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3147.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Beratung von Nachtragskrediten zuständig. Da es sich um ein zeitlich dringendes Geschäft handelt, besteht keine Möglichkeit, die Vorlage ordentlich durch den Kantonsrat an die Stawiko überweisen zu lassen
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3161.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Darlehensvertrag Vorgaben für Unternehmen gebe, dass das Darlehen z. B. nicht für die Abzahlung von bestehenden Schulden gebraucht werden darf, dass damit nur geschäftsmässig begründeter Aufwand bezahlt werden und eine Entscheidungskommis- sion geprüft, plausibilisiert und beurteilt. Die Prüfungskommission besteht aus ausserkantonalem Fachpersonal. Die Finanzdirektion arbeitet mit der gleichen Wirtschaftsprüfungs- Gesuche mit externen Kosten von rund 1,9 Millionen Franken zu rechnen sei. Die Entscheidungskommission besteht aus der Volkswirtschaftsdirektorin, dem Finanzdirek- tor, dem Leiter des Amts für Wirtschaft und
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3160.2 - Antwort des Regierungsrats
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dies zu einer temporären Überlastung des Contact Tracings. In der Folge hat der Kanton Zug das bestehende Contact Tracing-Team des Amts für Gesundheit so ausgebaut, dass es die Kontaktierung der Index- Tracing eines der wirksamsten Mittel ist, die Ausbreitung des Virus zu bremsen. Das Contact Tracing besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen. Zum einen werden neu infizierte Personen, sogenannten Indexpersonen
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3173.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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ten in der Schweiz ist das Windpotenzial im Kanton Zug sehr klein und an allfälligen Standorten bestehen hohe Schutzinteressen aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes, der Erholung sowie des Wild- erheit (u. a. Importkapazität) wichtige Projekte verzögern sich. Selbst Netzverstärkungen auf bestehenden Trassen können nur nach langwierigen Verfah- ren realisiert werden. - Steigerung der inländischen Stromproduktion. Danach setzen sich Kanton und Gemeinden für den Erhalt und die Steigerung der bestehenden Wasserkraftwerke ein (E.15.3). Ebenfalls unterstützt wird Son- nenenergie, insbesondere im Sie
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3171.2 - Antwort des Regierungsrats
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Arbeitgeber in wirtschaftlicher und arbeitsorganisatorischer Hinsicht abhängig ist. Merkmale für das Bestehen eines Unternehmerrisikos sind namentlich: - das Tätigen erheblicher Investitionen, - die Verlusttragung die Beschäftigung von eigenem Personal (BGE 119 V 161 Erw. 3b). Das spezifische Unternehmerrisiko besteht dabei darin, dass unabhängig vom Arbeitserfolg Kosten anfallen, die die versicherte Person selber
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3172.2 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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ein gemeinsames Friedensrichter- amt mit Sitz in einer der Gemeinden einsetzen. In diesem Fall besteht für die Wahl nach Ab- satz 1 ein Wahlkreis über das Gebiet aller beteiligten Gemeinden (§ 37 Abs
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3172.1 - Motionstext
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mit Sitz in einer Gemeinde einsetzen und eine Wahl über den gesamten Wahlkreis vornehmen. Dabei besteht für die einwohnerschwächere Gemeinde durch die Wahl über den gesamten Wahlkreis die Ge- fahr, dass
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3185.3b - Beilage Ergebnis Abklärungsaufträge
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Befreiungen bzw. Ausnahmen definiert, die speziell für die Installa- tion neuer oder den Ersatz bestehender ortsfester elektrischer Widerstandsheizungen zur An- wendung gelangen. Die Regelung lautet wie 4): «4 Auf begründetes Gesuch hin kann ausnahmsweise die Installation neuer oder der Er- satz bestehender ortsfester elektrischer Widerstandsheizungen bewilligt werden, wenn die betroffene Baute abgelegen Harmonisierten Fördermodells (HFM 2015) der Kantone halten. Dieses enthält bauliche Mass- nahmen für bestehende Bauten insbesondere aus den Bereichen Wärmedämmung, Haustech- nik (z.B. Wärmepumpen) und Syste
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3185.7 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrats
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Senkung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen in bestehenden Gebäuden. In diesen Rahmenkredit werden auch die Förderbeiträge des bestehenden Gebäudeprogramms integriert, welches insbesondere Massnahmen den finanziellen Ausgleich soll ebenfalls im Gesetz verankert werden. In diesem Sinne wurde der bestehende Abs. 1 und Abs. 2 zusammengefasst und für den Heizungsersatz eine zusätzliche Förderbestimmung erachtete es als notwendig, bei den Minimalanforderungen eine Unterscheidung zwischen neuen und bestehenden Gebäuden und Anlagen vorzunehmen – nicht auf Verordnungsstufe, sondern im Gesetz selbst. Dieses
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3185.5a - Synopse
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3185.5 (Laufnummer 16619) § 4j (neu) Beheizte Freiluftbäder 1 Der Bau neuer und die Sanierung bestehender be- heizter Freiluftbäder sowie der Ersatz und die we- sentliche Änderung der technischen Einrichtungen ihrem Verbrauch zuzuteilen. Besonders sparsame neue Gebäude sind von diesen Pflichten befreit. 2 Bestehende Gebäude mit zentraler Wärmeversor- gung für fünf oder mehr Nutzeinheiten sind bei einer Gesamt Die Verwendung von Energie in Gebäuden muss sparsam sein und ökologische Vorteile wahren. 2 Bei bestehenden Gebäuden und ihren Anlagen sind diejenigen Teile den Anforderungen von Abs.1 anzu- passen, die