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1377.2 - Antrag des Regierungsrates
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Vereinbarung Anwendung. Neue Gesuche und Anträge sowie solche über Verlängerungen oder Er- neuerungen bestehender Bewilligungen und Beschlüsse, die nach Inkrafttre- ten dieser Vereinbarung eingereicht werden, Gebühren der Kommission Die Kommission erhebt für ihre Tätigkeit kostendeckende Gebühren. Die Gebühren bestehen aus: a) einer jährlichen Aufsichtsgebühr; b) Gebühren für Verfügungen und Dienstleistungen. Die richten sich ausschliesslich nach dieser Vereinbarung. Art. 33 Verhältnis zu bestehenden interkantonalen Vereinbarungen Die Anwendung von dieser Vereinbarung widersprechenden Bestimmun- gen der Inter
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1378.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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einer ersten Stufe Varianten abgeklärt, in einer zweiten diese Varianten vertieft geprüft und die beste ermittelt. Die dritte Stufe gilt der Ausarbeitung eines Vorprojekts mit Baulinien. Die Baudirektion
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1401.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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für die besonders gefährlichen und krebserregenden, ultrafeinen Dieselrusspartikel. Die im Moment beste verfügbare Technologie zur Ab- gasreinigung stellen Partikelfilter dar, die sehr effizient sind. So Mit tem- porären Massnahmen kann das Feinstaubproblem allerdings nicht dauerhaft gelöst, sondern bestenfalls vorübergehend entschärft werden. Der Regierungsrat des Kan- tons Zug hat am 19. Dezember 2006 die aufwirbeln. Die Alternative Fraktion begründet ihr Postulat im Wesentlichen wie folgt: Feinstaub bestehe aus Partikeln in der Luft mit einem aerodynamischen Durchmesser von weniger als 10 Mikrometern. Es
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1491.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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für die besonders gefährlichen und krebserregenden, ultrafeinen Dieselrusspartikel. Die im Moment beste verfügbare Technologie zur Ab- gasreinigung stellen Partikelfilter dar, die sehr effizient sind. So Mit tem- porären Massnahmen kann das Feinstaubproblem allerdings nicht dauerhaft gelöst, sondern bestenfalls vorübergehend entschärft werden. Der Regierungsrat des Kan- tons Zug hat am 19. Dezember 2006 die aufwirbeln. Die Alternative Fraktion begründet ihr Postulat im Wesentlichen wie folgt: Feinstaub bestehe aus Partikeln in der Luft mit einem aerodynamischen Durchmesser von weniger als 10 Mikrometern. Es
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2283.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
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Vorlage Nr. 2283.3 Laufnummer 14462 Kantonsratsbeschluss betreffend Anpassung des kantonalen Richtplanes (Kapitel S9; Mittelschulstandorte) Bericht und Antrag der Raumplanungskommission vom 4. Septemb
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2328.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates und des Obergerichts
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cht besteht nur, wenn gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist. So obliegt die Anmeldung bei gesellschaftsrechtl i- chen Geschäften dem Exekutivorgan der Gesellschaft. Eine Anmeldepflicht besteht des Weit beeinträchtigen. So zeitigt die Anordnung von Disziplinarmassnahmen Rechtsfolgen. Im Falle einer Busse bestehen diese in finanzieller Hi n- sicht, im Falle des Entzugs der Beurkundungsbefugnis ist darüber hinaus Rechts ersatzlos aufgehoben werden, wird dies nachfolgend begründet, soweit sie unverändert weiter bestehen sollen, wird auf eine Erläuterung verzichtet. 1. Die Urkundspersonen 1.1. Aufzählung § 1 Wie bereits
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1141.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Berufsbildung, wo im Rahmen des Berufsmoduls Mikrotechnologie einige Möglichkeiten für Ergänzungen bestehender Berufslehren bereits andiskutiert sind und künftig vertieft umgesetzt werden sollen. 4 1141.3 -
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2246.2 - Antwort des Regierungsrates
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dieser Branchen – ermöglichen auch vielfältige Ausbildungsmöglichkeiten vor Ort. Das wiederum ist der beste Garant gegen den Fachkräftemangel und erlauben es, den Unterneh- men noch vermehrt einheimische A Gewinnsteuerbelastung (in- klusive direkter Bundessteuer) beträgt im Kanton Zug bei ordentlich besteuerten Gesellscha f- ten rund 15 % und bei gemischten Gesellschaften rund 10 %. Eine frühzeitige Klärung Glencore selbst genannten Grössenordnung von 2 Milliarden Fra n- ken zu zweifeln. 3. Stützt sich die Besteuerung von Rohstoffunternehmen im Kanton Zug auf allgemeine Re- gelungen (z.B. gemischte Gesellschaften)
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1183.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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kosten auszeichnet. Die Erfahrung zeigt zudem, dass mit diesem transparenten System auch beste Ge- währ für Rechtssicherheit geboten ist. Anhand der an den Sitzungen präsentierten Modellrechnungen konnte der Kommissionsmehrheit sollte des- halb gegenwärtig auf eine Systemänderung verzichtet und das bestehende Zuger System weitergeführt werden. Eine Systemänderung würde bei einem Alleingang des Kantons Zug verursachen. Die Kommission unterstützt deshalb die Haltung der Regierung, zuzuwarten, zumal sich das bestehende Zuger System 1183.3 - 11402 5 durch Einfachheit, Klarheit und Effizienz mit tiefen Verwaltungskosten
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1363.2 - Antwort des Regierungsrates
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Verwaltungsakt in Form einer beschwerdefähigen Verfü- gung - durch den Gemeinderat oder eine von diesem bestellten Kommission auf Gemeindestufe - durch den Regierungsrat oder eine Direktion auf Kantonsstufe Bereits Einwohnergemeinden über. Praktische Voraussetzung ist allerdings, dass die Einwohnergemeinden zunächst bestehende Strukturen für zusätzliche Aufgaben der ehemaligen Bürgergemeinden vor allem personell anpassen