und allen Mitarbeitenden der KESB ebenso den besten Dank für die g
3105.1 - Interpellationstext
Vorlage Nr. 3105.1 Laufnummer 16332 Interpellation von Jean Luc Mösch, Kurt Balmer und Zari Dzaferi betreffend schlechte Erkennbarkeit von Fahrbahnmarkierungen auf Kantonsstrassen vom 27. Mai 2020 Die
2996.1a - Beilage Bericht GSK
sion, interkantonale Aufsichts- und Vollzugsbehörde, Koordinationsorgan, 8. Kapitel BGS), zur Besteuerung und Verwendung der Spielerträge (9. Kapitel BGS) sowie Straf- und Schlussbestimmungen (10. und Westschweizerkantone), Roger Fasnacht (Gemeinschaft Schweizer Lotterien). Das Redaktionsteam – bestehend aus zwei Vertretern des Sekretariats der Lotte- rie- und Wettkommission (Pascal Philipona, Sascha len notwendige Mindestanzahl an Richterinnen und Richtern verfügt (lit. a). Ähnliche Re- gelungen bestehen auch für andere Gerichte (vgl. bspw. Art. 37 Abs. 3 des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG

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