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3088.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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um das Problem der Versorgungsengpässe bei Medikamenten zu lösen. Es würde lediglich die bereits bestehende Kompetenz wiederholt. 1 Stellungnahme des Bundesrates zur Motion der Kommission für soziale Sicherheit andemie die Schwierigkeiten weiter akzentuiert.1 Das Risiko für Versorgungsengpässe und -lücken besteht vor allem bei Produkten bzw. Pro- duktgruppen, bei denen nur wenige Wirkstoffhersteller existieren
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3090.3 - Bericht und Antrag erweiterte Staatswirtschaftskom.
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Haushalte Einkommenseinbussen und einzelne werden sogar wirtschaftliche Sozialhilfe benötigen. Ausserdem besteht das Risiko, dass die Krankenkassenprämien, z. B. bei einer zweiten Welle, steigen könnten. Mit den
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3090.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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welche im Rahmen der Prämienverbilligung die vollen Richtprämien zu vergüten sind. Schliesslich bestehen im Hinblick auf die Entwicklung der Krankenkassenprämien grosse Unsicherheiten (z. B. Kostenschub
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2976.2b - Beilage 2
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Ausgleich für erhebliche Vor- und Nachteile zu regeln, die durch Planungen nach dem RPG entstehen, besteht seit 1980. Die Kantone hatten ihn, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht ausgeführt. In der als
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2991.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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zeugte. Die bestehenden Kreisel verfügen zum Teil über leistungssteigernde Bypässe. Die Verkehrsströme werden beim südlichen Autobahnanschluss über zwei Ebenen abgewickelt . Die bestehende Infrastruktur jedoch alle Optionen offen halten. Abbildung 16: Die bestehende 380/220kV-Freileitung durch den Kanton Zug A.1 Studien zur Verbesserung der bestehenden Situation bei der Fre ileitung Bereits um die Jahr dnung). Die bestehende Freileitung hält die geltenden Emissions-Grenzwerte ein. Auch hat sie ihre Le- benserwartung noch nicht erreicht. Von Seiten der Netzbetreiberin Swissgrid AG besteht somit kein
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2990.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Verkehr lassen sich kaum beeinflussen oder eliminieren. Das grösste Potenzial für einen Zeitgewinn besteht in der Reduktion der Wartezeiten an der LSA Edlibach. Hier ist der grösste Zeitverlust durch Rück- attraktiver Velotransport für den Weg bergwärts von Zug nach Ägeri angeboten werden. Diese Möglichkeit besteht im normalen Linienverkehr bereits heute in beschränktem Umfang und ist kostenpflichtig. Allerdings im Ägerital an den relevanten Bushaltestellen solche Anlagen bereits heute zur Verfügung. Damit besteht nur eine geringe zusätzliche Verlagerungswirkung. Entlastungswirkung: Gering. Fazit: Durch Gemeinden
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2991.1a - Synopse
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Vorhaben besteht ein kantonales Interesse. Sie sind räumlich abgestimmt und werden fest- gesetzt: Nr. Vorhaben Planquadrat ... ... ... V 2.3 An der Weiterbearbeitung der nachfolgenden Vorhaben besteht ein Antrag des Regierungsrats an den Kantonsrat V 2.3 An der Weiterbearbeitung der nachfolgenden Vorhaben besteht ein kantonales Interesse. Sie werden daher als Zwischenergebnis aufgenommen: Nr. Vorhaben Planquadrat Raum Zug/Baar/Steinhausen/Cham (Verdich- tungsgebiet) auswirkt. V 3.2 An den nachfolgenden Vorhaben besteht ein kantonales Interesse. Sie sind räumlich abgestimmt und werden fest- gesetzt: Nr. Vorhaben Planquadrat
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3015.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Verlegt eine ordentlich besteuerte Person ihren Wohnsitz unterjährig von einem Kanton in ei- nen anderen, so wird sie für die gesamte Steuerperiode durch den Zuzugskanton besteuert (Art. 4b Abs. 1 StHG) Gemeinde mit höheren Steuerfüssen als dem gewogenen Mittel, erfährt sie eine tiefere Besteuerung als eine ordentlich besteuerte Person. Umgekehrtes gilt, wenn die Steuer- füsse der Wohngemeinde unter dem gewogenen im heutigen Recht bestehende Ungleichbehandlung bei interkantonalen Wohnsitzwechseln beseitigt, indem auch bei quellenbesteuerten Personen (mit NOV) keine pro rata temporis- Besteuerung mehr erfolgt, sondern
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3015.2 - Antrag des Regierungsrats
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Wohnsitz- oder Aufenthaltskanton das Besteuerungsrecht im Ver- hältnis zur Dauer der Steuerpflicht zu. 3 Bei Wechsel des steuerrechtlichen Wohnsitzes innerhalb der Schweiz besteht die Steuerpflicht auf Grund der Schweiz ihren Wohnsitz oder Aufenthalt, so steht dem Wohnsitz- oder Aufenthaltskanton das Besteuerungsrecht im Ver- hältnis zur Dauer der Steuerpflicht zu. 4 Eine Steuerpflicht auf Grund wirtschaftlicher einem Arbeitgebenden mit Sitz oder Betriebsstätte im Kanton erhalten; davon ausgenommen bleibt die Besteuerung der Seeleute für Arbeit an Bord eines Hochseeschiffes. § 11 Beginn und Ende der Steuerpflicht 1
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3015.5 - Ergebnis 1. Lesung
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bleibt die Besteuerung der Seeleute für Arbeit an Bord eines Hochseeschiffs. 3 Steuerbar sind auch Leistungen nach Art. 18 Abs. 3 AHVG1). 4 Davon ausgenommen sind Einkommen, die der Besteuerung im verein- einem Arbeitgebenden mit Sitz oder Betriebsstätte im Kanton erhalten; davon ausgenommen bleibt die Besteuerung der Seeleute für Arbeit an Bord eines Hochsee- schiffs. 1) BGS 111.1 1 [Geschäftsnummer] § 11 Abs unselbstständiger Erwerbstätigkeit der Quellensteuer. Davon ausgenom- men sind Einkommen, die der Besteuerung im vereinfachten Abrechnungs- verfahren nach § 37bis unterstehen. 2 Eheleute, die in rechtlich