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2996.2a - Konkordatstext (GSK)
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erfordern. d) Das Geldspielgericht Art. 11 Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtszeit 1 Das Geldspielgericht besteht aus fünf Richterinnen oder Richtern, wovon je zwei aus der französischen und der deutschen sowie ftsbericht. b) Der Aufsichtsrat Art. 23 Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtszeit 1 Der Aufsichtsrat besteht aus fünf oder sieben sachverständigen Mitgliedern, wovon je mindestens zwei Mitglieder aus der f und beschliesst auf Antrag der SFS die Schwerpunkte des Mitteleinsatzes jeweils für 4 Jahre. 3 Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beiträge der SFS. Art. 38 Transparenz 1 Die SFS legt offen, welche Empfängerinnen
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2996.4b - Beilage Stellungnahme FDKL
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/ Art. 4 Abs. 3 IKV 2020 (neu) <Sowohl die Genossenschafterversammlung als auch die Verwaltung bestehen aussch/iesslich aus amtierenden Regierungsmitgliedern>. Dem Antrag, wonach die GV Swisslos aus Statuten) weiter funktionieren. lm Ergebnis würden zwei nicht aufeinander abgestimmte Rechtsordnungen bestehen (GSK auf der einen Seite und IKV 1937 inkl. Statuten Swisslos auf der anderen Seite), was im Re argumentierf, dass alle Kantone zustimmen müssen, ebenfalls für die Aufhe- bung des alten, bzw. noch bestehenden Konkordafes. Was wäre die Folge, wenn ausser Zug alle anderen Kantone zustimmen würden? Die lKV2020
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3011.2b - Beilage Aktionärbindungsvertrag
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daran zu bestellen oder sonst wie darüber zu verfügen. Jede Partei trägt die Verpflichtung zum Halten der gemeinsamen Mindestbeteili- gung proportional zu ihrem am Ende der Lock-up Periode bestehenden Aktien- Zustimmung der anderen Parteien weder zu verkaufen noch zu verpfänden noch eine Nutzniessung daran zu bestellen oder sonst wie darüber zu verfügen (nachfolgend «Veräusserungsverbot»). 7.2 Ausnahmen vom Veräu frei, ihre Aktien an der Gesellschaft zu verkaufen, zu verpfänden, eine Nutzniessung daran zu bestellen oder sonst wie darüber zu verfügen. 11 Stand: 20. November 2018, mit formalen Ergänzungen vom 23
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3011.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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an Dritte verkauft werden können, zumal diese Dritten ausländische Investoren sein könn ten. So bestehe das Ri- siko, dass die Kantone nach acht Jahren nicht mehr die Aktienmehrheit an der Axpo Holding Möglichkeit haben, frisches Kapital am Kapitalmarkt aufzuneh- men. Für den Verkauf von Aktienanteilen besteht eine hohe Hürde: Während der ersten acht Jahre muss die Mehrheit des Aktienkapitals gemäss Aktio kann diese Mehrheitsbestimmung nur dann aufgehoben werden, wenn ein Quorum von mehr als 50 Prozent besteht sowie mindes- tens fünf Vertragsparteien dem zustimmen. Um ein Zeichen zu setzen gegen eine Veräusserung
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3011.2a - Beilage NOK-Gründungsvertrag
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bleiben• die bestehenden Kräft bezugs- verträge, Bezüge aus eigenen Anlagen und die inbestehenden und künftigen Konzessionen reservierten‘Vorzugskraftquoten, ebenso. der Ausbau der. bestehenden Anlagen.‘ sämtlichen Aktien der Kraftwerke Beznau-Löntsch und betreiben diese Unternehmung, auf Grund der bestehenden Konzessionen und Verträge als Aktien gesellschaft unter der Firma „Nordostschweizerische Kraftwerke elektr. Energie untergleichen: Vei±ältnisen zu den g1ichen Bedingungen abzugeben, vorbehältlich der bestehenden Verträge und Konzessionen. Die beteiligten Kantone verpflichten: sich; diegesamte elektrische Energie
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3021.2 - Antwort des Regierungsrats
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Veranstaltung gemäss Art. 27 Binnenschifffahrtsgesetz (BSG; SR 747.201) handelt . Darüber hinaus besteht eine Meldepflicht des Veranstalters an die Polizei, wenn bei einem An- lass erhebliche Sicherhei
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3023.2 - Antwort des Regierungsrats
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den Lebensraum im Kanton Zug qualitativ zu gestalten, verpflichtet, eine Neukon- zeption der Besteuerung der Motorfahrzeuge zu prüfen. Gleichzeitig reichte die FDP -Fraktion am 28. November 2019 eine das eigene Mobilitätsverhalten zu optimieren. Um den Verkehr gar nicht erst entstehen zu lassen, besteht in der kantonalen Verwaltung zudem unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, von zu Hause aus
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3044.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 3044.2 Laufnummer 16386 Laufnummer Nr. Motion der SVP-Fraktion betreffend Nennung der Nationalität in Polizeimeldungen (Vorlage Nr. 3044.1 - 16215) Bericht und Antrag des Regierungsrats vo
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3043.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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den weiteren Standortabklärungen soll die pädagogische Modernisierung und energetische Sanierung bestehender Gebäude und Schulinfrastruktur der Kantons- schule Zug umgehend vorangetrieben werden. - Die Entfernung Entlassung daraus ist anzustreben. 2. Pädagogische Modernisierung und energetische Sanierung bestehender Gebäude und Schulinfrastruktur der Kantonsschule Zug Die CVP-Fraktion rennt mit ihrem Postulat angepasst oder abgebrochen werden sollen. Vorabklärungen der Baudirektion haben ergeben, dass die bestehenden Gebäude der Kan- tonsschule Zug im Einklang mit der aktuellen Mittelschulplanung für rund 1000
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3043.1 - Postulatstext
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Standortabklärungen und Standortentscheiden die pädagogische Modernisierung und energetische Sanierung bestehe n- der Gebäude und Schulinfrastruktur der Kantonsschule Zug am Standort Lüssiweg umgehend voranzutreiben