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3108.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskom.
Gabriella Zlauwinen den besten Dank für die geleistete anspruchsvolle Arbeit und alles Gute für die Zukunft auszuspre- chen; - den Mitgliedern und allen Mitarbeitenden der KESB ebenso den besten Dank für die g
3105.1 - Interpellationstext
Vorlage Nr. 3105.1 Laufnummer 16332 Interpellation von Jean Luc Mösch, Kurt Balmer und Zari Dzaferi betreffend schlechte Erkennbarkeit von Fahrbahnmarkierungen auf Kantonsstrassen vom 27. Mai 2020 Die
2996.1a - Beilage Bericht GSK
sion, interkantonale Aufsichts- und Vollzugsbehörde, Koordinationsorgan, 8. Kapitel BGS), zur Besteuerung und Verwendung der Spielerträge (9. Kapitel BGS) sowie Straf- und Schlussbestimmungen (10. und Westschweizerkantone), Roger Fasnacht (Gemeinschaft Schweizer Lotterien). Das Redaktionsteam – bestehend aus zwei Vertretern des Sekretariats der Lotte- rie- und Wettkommission (Pascal Philipona, Sascha len notwendige Mindestanzahl an Richterinnen und Richtern verfügt (lit. a). Ähnliche Re- gelungen bestehen auch für andere Gerichte (vgl. bspw. Art. 37 Abs. 3 des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG
2996.2a - Konkordatstext (GSK)
erfordern. d) Das Geldspielgericht Art. 11 Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtszeit 1 Das Geldspielgericht besteht aus fünf Richterinnen oder Richtern, wovon je zwei aus der französischen und der deutschen sowie ftsbericht. b) Der Aufsichtsrat Art. 23 Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtszeit 1 Der Aufsichtsrat besteht aus fünf oder sieben sachverständigen Mitgliedern, wovon je mindestens zwei Mitglieder aus der f und beschliesst auf Antrag der SFS die Schwerpunkte des Mitteleinsatzes jeweils für 4 Jahre. 3 Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beiträge der SFS. Art. 38 Transparenz 1 Die SFS legt offen, welche Empfängerinnen
2996.4b - Beilage Stellungnahme FDKL
/ Art. 4 Abs. 3 IKV 2020 (neu) <Sowohl die Genossenschafterversammlung als auch die Verwaltung bestehen aussch/iesslich aus amtierenden Regierungsmitgliedern>. Dem Antrag, wonach die GV Swisslos aus Statuten) weiter funktionieren. lm Ergebnis würden zwei nicht aufeinander abgestimmte Rechtsordnungen bestehen (GSK auf der einen Seite und IKV 1937 inkl. Statuten Swisslos auf der anderen Seite), was im Re argumentierf, dass alle Kantone zustimmen müssen, ebenfalls für die Aufhe- bung des alten, bzw. noch bestehenden Konkordafes. Was wäre die Folge, wenn ausser Zug alle anderen Kantone zustimmen würden? Die lKV2020
3011.2b - Beilage Aktionärbindungsvertrag
daran zu bestellen oder sonst wie darüber zu verfügen. Jede Partei trägt die Verpflichtung zum Halten der gemeinsamen Mindestbeteili- gung proportional zu ihrem am Ende der Lock-up Periode bestehenden Aktien- Zustimmung der anderen Parteien weder zu verkaufen noch zu verpfänden noch eine Nutzniessung daran zu bestellen oder sonst wie darüber zu verfügen (nachfolgend «Veräusserungsverbot»). 7.2 Ausnahmen vom Veräu frei, ihre Aktien an der Gesellschaft zu verkaufen, zu verpfänden, eine Nutzniessung daran zu bestellen oder sonst wie darüber zu verfügen. 11 Stand: 20. November 2018, mit formalen Ergänzungen vom 23
3011.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
an Dritte verkauft werden können, zumal diese Dritten ausländische Investoren sein könn ten. So bestehe das Ri- siko, dass die Kantone nach acht Jahren nicht mehr die Aktienmehrheit an der Axpo Holding Möglichkeit haben, frisches Kapital am Kapitalmarkt aufzuneh- men. Für den Verkauf von Aktienanteilen besteht eine hohe Hürde: Während der ersten acht Jahre muss die Mehrheit des Aktienkapitals gemäss Aktio kann diese Mehrheitsbestimmung nur dann aufgehoben werden, wenn ein Quorum von mehr als 50 Prozent besteht sowie mindes- tens fünf Vertragsparteien dem zustimmen. Um ein Zeichen zu setzen gegen eine Veräusserung
3011.2a - Beilage NOK-Gründungsvertrag
bleiben• die bestehenden Kräft bezugs- verträge, Bezüge aus eigenen Anlagen und die inbestehenden und künftigen Konzessionen reservierten‘Vorzugskraftquoten, ebenso. der Ausbau der. bestehenden Anlagen.‘ sämtlichen Aktien der Kraftwerke Beznau-Löntsch und betreiben diese Unternehmung, auf Grund der bestehenden Konzessionen und Verträge als Aktien gesellschaft unter der Firma „Nordostschweizerische Kraftwerke elektr. Energie untergleichen: Vei±ältnisen zu den g1ichen Bedingungen abzugeben, vorbehältlich der bestehenden Verträge und Konzessionen. Die beteiligten Kantone verpflichten: sich; diegesamte elektrische Energie
3021.2 - Antwort des Regierungsrats
Veranstaltung gemäss Art. 27 Binnenschifffahrtsgesetz (BSG; SR 747.201) handelt . Darüber hinaus besteht eine Meldepflicht des Veranstalters an die Polizei, wenn bei einem An- lass erhebliche Sicherhei
3023.2 - Antwort des Regierungsrats
den Lebensraum im Kanton Zug qualitativ zu gestalten, verpflichtet, eine Neukon- zeption der Besteuerung der Motorfahrzeuge zu prüfen. Gleichzeitig reichte die FDP -Fraktion am 28. November 2019 eine das eigene Mobilitätsverhalten zu optimieren. Um den Verkehr gar nicht erst entstehen zu lassen, besteht in der kantonalen Verwaltung zudem unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, von zu Hause aus

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